Bemaßte Ansichten in Köln — Fassaden zwischen Dom-Sichtachsen und Denkmalschutz
Eine Ansicht zeigt, was ein Grundriss nicht kann: wie ein Gebäude von außen wirkt. Für Köln ist das keine rein gestalterische Frage. Rund um die historische Mitte und auf der Deutzer Rheinseite hat die Stadt nach der Auseinandersetzung mit der UNESCO um die Sichtachsen zum Kölner Dom eine Pufferzone mit Höhenbegrenzungen sowie eine gesonderte Sorgfaltszone eingerichtet – wer dort baut, muss die Fassadenwirkung auf diese Sichtachsen zeigen können, und genau das leistet die bemaßte Ansicht. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude kommt eine zweite Prüfebene hinzu: das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kölner Untere Denkmalbehörde unter der Leitung des Stadtkonservators, stimmt Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung eigens ab. Anders als der komplette Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht für den Bauantrag konzentriert sich die einzelne Ansicht auf genau diese äußere Erscheinung.
Was eine Ansicht für Köln zeigen muss
Die BauPrüfVO NRW stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:
- Regelmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Fassade heißt das in der Praxis: Material, Farbe und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Zeigt die Ansicht das Vorhaben zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Gebäuden, gilt der kleinere Maßstab 1:200 – anstelle einer gezeichneten Ansicht lässt die BauPrüfVO NRW hierfür auch ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage zu.
- Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Zwei voneinander unabhängige Prüfungen können bei einer Kölner Fassade zusammenkommen. Die erste betrifft die Höhenwirkung: In der Pufferzone rund um den Dom und in der Sorgfaltszone auf der Deutzer Rheinseite prüft das Bauaufsichtsamt anhand der Ansicht, ob ein Vorhaben die seit der Auseinandersetzung um den Welterbe-Status geschützten Sichtachsen beeinträchtigt – eine Prüfung, die es außerhalb dieser Bereiche in dieser Form nicht gibt. Die zweite betrifft den Bestand selbst: Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist für Eingriffe in sein äußeres Erscheinungsbild zusätzlich das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständig – die Kölner Untere Denkmalbehörde, die im Unterschied zu vielen anderen nordrhein-westfälischen Kommunen unter der traditionsreichen Bezeichnung Stadtkonservator beziehungsweise Stadtkonservatorin geführt wird. Fassadenmaterial, Farbgebung und die Teilung der Fenster sind dort typische Abstimmungspunkte, bevor die Ansicht in den Bauantrag geht.
Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine vorhandene Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:
Neubau: alle Fassadenseiten aus einer Planung
Bei einem Neubau in einem nachverdichteten Veedel oder auf einer Baulücke entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – Öffnungen, Höhen und Materialangaben sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt.
Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade
Bei einem Fenstertausch, einer Dachgaube oder einer Fassadendämmung an einem Gründerzeit- oder Wiederaufbaugebäude braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Seite, damit sich Bestand und geplante Änderung in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen – gerade bei Wiederaufbaubauten weicht die vorhandene Bauakte häufig vom heutigen Zustand ab.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Köln gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht dem Bauaufsichtsamt selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Angaben zu Material und Farbe.
- Ansicht mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200
Wird das Vorhaben zusammen mit angrenzenden Gebäuden dargestellt, genügt alternativ ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Hinweis auf Denkmalschutz oder Lage in der Sorgfaltszone
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder liegt es in der Pufferzone beziehungsweise der Deutzer Sorgfaltszone, fließt das von Beginn an in die Darstellung der Fassade ein.
Bemaßte Ansichten in Köln – Beispiele aus der Praxis
Fassadensanierung an einem denkmalgeschützten Altbau
Die Ansicht dokumentiert den Bestand vor der Sanierung und zeigt, wie neue Fenster und Fassadenfarbe zum überlieferten Erscheinungsbild passen – Grundlage für die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Aufstockung in der Sorgfaltszone auf der Deutzer Rheinseite
Vor der vollständigen Planung zeigt die Ansicht die zusätzliche Höhenentwicklung im Verhältnis zu den geschützten Dom-Sichtachsen – eine Abstimmung, die außerhalb dieser Zone in dieser Form nicht nötig wäre.
Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus in einem Veedel
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, bemaßte Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
Anbau in geschlossener Reihenbebauung
Weil das Vorhaben zusammen mit mehreren direkt angrenzenden Häusern dargestellt werden muss, kommt für die Ansicht der Maßstab 1:200 zusammen mit einer farbigen Fotomontage des Straßenzugs zum Einsatz.
So entsteht Ihre Ansicht für Köln
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten und besondere Lage klären
Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Grundstück in der Pufferzone, der Sorgfaltszone oder unter Denkmalschutz.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Bauakte des zentralen Bauaufsichtsamts oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab 1:100, bei Darstellung mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200 oder als farbige Fotomontage.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.
- Für das Bauaufsichtsamt Köln zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal.NRW, bei Bedarf mit den zusätzlichen Angaben für Denkmalschutz oder Sorgfaltszone.
Was den Preis für eine Ansicht in Köln beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.
- Lage in Pufferzone, Sorgfaltszone oder unter Denkmalschutz
Zusätzliche Angaben zu Höhenwirkung, Material oder Farbe verlängern die Abstimmung gegenüber einem Vorhaben ohne diese Besonderheiten.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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