Planprofi24 in Hamburg

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Hamburg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Hamburg wächst dicht an Elbe und Alster: Backsteinerne Gründerzeit- und Genossenschaftsbauten in Stadtteilen wie Eimsbüttel oder Barmbek treffen auf die neuen Quartiere der HafenCity, die komplett vor der Hauptdeichlinie liegen und deshalb nach eigenen baulichen Regeln entstehen. Rund vier von fünf Hamburger Haushalten wohnen zur Miete, viele Altbauten wurden nie vollständig neu vermessen, und der laufende Umbau ehemaliger Speicher- und Kontorhäuser zu Wohnraum sorgt für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung und Nutzungsänderung.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Hamburg

Hamburg hat kein zentrales Bauamt, sondern sieben Bezirke – Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg –, von denen jeder eine eigene Bauprüfabteilung (Fachamt Bauprüfung) mit eigenen Zuständigkeiten und Bearbeitungszeiten unterhält. Zuständig ist stets das Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts, in dessen Gebiet das Grundstück liegt – für ein Objekt in Ottensen etwa das Fachamt Altona, für ein Objekt in Barmbek das Fachamt Hamburg-Nord.

Für übergeordnete Aufgaben wie die fachliche Steuerung des Bauordnungsrechts ist das Amt für Bauordnung und Hochbau bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zuständig, das auch die Oberste Bauaufsicht Hamburgs beherbergt. Für die praktische Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen bleibt jedoch in fast allen Fällen das zuständige Bezirksamt der richtige Ansprechpartner.

Bauordnung und Besonderheiten in Hamburg

Eine bauliche Besonderheit, die es in dieser Form nur in Hamburg gibt, liegt direkt am Wasser: HafenCity und Speicherstadt liegen komplett vor der rund 103 Kilometer langen Hauptdeichlinie und damit außerhalb des klassischen Hochwasserschutzes der Stadt. Neubauten dort folgen deshalb dem sogenannten Warft-Prinzip – öffentliche Straßen und Plätze liegen auf 7,5 bis 8,5 Meter über Normalhöhennull, Gebäude erhalten statt eines klassischen Kellers ein wasserdicht ausgebautes Sockelgeschoss mit eigenen Hochwasserschutztoren. Wer hier baut, saniert oder eine Nutzungsänderung plant, muss diese Vorgaben zusätzlich zur allgemeinen Bauordnung einhalten.

Grundlage für das übrige Stadtgebiet ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Ergänzend bestehen in mehreren innerstädtischen Quartieren – etwa in St. Pauli, im Schanzenviertel, in Ottensen oder in Teilen von Eimsbüttel und Hamburg-Nord – soziale Erhaltungsverordnungen, die Abriss, überdurchschnittliche Modernisierungen und Nutzungsänderungen von Wohnraum zusätzlich genehmigungspflichtig machen. Vor einer Nutzungsänderung oder größeren Modernisierung lohnt sich deshalb ein Blick auf die Gebietskulisse des zuständigen Bezirksamts.

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