Bemaßte Ansichten in Bonn — vom Eiermann-Raster am Langen Eugen bis zur Villenfassade in Bad Godesberg
Eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 zeigt Wände und Räume. Eine Ansicht zeigt, wie ein Gebäude von außen wirkt – und in Bonn treffen dabei zwei sehr unterschiedliche Fassadenwelten aufeinander. Auf der einen Seite stehen die glatten, streng gerasterten Büro- und Verwaltungsfassaden aus der Bundeshauptstadt-Zeit, wie sie etwa das ehemalige Abgeordnetenbürohochhaus „Langer Eugen“ von Egon Eiermann prägen: durchlaufende, gleichmäßige Fensterbänder ohne Ornament. Auf der anderen Seite steht die kleinteilige, oft reich gegliederte Fassadenarchitektur der Gründerzeitbauten in Südstadt und Weststadt sowie der historischen Diplomatenvillen in Bad Godesberg mit Erkern, Gesimsen und individueller Fensterteilung. Wird eine dieser Fassaden verändert – ein neuer Fensterausschnitt, ein Balkon, eine energetische Sanierung –, muss die Ansicht genau zeigen, welche Bauteile bestehen bleiben und welche neu entstehen.
Was eine Ansicht für Bonn zeigen muss
Für Ansichten gelten dieselben formalen Grundanforderungen der BauPrüfVO NRW wie für andere Bauzeichnungen des Plansatzes, inhaltlich mit Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab grundsätzlich 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite; ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung notwendig ist.
- Maßstab und sämtliche Maße müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, ebenso – soweit relevant – Brandverhalten der Baustoffe und Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, etwa bei einer neuen Fassadendämmung.
- Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk ebenso wie ein verändertes Gesims.
Was eine Ansicht in Bonn zusätzlich zeigen muss, hängt stark davon ab, aus welcher der beiden prägenden Bauepochen der Stadt das betroffene Gebäude stammt. Bei einem ehemaligen Bundesbau wie dem Langen Eugen bestimmt ein durchlaufendes, gleichmäßiges Fensterraster das äußere Erscheinungsbild – Öffnungen sind hier meist identisch groß und in festen Abständen angeordnet, sodass sich eine Änderung an einer Stelle unmittelbar auf das gesamte Raster auswirkt und in der Ansicht entsprechend nachvollziehbar bleiben muss. Bei einer Villa im Diplomatenviertel Bad Godesberg oder einem Gründerzeithaus in Südstadt ist die Ausgangslage umgekehrt: Fensterformate, Gesimshöhen und Fassadengliederung variieren von Geschoss zu Geschoss und wurden häufig im Lauf mehrerer Umbauphasen verändert. Steht ein solches Gebäude unter Denkmalschutz, verlangt die untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn regelmäßig eine Ansicht, die eindeutig zwischen ursprünglicher Substanz und späteren Ergänzungen trennt – eine Unterscheidung, die bei einem streng gerasterten Bürobau in dieser Form kaum eine Rolle spielt.
Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich in Bonn deutlich auf den Aufwand aus:
Neubau: alle Fassadenseiten aus der Planung
Bei einem Neubau, etwa auf einer der jüngeren Flächen im Bundesviertel, entstehen die Ansichten aller Seiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein aufeinander abgestimmt.
Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade
Bei einem Fenstertausch, einer Balkonergänzung oder einer energetischen Sanierung braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite – bei ehemaligen Bundesbauten mit Blick auf das durchlaufende Fensterraster, bei denkmalgeschützten Villen mit Blick auf die erhaltenswerte Substanz.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Bonn gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein mit Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Hinweis auf Denkmalschutz oder Gestaltungssatzung
Liegt das Gebäude in Bad Godesberg oder der Innenstadt oder ist es als Denkmal eingetragen, wird dies bei der Darstellung der Fassade von Anfang an mitberücksichtigt.
Bemaßte Ansichten in Bonn – Beispiele aus der Praxis
Fenstersanierung an einem ehemaligen Bundesbau im Bundesviertel
Das durchlaufende Fensterraster eines Verwaltungsgebäudes aus der Bundeshauptstadt-Zeit muss auch nach dem Austausch einzelner Elemente in seiner ursprünglichen Gleichmäßigkeit erkennbar bleiben – die Ansicht dokumentiert Bestand und Neuplanung Feld für Feld.
Balkonanbau an einer denkmalgeschützten Villa in Bad Godesberg
Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die vorhandene Gliederung aus Gesimsen und Fensterachsen einfügt – Grundlage für die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde.
Dachgaube im Gründerzeithaus der Südstadt
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, bemaßte Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
Ladenfassade in der Bonner Innenstadt
Ein neues Schaufenster oder ein Werbeschild muss zusätzlich zur BauPrüfVO NRW gegen die örtliche Gestaltungs- und Werbesatzung geprüft werden – die Ansicht bildet dafür die Diskussionsgrundlage.
So entsteht Ihre Ansicht für Bonn
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten klären
Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen und wie ist das Gebäude planungs- oder denkmalrechtlich eingeordnet.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Bauakte des Amts 63 oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.
- Für das Amt 63 zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung, gegebenenfalls mit Blick auf Denkmalschutz oder eine örtliche Gestaltungssatzung.
Was den Preis für eine Ansicht in Bonn beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude oder einer Villa mit umlaufender Fassadengliederung.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung im Bundesviertel entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.
- Denkmalschutz oder Gestaltungssatzung
Bei denkmalgeschützten Villen in Bad Godesberg oder Vorhaben in der Innenstadt braucht es zusätzliche Angaben zu Material und Farbgebung.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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