Planprofi24 in Bonn

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Bonn — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Bonn trägt bis heute den deutschlandweit einzigartigen Titel „Bundesstadt“: Auch nach dem Regierungsumzug nach Berlin 1999 blieben mehrere Bundesministerien sowie zahlreiche ehemalige Botschafts- und Regierungsgebäude in der Stadt zurück und werden seither schrittweise zu Wohnraum, Büros oder – wie auf dem UN Campus – zu internationalen Einrichtungen umgenutzt. Diese Gemengelage aus ehemaligen Sonderbauten, gründerzeitlichen Diplomatenvillen in Bad Godesberg und wachsendem Wohnungsbedarf sorgt für einen überdurchschnittlich hohen Bedarf an Nutzungsänderungen, Bauanträgen und Wohnflächenberechnungen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bonn

Zuständig ist das Bauordnungsamt der Bundesstadt Bonn (Amt 63, Dezernat III). Es nimmt für das gesamte Stadtgebiet die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen wahr – anders als bei den Bundesministerien oder Botschaften, die einst über die Stadt verteilt waren, gibt es bei der Bauaufsicht selbst keine Aufteilung nach Stadtbezirken oder Ortsteilen wie Bad Godesberg oder Beuel.

Das Amt prüft Bauanträge und Bauvoranfragen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung, führt wiederkehrende Prüfungen für bestimmte Objekte durch und ist zudem für Sonderveranstaltungen sowie fliegende Bauten zuständig. Allgemeine baurechtliche Fragen beantwortet die Bürgerinformation Bauen, die auch über benötigte Unterlagen für ein konkretes Vorhaben informiert.

Bauordnung und Besonderheiten in Bonn

Der Berlin/Bonn-Ausgleich von 1994 gab Bonn den bis heute einzigartigen Status als „Bundesstadt“ und ließ mehrere Bundesministerien sowie zahlreiche ehemalige Botschaftsgebäude zurück. Besonders sichtbar wird das im Villenviertel Bad Godesberg, wo rund zwei Drittel der einst etwa 160 in und um Bonn ansässigen diplomatischen Vertretungen residierten. Viele dieser gründerzeitlichen Villen wurden in den letzten Jahren zu Eigentumswohnungen umgenutzt – etwa das Grundstück der ehemaligen vietnamesischen Botschaft an der Konstantinstraße oder ein früherer bulgarischer Botschaftsblock im Villenviertel. Da ein erheblicher Teil dieser Gebäude denkmalgeschützt ist, sind entsprechende Nutzungsänderungen regelmäßig mit der Denkmalbehörde abzustimmen, zusätzlich zur eigentlichen Baugenehmigung.

Beim UN Campus rund um das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“ mit dem denkmalgeschützten Alten Wasserwerk und Pumpenhaus zeigt sich eine Besonderheit des nordrhein-westfälischen Denkmalrechts, die für überregional bedeutsame Bonner Gebäude immer wieder relevant wird: Reicht die Bedeutung eines Ensembles über die Stadt hinaus, ist neben der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn zusätzlich die obere Denkmalschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln einzubinden. Bauordnungsrechtlich gilt für Bonn ansonsten, wie für alle Städte in Nordrhein-Westfalen, die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) – die Besonderheiten liegen, wie beschrieben, weniger im Gesetzestext als im außergewöhnlichen Gebäudebestand der Stadt.

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