Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bonn — vom Amt 63 oder wahlweise von einem anerkannten Sachverständigen
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Bonn nur eine städtische Adresse: das Amt 63 im Stadthaus am Berliner Platz, dieselbe Behörde, die auch über Bauantrag, Bauvoranfrage und Nutzungsänderung entscheidet. Wer diesen Weg nicht abwarten möchte, hat in Nordrhein-Westfalen zusätzlich eine Option, die längst nicht jedes Bundesland kennt: Ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach der Landesbauordnung darf die Bescheinigung alternativ ausstellen. Vorab lohnt sich für allgemeine Fragen ein Anruf bei der Bürgerinformation Bauen, die auch klärt, welche Unterlagen das Amt für ein konkretes Vorhaben braucht.
- Was für Ihre Bonner Abgeschlossenheitsbescheinigung geprüft wird
- Zwei Wege zur Bescheinigung
- Welche Unterlagen für Ihre Bonner Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Bonn – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bonn ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bonn beeinflusst
Was für Ihre Bonner Abgeschlossenheitsbescheinigung geprüft wird
Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – in Bonn kommt die Wahl zwischen zwei möglichen Ausstellern hinzu:
- Maßstab ist ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz – über die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung sagt die Bescheinigung nichts aus.
- Bewertet wird der eingereichte Aufteilungsplan als Zeichnung; eine zusätzliche Begehung des Gebäudes vor Ort gehört nicht zum Regelfall.
- Bei Neubauten liefert meist die vorhandene Genehmigungsplanung die Grundlage, bei Bestandsgebäuden braucht es dafür einen eigens erstellten Aufteilungsplan.
Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern, die die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht ausschließlich der Bauaufsichtsbehörde vorbehalten: Neben dem Amt 63 kann alternativ auch ein staatlich anerkannter Sachverständiger die Bescheinigung ausstellen. Rechtsgrundlage ist § 85 Abs. 2 BauO NRW in Verbindung mit der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO); anerkennende Stellen sind die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Für Bonn hat das einen praktischen Effekt, der über die reine Wahlfreiheit hinausgeht: Weil das Amt 63 als zentrale Stelle nicht nur Abgeschlossenheitsbescheinigungen, sondern auch Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet, kann die Auslastung je nach Vorhabenlage schwanken. Wer einen Notartermin fest im Kalender hat, sollte deshalb frühzeitig einschätzen, ob der behördliche Weg oder der Sachverständigen-Weg realistischer zum Ziel führt.
Zwei Wege zur Bescheinigung
In Bonn führen zwei unterschiedliche Wege zum selben rechtlichen Ergebnis:
Antrag beim Amt 63
Der klassische Weg: Der formlose Antrag geht an dieselbe zentrale Stelle, die auch Bauantrag und Bauvoranfrage bearbeitet – Wartezeiten hängen von der allgemeinen Auslastung des Amts ab.
Bescheinigung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
Alternativ stellt ein nach der SV-VO NRW anerkannter Sachverständiger die Bescheinigung aus, organisatorisch unabhängig vom Amt 63 und mit rechtlich gleichwertigem Ergebnis.
Welche Unterlagen für Ihre Bonner Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Kern des Antrags bleibt unabhängig vom gewählten Weg derselbe:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – diese Zeichnung allein bildet die Prüfgrundlage.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude, sowohl für das Amt 63 als auch für einen beauftragten Sachverständigen.
- Formloser Antrag beim gewählten Aussteller
Zu richten an das Amt 63 im Stadthaus am Berliner Platz oder direkt an den beauftragten staatlich anerkannten Sachverständigen.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Bonn – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in der Weststadt
Für ein Gebäude mit sechs Bestandswohnungen genügt die Bescheinigung des Amts 63 – eine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung fällt in Nordrhein-Westfalen ohnehin nicht an. Der Aufteilungsplan entsteht aus einer Kombination von Bauakte und punktueller Nachmessung.
Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen
Steht der Notartermin bereits fest und ist das Amt 63 ausgelastet, beauftragt die Eigentümerin stattdessen einen staatlich anerkannten Sachverständigen – der Aufteilungsplan muss dafür genauso vollständig und bemaßt vorliegen wie beim Weg über das Amt.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die beim Amt 63 eingereichten Bauunterlagen dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bonn ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Bonn kommt es vor allem auf die Wahl zwischen Amt 63 und Sachverständigem an:
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Weg wählen: Amt 63 oder Sachverständiger
Je nach gewünschter Bearbeitungszeit und aktueller Auslastung des Amts entscheiden Sie sich für den behördlichen oder den Sachverständigen-Weg.
- Antrag stellen beziehungsweise Sachverständigen beauftragen
Formlos beim Amt 63 oder als direkte Beauftragung, jeweils mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.
- Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit
Geprüft wird ausschließlich, ob der Plan zeigt, dass jede Einheit baulich in sich abgeschlossen ist.
- Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bonn beeinflusst
Die Wahl zwischen Amt 63 und Sachverständigem wirkt sich in Bonn stärker aus als in Bundesländern ohne diese Option:
- Gewählter Weg
Amt 63 und ein staatlich anerkannter Sachverständiger unterscheiden sich in Bearbeitungszeit und Ablauf, führen aber zum selben rechtlichen Ergebnis.
- Auslastung des Amts 63
Weil dieselbe Stelle zugleich Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen für ganz Bonn bearbeitet, kann die Wartezeit schwanken – eine realistische Einschätzung gibt nur das Amt selbst.
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig vom gewählten Weg verlängern.
- Zustand vorhandener Unterlagen
Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.
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