Bemaßte Ansichten in Hamburg — Fassaden zwischen Milieuschutz, Welterbe und Warft dokumentiert

Eine bemaßte Ansicht zeigt nicht das ganze Gebäude, sondern nur seine Außenhaut: Fassadenseite für Fassadenseite, mit Höhen, Öffnungen und den Materialien, aus denen sie besteht. Für Hamburg ist das mehr als eine Formalie. Zwischen den Backsteinfassaden der Gründerzeit in Eimsbüttel oder Barmbek, den denkmalgeschützten Lagerhausfronten von Speicherstadt und Kontorhausviertel und den neuen Fassaden der HafenCity liegt eine Bandbreite, wie sie kaum eine andere deutsche Stadt auf so engem Raum vereint. Während der vollständige Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht das Gebäude als Ganzes abbildet, rückt die Ansicht allein das in den Mittelpunkt, was von der Straße aus sichtbar ist – und genau das prüfen Bezirksamt und, wo einschlägig, das Denkmalschutzamt besonders genau.

Was eine Ansicht für Hamburg zeigen muss

Die Bauvorlagenverordnung stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Eingriffen in eine bestehende Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem historischen Klinkermauerwerk.
Milieuschutz und Welterbe: zwei getrennte Prüfungen derselben Fassade

In Hamburgs Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung prüft das zuständige Bezirksamt bauliche Eingriffe daraufhin, ob sie die Wohnbevölkerung verdrängen könnten – dazu zählen auch Veränderungen an der Fassade, etwa ein neuer Balkon oder ein verändertes Fensterbild. Eine ganz andere, unabhängige Prüfung durchläuft die Fassade im Welterbe-Ensemble aus Speicherstadt und Kontorhausviertel: Dort wacht das Denkmalschutzamt über den Erhalt der historischen Backsteinfassaden, die seit dem Bau zwischen 1885 und den 1950er-Jahren – unter anderem mit dem von Fritz Höger entworfenen Chilehaus – das Erscheinungsbild des Quartiers prägen. Beide Prüfungen setzen an derselben Zeichnung an, der bemaßten Ansicht, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: Milieuschutz schützt die soziale Zusammensetzung, Denkmalschutz die historische Bausubstanz.

Vorderhaus oder Hofflügel, Neubau oder Bestand

Welche Fassadenseite überhaupt zur Debatte steht und wie die Ansicht entsteht, hängt vom Gebäudetyp ab:

Neubau: alle Seiten aus einer Planung

Bei einem Neubau, etwa auf einer HafenCity-Warft, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – die Höhensprünge zwischen Straßenebene und Warft sind von Beginn an eingerechnet, ohne nachträglichen Abgleich.

Bestand: Vorderhaus, Hofflügel oder Lagerhausfront

Bei einem Schlitzbau ist häufig nur die Straßenfassade des Vorderhauses oder die schmale Front des Hofflügels betroffen, je nachdem, wo das Vorhaben ansetzt. Bei einer Kontorhausetage im Welterbe-Quartier braucht es dagegen meist ein Aufmaß der gesamten Lagerhausfassade, weil Klinkerraster und Fensteröffnungen dort seit Jahrzehnten unverändert dokumentiert sein müssen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Hamburg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, den das zuständige Fachamt Bauprüfung als Ganzes prüft.

  • Hinweis auf Milieuschutz oder Denkmalschutz

    Liegt das Gebäude in einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung oder im Welterbe-Ensemble aus Speicherstadt und Kontorhausviertel, wird das bei der Darstellung der Fassade von vornherein mitgedacht.

Bemaßte Ansichten in Hamburg – Beispiele aus der Praxis

Balkonanbau im Schanzenviertel

In einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung zeigt die Ansicht, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage für die Prüfung durch das zuständige Bezirksamt.

Fenstertausch in einer Kontorhausetage

Im Welterbe-Quartier müssen neue Fensterelemente in Sprossenteilung und Rahmenfarbe mit dem historischen Klinkerraster abgestimmt sein – die Ansicht macht das mit Rohbaumaßen und Bestandsvergleich sichtbar, bevor das Denkmalschutzamt zustimmt.

Dachgaube am Schlitzbau zwischen Eimsbüttel und Hoheluft

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht der Vorderhausfassade mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

Sockelgeschoss auf einer HafenCity-Warft

Die Ansicht zeigt den Übergang von der tiefer liegenden Straßenebene zur künstlich erhöhten Warft in einer einzigen, durchgehend bemaßten Zeichnung.

So entsteht Ihre Ansicht für Hamburg

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten das Vorhaben sichtbar verändert – beim Schlitzbau oft nur Vorderhaus oder Hofflügel, nicht beide zugleich.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bauakte des zuständigen Bezirksamts oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nachdem, was den heutigen Zustand zuverlässiger abbildet.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für das zuständige Fachamt Bauprüfung zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über die Digitale Baugenehmigung, gegebenenfalls mit vorheriger Abstimmung mit Bezirksamt oder Denkmalschutzamt.

Was den Preis für eine Ansicht in Hamburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenfassade ist schneller erfasst als Vorderhaus und Hofflügel eines Schlitzbaus zusammen.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden HafenCity-Planung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer historisch gewachsenen Fassade.

  • Detailtiefe bei Material und Farbe

    Im Welterbe-Ensemble oder in einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung braucht es oft zusätzliche Angaben zu Klinker, Sprossenteilung und Farbgebung.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung beim zuständigen Bezirksamt, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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