Bemaßte Ansichten in Nürnberg — Sandsteinfassade, Fachwerkrest und Gestaltungssatzung präzise vermaßt

Eine bemaßte Ansicht reduziert ein Gebäude auf das, was von der Straße aus sichtbar ist: Fassadenfläche, Fensteröffnungen, Trauf- und Firstlinie, jeweils mit eigenem Maß versehen. In Nürnberg trifft diese eigentlich schlichte Aufgabe auf einen Baubestand mit ungewöhnlicher Vorgeschichte. Der Luftangriff vom 2. Januar 1945 vernichtete rund 90 Prozent der historischen Altstadt-Bausubstanz; was seither an ihrer Stelle steht, folgt der Altstadt-Gestaltungssatzung mit ihren verbindlichen Vorgaben zu Burgsandstein, Dachneigung und Sprossenfenstern – eine äußere Erscheinung, die historisch wirken soll, ohne es tatsächlich zu sein. Nur in der Weißgerbergasse steht mit rund zwanzig Häusern noch echte, spätmittelalterliche Fachwerksubstanz, bei der die sichtbare Balkenkonstruktion selbst tragendes Bauteil ist statt nachträglicher Fassadenschmuck. Für eine Ansicht bedeutet das: Je nachdem, welcher dieser beiden grundverschiedenen Kategorien Ihr Gebäude angehört – nachgebildete Wiederaufbaufassade oder verbliebenes Original –, verlangt die Bauordnungsbehörde, die zugleich als Untere Denkmalschutzbehörde amtiert, andere Angaben zu Material und Konstruktion.

Was eine Ansicht für Nürnberg zeigen muss

Formal verlangt die Bayerische Bauvorlagenverordnung von einer Ansicht dasselbe wie von jeder anderen Bauzeichnung; inhaltlich verschiebt sich der Schwerpunkt in Nürnberg deutlich zur äußeren Erscheinung:

  • Der Maßstab darf 1:100 nicht unterschreiten, jede Fassadenseite braucht durchgehende Maße für Höhen und Öffnungen sowie die nach Anlage 1 vorgeschriebenen Zeichen und Farben.
  • An einem der rund 3.000 Einzeldenkmäler oder im Ensemblebereich verlangt die Bauordnungsbehörde als Untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich Angaben zu Material, Farbton und historischem Bestand.
  • Im Geltungsbereich der Altstadt-Gestaltungssatzung kommen eigene, verbindliche Vorgaben zu Fassadenmaterial, Dachneigung, Traufhöhe und Fensterform hinzu, unabhängig davon, ob das Gebäude zusätzlich Einzeldenkmal ist.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt in einer Sandsteinwand des Wiederaufbaus.
Nachgebildet oder original: zwei völlig verschiedene Fassaden

Kaum ein Nürnberger Gebäudetyp verlangt von einer Ansicht so gegensätzliche Angaben wie diese beiden Fälle. Die Altstadt-Gestaltungssatzung schreibt für Neu- und Wiederaufbauten seit Jahrzehnten eine Fassade aus Burgsandstein vor, ergänzt um feste Vorgaben zu Dachneigung, Traufhöhe und Sprossenfenstern; einzelne, in der Satzung benannte Leitbauten sind sogar in ihrer historischen Form wiederherzustellen. Die Ansicht dokumentiert hier eine Verkleidung, die historisch wirkt, aber technisch eine Vormauerung aus dem Wiederaufbau der 1950er-Jahre ist, nicht mittelalterliches Mauerwerk. Ganz anders die rund zwanzig erhaltenen Fachwerkhäuser der Weißgerbergasse: Dort zeigt die sichtbare Balkenkonstruktion tatsächlich tragende Bauteile, die die Zerstörung von 1945 überstanden haben. Wer die Fassade eines Weißgerbergasse-Hauses ändert, muss in der Ansicht die Holzkonstruktion selbst nachweisen, nicht nur eine Verkleidung davor – ein grundlegend anderer Zeichenauftrag als bei jeder Sandsteinfassade der übrigen Altstadt, auch wenn beide Gebäudegruppen unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen können.

Drei Fassadentypen, drei Ausgangslagen

Welche Angaben eine Ansicht in Nürnberg zusätzlich zur reinen Bemaßung braucht, hängt von der Bauepoche der Fassade ab:

Sandsteinfassade der wiederaufgebauten Altstadt

Vor der Zeichnung klärt sich, ob die Gestaltungssatzung greift und ob zusätzlich Einzeldenkmal- oder Ensemblestatus vorliegt. Die Ansicht weist Sandsteinverkleidung, Fensterform und Dachneigung entsprechend den Satzungsvorgaben nach.

Erhaltenes Fachwerk in der Weißgerbergasse

Ein Aufmaß der sichtbaren Balkenkonstruktion geht der Zeichnung voraus. Die Ansicht unterscheidet tragendes Fachwerk von späteren Ausfachungen und Putzflächen, bevor sie mit der Denkmalpflege abgestimmt wird.

Gründerzeitfassade außerhalb der Altstadt, etwa in Gostenhof

Ohne Bindung an die Gestaltungssatzung richtet sich die Ansicht zunächst nach den bauordnungsrechtlichen Grundanforderungen; ein möglicher Ensemble- oder Einzeldenkmalstatus wird gesondert geprüft.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Nürnberg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht der Bauordnungsbehörde selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller sichtbaren Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo die Gestaltungssatzung greift, Material- und Farbangabe zur Sandsteinverkleidung.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Fensterpositionen, Geschosshöhen und Dachlinien zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Nachweis des Schutzstatus

    Ob Einzeldenkmal, Ensemblebereich oder Geltungsbereich der Altstadt-Gestaltungssatzung vorliegt, entscheidet, welche zusätzliche Prüfung die Bauordnungsbehörde als Untere Denkmalschutzbehörde vornimmt.

  • Bestandsfotos der betroffenen Fassade

    Besonders bei der Fachwerksubstanz der Weißgerbergasse und bei benannten Leitbauten der Gestaltungssatzung erleichtern aktuelle Fotos die Abgrenzung zwischen Original und späterer Veränderung.

Bemaßte Ansichten in Nürnberg – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Fachwerkhaus in der Weißgerbergasse

Die Ansicht dokumentiert die tragende Balkenkonstruktion und die vorhandene Sprossenteilung, bevor mit der Denkmalpflege abgestimmt wird, welche Fenstermaße sich einfügen.

Fassadensanierung an einem Leitbau der Altstadt-Gestaltungssatzung

Weil die Satzung diesen Bau namentlich zur historischen Wiederherstellung benennt, muss die Ansicht die vorgeschriebene Sandsteingliederung im Detail zeigen.

Balkonanbau an einem Gründerzeithaus in Gostenhof

Ohne Bindung an die Gestaltungssatzung prüft die Bauordnungsbehörde vor allem die bauordnungsrechtlichen Grundanforderungen; ein möglicher Ensembleschutz wird gesondert abgeklärt.

Neubaufassade auf dem ehemaligen AEG-Areal

Ohne Denkmal- oder Satzungsbindung genügt die bemaßte Darstellung nach den formalen Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung.

Dachgaube an einem Wiederaufbauhaus nahe der Lorenzkirche

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, mit Schnitt und Grundriss abgestimmte Ansicht, zusätzlich geprüft auf Vereinbarkeit mit der vorgeschriebenen Dachneigung.

So entsteht Ihre Ansicht für Nürnberg

Von der Einordnung der Fassade bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht mehrere Schritte:

  1. Fassadentyp und Schutzstatus klären

    Zunächst wird geprüft, ob Gestaltungssatzung, Einzeldenkmalschutz oder Ensemblebereich greifen – und ob es sich um eine Sandsteinverkleidung oder erhaltenes Fachwerk handelt.

  2. Bauarchiv-Akte oder Aufmaß beschaffen

    Vorhandene Unterlagen aus dem Bauarchiv der Johannesgasse oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade bilden die Grundlage.

  3. Ansicht bemaßt zeichnen

    Im vorgeschriebenen Mindestmaßstab, mit allen Pflichtangaben und, wo relevant, den Material- und Farbvorgaben der Gestaltungssatzung.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile über den gesamten Plansatz widerspruchsfrei bleiben.

  5. Bei Bedarf mit der Denkmalpflege abstimmen

    Bei Einzeldenkmal, Ensemble oder Leitbau erfolgt die Abstimmung über dieselbe Bauordnungsbehörde, bevor der Plansatz eingereicht wird.

Was den Preis für eine Ansicht in Nürnberg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht in Nürnberg:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Bei geschlossener Blockrandbebauung bleibt oft nur eine einzelne Seite darstellungspflichtig, bei freistehenden Gebäuden mehrere.

  • Gestaltungssatzung, Einzeldenkmal oder Ensemble

    Jede dieser Bindungen bringt eigene Material- und Formvorgaben mit sich, die zusätzlich nachgewiesen werden müssen.

  • Echtes Fachwerk oder nachgebildete Fassade

    Die Dokumentation tragender Balkenkonstruktion in der Weißgerbergasse verlangt ein anderes Vorgehen als die Darstellung einer Sandsteinverkleidung.

  • Zustand der Bauarchiv-Akte

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt vor der eigentlichen Ansicht ein Aufmaß-Termin hinzu.

  • Neubau oder Bestand

    Eine Ansicht aus laufender Neubauplanung entsteht zügiger als die Dokumentation einer unklaren, mehrfach veränderten Fassade.

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