Planprofi24 in Berlin
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Berlin — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Berlin ist baurechtlich ein Sonderfall unter den deutschen Großstädten: Der dichte Altbaubestand aus der Gründerzeit, viele laufende Umnutzungen von Gewerbe- zu Wohnraum und ein knapper Wohnungsmarkt sorgen für ungewöhnlich viele Bauanträge, Nutzungsänderungen und Wohnflächenberechnungen – oft unter Zeitdruck und mit besonderen Auflagen. Wer in Berlin baut, umbaut oder umnutzt, trifft zudem auf eine Verwaltung, die anders organisiert ist als in den meisten anderen Großstädten.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Berlin
Berlin hat keine einzige zentrale Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Gebiet das Grundstück liegt – Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke (u. a. Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick), jeder mit eigenem Stadtentwicklungsamt und eigener Bau- und Wohnungsaufsicht. Welches Bezirksamt zuständig ist, richtet sich ausschließlich nach der Lage des Objekts, nicht nach dem Wohnsitz der Antragstellenden.
Nur für besondere Fälle – Hochhäuser über 60 Meter, Sonderbauten von übergeordneter Bedeutung und Widerspruchsverfahren – ist die Obere Bauaufsichtsbehörde zuständig, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Für die weit überwiegende Zahl privater Bauvorhaben bleibt es beim zuständigen Bezirksamt.
Bauordnung und Besonderheiten in Berlin
Grundlage ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), die landesweit einheitlich gilt – die Verfahren und Zuständigkeiten werden aber, wie oben beschrieben, bezirklich ausgeführt. Eine Besonderheit, die in kaum einer anderen deutschen Stadt in diesem Umfang vorkommt, sind die zahlreichen sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) in innerstädtischen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf. Dort sind nach §§ 172/173 BauGB der Abriss, bauliche Änderungen und insbesondere die Nutzungsänderung von Wohnraum zusätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der sonst geltenden Bauordnung – das betrifft z. B. Grundrisszusammenlegungen, Umwandlungen in Gewerbe oder umfassende Modernisierungen.
Wer in einem dieser Gebiete plant, sollte das vor der eigentlichen Bauantrags- oder Nutzungsänderungs-Planung klären, da die Erhaltungsverordnung zusätzlich zur regulären Genehmigung greift und eigene Fristen mit sich bringt.
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