Bauzeichnung in Nürnberg — ein Plansatz für Bauordnungsbehörde und Denkmalschutz zugleich
Anforderungen an Bauzeichnungen regelt in Bayern seit 2007 die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) – ein Regelwerk, das für ganz Nürnberg genauso gilt wie für den Rest des Freistaats. Der Unterschied liegt nicht in der Zeichennorm, sondern in der Zahl der Prüfstellen: Wer in Nürnberg für ein Gebäude an einem der rund 3.000 Einzeldenkmäler oder im Ensemblebereich der Altstadt baut, reicht Grundriss, Schnitt und Ansicht bei genau einer Behörde ein – der Bauordnungsbehörde im Planungs- und Baureferat, die zugleich als Untere Denkmalschutzbehörde über dieselben Zeichnungen entscheidet, statt sie wie andernorts zwei getrennten Stellen vorzulegen.
- Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Nürnberg gehört
- Bauzeichnungen in Nürnberg – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Nürnberg
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Nürnberg beeinflusst
Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
Drei Anforderungen entscheiden bayernweit darüber, ob eine Bauzeichnung als vollständige Bauvorlage für die Bauordnungsbehörde durchgeht:
- Der Maßstab darf 1:100 für Bauzeichnungen und 1:1000 für den Lageplan nicht unterschreiten; nur wo eine geforderte Eintragung es verlangt, wird größer gezeichnet.
- Sämtliche Bauteile und Nutzungen müssen sich anhand der in Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung festgelegten Zeichen und Farben eindeutig erkennen lassen.
- Wer die Zeichnung im Sinne von Art. 61 BayBO als bauvorlageberechtigte Person verantwortet, muss aus ihr selbst klar hervorgehen.
In ihrer Grundstruktur gilt die Bauvorlagenverordnung bayernweit bereits seit dem 10. November 2007 nahezu unverändert – daran ändert Nürnbergs Situation nichts. Was sich unterscheidet, ist der Weg des fertigen Plansatzes durch die Verwaltung: Für ein Vorhaben an einem Einzeldenkmal oder im Ensemblebereich der Altstadt prüft dieselbe Bauordnungsbehörde denselben Grundriss, Schnitt und dieselbe Ansicht zunächst nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung und im selben Arbeitsgang auch als Untere Denkmalschutzbehörde auf denkmalpflegerische Verträglichkeit – etwa, ob die dargestellte Sandsteinfassade den Vorgaben der Altstadt-Gestaltungssatzung entspricht. In Städten, die Bauordnung und Denkmalpflege auf zwei getrennte Behörden verteilen, muss derselbe Plansatz zwei unterschiedlichen Prüfstellen vorgelegt werden, die sich untereinander erst noch abstimmen; in Nürnberg entfällt dieser zusätzliche Abstimmungsschritt zwischen zwei Ämtern, weil eine einzige Stelle beide Perspektiven in sich vereint.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Neubau und Bestand nehmen in Nürnberg unterschiedliche Wege zum fertigen Plansatz:
Beim Neubau von Anfang an aus einem Guss
Weil Grundriss, Schnitt und Ansicht derselben Planung entstammen, passen Maße, Öffnungen und Bauteile von vornherein zusammen – nachträgliche Korrekturen an nur einer Teilzeichnung bleiben die Ausnahme.
Beim Bestand: erst der Denkmalstatus, dann die Zeichnung
Vor dem eigentlichen Zeichnen klärt sich, ob das Gebäude als Einzeldenkmal oder im Ensemblebereich liegt – das entscheidet, ob neben der reinen Bauvorlage noch denkmalpflegerische Angaben in denselben Satz einfließen müssen.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Nürnberg gehört
Eine einzelne Zeichnung reicht der Bauordnungsbehörde nicht:
- Bemaßte Grundrisse jedes Geschosses
Im vorgeschriebenen Mindestmaßstab, mit den nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung einheitlichen Zeichen und Farben versehen.
- Passende Schnitte und Ansichten
Sie müssen dieselben Maße und Bauteile zeigen wie die Grundrisse – jede Abweichung zwischen den Zeichnungen wirft bei der Prüfung sofort Rückfragen auf.
- Denkmalpflegerische Angaben, wo nötig
Bei einem Einzeldenkmal oder im Ensemblebereich ergänzt die Bauordnungsbehörde in ihrer Rolle als Untere Denkmalschutzbehörde die Prüfung um Material-, Farb- und Bestandsangaben, in der Altstadt nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
Bauzeichnungen in Nürnberg – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Wohnhauses auf dem ehemaligen AEG-Areal
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab – ohne denkmalpflegerische Zusatzangaben, weil das Grundstück außerhalb von Einzeldenkmal und Ensemblebereich liegt.
Dachgeschossausbau an einem Altstadt-Einzeldenkmal
Die neuen Zeichnungen unterscheiden zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig und weisen zusätzlich die vorgesehenen Sandsteinarbeiten und die Dachdeckung nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung aus – geprüft von derselben Bauordnungsbehörde, die auch die übrige Bauvorlage bewertet.
Nachträglicher Wintergarten-Anbau in einem äußeren Stadtteil
Selbst ein kleines Bauvorhaben verlangt den vollständigen, aufeinander abgestimmten Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – eine isolierte Einzelzeichnung genügt der Bauordnungsbehörde nicht.
So entsteht Ihr Plansatz für Nürnberg
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Einreichung durchläuft der Plansatz mehrere Stationen:
- Bestand und Denkmalstatus prüfen
Bauarchiv-Akte oder eigenes Aufmaß liefern die Grundlage; parallel klärt sich, ob Einzeldenkmal- oder Ensemblestatus zusätzliche Angaben verlangt.
- Grundrisse zeichnen
Im vorgeschriebenen Maßstab, vollständig bemaßt und mit allen Pflichtangaben versehen.
- Schnitte und Ansichten daran ausrichten
Sie übernehmen Maße und Bauteile der Grundrisse, damit der Satz in sich widerspruchsfrei bleibt.
- Denkmalpflegerische Angaben einarbeiten
Bei Bedarf werden Material- und Farbangaben nach der Gestaltungssatzung direkt in denselben Plansatz integriert statt gesondert nachgereicht.
- Einreichung bei der Bauordnungsbehörde
Gemeinsam mit Lageplan und Baubeschreibung geht der vollständige Satz an die zentral zuständige Stelle.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Nürnberg beeinflusst
Vier Punkte bestimmen vor allem, wie aufwendig Ihr Plansatz wird:
- Neubau oder Bestandsanpassung
Eine Planung, die von Grund auf neu entsteht, lässt sich meist zügiger zeichnen als der Abgleich mit einem unklaren Altbestand.
- Denkmalstatus des Gebäudes
Zusätzliche Material- und Farbangaben kosten Zeichenzeit, sparen dafür aber den Umweg über eine zweite, externe Prüfstelle.
- Größe und Komplexität des Vorhabens
Mehr Geschosse und verschachtelte Bauteile bedeuten mehr Einzelzeichnungen im gesamten Plansatz.
- Verfügbarkeit brauchbarer Bestandsunterlagen
Fehlt eine passende Bauarchiv-Akte, kommt vor dem eigentlichen Zeichnen erst ein Aufmaß-Termin hinzu.
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