Planprofi24 in Köln
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Köln — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Köln wurde im Zweiten Weltkrieg zu großen Teilen zerstört und in mehreren Wellen wiederaufgebaut – das Ergebnis ist ein Nebeneinander aus wenigen erhaltenen Gründerzeitvierteln, ausgedehnten Nachkriegsbaugebieten und dichter Nachverdichtung in gefragten Veedeln wie Ehrenfeld, Nippes oder Sülz. Der Wohnungsmarkt gilt als eng – laut Pestel-Institut fehlen der Stadt mehr als 10.000 Wohnungen –, entsprechend hoch ist die Nachfrage nach aktuellem Grundriss, Wohnflächenberechnung und Aufmaß für Verkauf, Vermietung und Sanierung von Bestandsimmobilien.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Köln
Anders als in Berlin oder Hamburg gibt es in Köln trotz neun Stadtbezirken nur eine einzige Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet: das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, angesiedelt im Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen mit Sitz im Stadthaus Deutz. Es ist zuständig für Antragsberatung, das Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfragen, Bauüberwachung und alle sonstigen bauordnungsrechtlichen Maßnahmen im gesamten Kölner Stadtgebiet, unabhängig davon, in welchem der neun Stadtbezirke das Grundstück liegt.
Als obere Bauaufsichtsbehörde steht darüber die Bezirksregierung Köln, die die Fachaufsicht über die kreisfreien Städte Köln, Bonn, Aachen und Leverkusen führt. Für die weit überwiegende Zahl privater Bauanträge, Nutzungsänderungen und Bauvoranfragen bleibt jedoch das städtische Bauaufsichtsamt die richtige und alleinige Anlaufstelle.
Bauordnung und Besonderheiten in Köln
Die Kölner Skyline unterliegt einer bauordnungsrechtlichen Besonderheit, die eng mit dem Weltkulturerbe-Status des Doms verknüpft ist: Weil geplante Hochhäuser auf der Deutzer Rheinseite – allen voran das 2006 fertiggestellte, 103 Meter hohe KölnTriangle – die Sichtachsen zum Dom beeinträchtigten, setzte die UNESCO den Kölner Dom von 2004 bis 2006 auf die Liste des gefährdeten Welterbes. Die Stadt reagierte mit einer Pufferzone und Höhenbegrenzungen für die linksrheinische Innenstadt: In der Kernzone rund um den Dom und in wichtigen Sichtachsen sind seither keine Hochhäuser mehr zulässig, für die Deutzer Seite gilt eine besondere Prüfzone, die sogenannte „Sorgfaltszone“, für neue Hochbauvorhaben.
Rechtliche Grundlage für Bauvorhaben ist im Übrigen die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die landesweit einheitlich gilt. Wer in Köln ein Hochhaus, einen Dachaufbau oder eine größere bauliche Veränderung in Innenstadtnähe plant, sollte vorab beim Bauaufsichtsamt klären lassen, ob das Vorhaben innerhalb der Pufferzone oder einer geschützten Sichtachse liegt.
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