Bemaßte Ansichten in Hamburg — Fassaden zwischen Milieuschutz, Welterbe und Warft dokumentiert
Eine bemaßte Ansicht zeigt nicht das ganze Gebäude, sondern nur seine Außenhaut: Fassadenseite für Fassadenseite, mit Höhen, Öffnungen und den Materialien, aus denen sie besteht. Für Hamburg ist das mehr als eine Formalie. Zwischen den Backsteinfassaden der Gründerzeit in Eimsbüttel oder Barmbek, den denkmalgeschützten Lagerhausfronten von Speicherstadt und Kontorhausviertel und den neuen Fassaden der HafenCity liegt eine Bandbreite, wie sie kaum eine andere deutsche Stadt auf so engem Raum vereint. Während der vollständige Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht das Gebäude als Ganzes abbildet, rückt die Ansicht allein das in den Mittelpunkt, was von der Straße aus sichtbar ist – und genau das prüfen Bezirksamt und, wo einschlägig, das Denkmalschutzamt besonders genau.
Was eine Ansicht für Hamburg zeigen muss
Die Bauvorlagenverordnung stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:
- Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Eingriffen in eine bestehende Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem historischen Klinkermauerwerk.
In Hamburgs Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung prüft das zuständige Bezirksamt bauliche Eingriffe daraufhin, ob sie die Wohnbevölkerung verdrängen könnten – dazu zählen auch Veränderungen an der Fassade, etwa ein neuer Balkon oder ein verändertes Fensterbild. Eine ganz andere, unabhängige Prüfung durchläuft die Fassade im Welterbe-Ensemble aus Speicherstadt und Kontorhausviertel: Dort wacht das Denkmalschutzamt über den Erhalt der historischen Backsteinfassaden, die seit dem Bau zwischen 1885 und den 1950er-Jahren – unter anderem mit dem von Fritz Höger entworfenen Chilehaus – das Erscheinungsbild des Quartiers prägen. Beide Prüfungen setzen an derselben Zeichnung an, der bemaßten Ansicht, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: Milieuschutz schützt die soziale Zusammensetzung, Denkmalschutz die historische Bausubstanz.
Vorderhaus oder Hofflügel, Neubau oder Bestand
Welche Fassadenseite überhaupt zur Debatte steht und wie die Ansicht entsteht, hängt vom Gebäudetyp ab:
Neubau: alle Seiten aus einer Planung
Bei einem Neubau, etwa auf einer HafenCity-Warft, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – die Höhensprünge zwischen Straßenebene und Warft sind von Beginn an eingerechnet, ohne nachträglichen Abgleich.
Bestand: Vorderhaus, Hofflügel oder Lagerhausfront
Bei einem Schlitzbau ist häufig nur die Straßenfassade des Vorderhauses oder die schmale Front des Hofflügels betroffen, je nachdem, wo das Vorhaben ansetzt. Bei einer Kontorhausetage im Welterbe-Quartier braucht es dagegen meist ein Aufmaß der gesamten Lagerhausfassade, weil Klinkerraster und Fensteröffnungen dort seit Jahrzehnten unverändert dokumentiert sein müssen.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Hamburg gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, den das zuständige Fachamt Bauprüfung als Ganzes prüft.
- Hinweis auf Milieuschutz oder Denkmalschutz
Liegt das Gebäude in einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung oder im Welterbe-Ensemble aus Speicherstadt und Kontorhausviertel, wird das bei der Darstellung der Fassade von vornherein mitgedacht.
Bemaßte Ansichten in Hamburg – Beispiele aus der Praxis
Balkonanbau im Schanzenviertel
In einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung zeigt die Ansicht, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage für die Prüfung durch das zuständige Bezirksamt.
Fenstertausch in einer Kontorhausetage
Im Welterbe-Quartier müssen neue Fensterelemente in Sprossenteilung und Rahmenfarbe mit dem historischen Klinkerraster abgestimmt sein – die Ansicht macht das mit Rohbaumaßen und Bestandsvergleich sichtbar, bevor das Denkmalschutzamt zustimmt.
Dachgaube am Schlitzbau zwischen Eimsbüttel und Hoheluft
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht der Vorderhausfassade mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
Sockelgeschoss auf einer HafenCity-Warft
Die Ansicht zeigt den Übergang von der tiefer liegenden Straßenebene zur künstlich erhöhten Warft in einer einzigen, durchgehend bemaßten Zeichnung.
So entsteht Ihre Ansicht für Hamburg
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten klären
Welche Seiten das Vorhaben sichtbar verändert – beim Schlitzbau oft nur Vorderhaus oder Hofflügel, nicht beide zugleich.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bauakte des zuständigen Bezirksamts oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nachdem, was den heutigen Zustand zuverlässiger abbildet.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.
- Für das zuständige Fachamt Bauprüfung zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung über die Digitale Baugenehmigung, gegebenenfalls mit vorheriger Abstimmung mit Bezirksamt oder Denkmalschutzamt.
Was den Preis für eine Ansicht in Hamburg beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenfassade ist schneller erfasst als Vorderhaus und Hofflügel eines Schlitzbaus zusammen.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden HafenCity-Planung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer historisch gewachsenen Fassade.
- Detailtiefe bei Material und Farbe
Im Welterbe-Ensemble oder in einem Gebiet mit Sozialer Erhaltungsverordnung braucht es oft zusätzliche Angaben zu Klinker, Sprossenteilung und Farbgebung.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung beim zuständigen Bezirksamt, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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