Bemaßte Ansichten in Berlin — Fassaden für Bauantrag und Genehmigung dokumentiert

Wer in Berlin baut, saniert oder anbaut, braucht für die Bauaufsicht meist mehr als eine Straßenansicht. Die dichte Blockrandbebauung vieler Berliner Kieze bedeutet: An zwei, drei Straßenseiten grenzt das Gebäude an Nachbarbebauung oder eine Brandwand, sichtbar bleibt oft nur eine einzelne Fassade zum Hof oder zur Straße – und genau die muss lückenlos bemaßt und in ihren Bauteilen dargestellt werden, wenn sie sich durch das Vorhaben verändert.

Was eine Ansicht für Berlin zeigen muss

Die Bauvorlagenverordnung stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Milieuschutz: die Fassade als Prüfgegenstand

In den Berliner Milieuschutzgebieten (soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB) prüft das zuständige Bezirksamt bauliche Eingriffe daraufhin, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährden – dazu zählen auch Veränderungen, die die Fassade betreffen, etwa Balkonanbauten oder ein verändertes Fassadenbild. Die Ansicht liefert dafür die Darstellung, an der sich diese Prüfung festmacht.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:

Neubau: alle Seiten aus der Planung

Bei einem Neubau entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer Dachgaube braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Berlin gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf eine bestehende Milieuschutzverordnung

    Sofern das Gebäude in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, wird dies bei der Darstellung der Fassade mitberücksichtigt.

Bemaßte Ansichten in Berlin – Beispiele aus der Praxis

Balkonanbau an einer Blockrand-Fassade

In einem Milieuschutzgebiet zeigt die Ansicht, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage für die Prüfung durch das Bezirksamt.

Fenstertausch im Gründerzeit-Altbau

Neue Fensteröffnungen müssen in der Ansicht mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden, auch wenn sich die äußeren Maße nicht ändern.

Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

So entsteht Ihre Ansicht für Berlin

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen – bei Blockrandbebauung oft nur eine einzelne Fassade.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für das zuständige Bezirksamt zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung, gegebenenfalls mit Blick auf eine bestehende Milieuschutzverordnung.

Was den Preis für eine Ansicht in Berlin beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Detailtiefe bei Material und Farbe

    In Milieuschutzgebieten oder bei gestalterisch sensiblen Vorhaben braucht es oft zusätzliche Angaben zu Fassadenmaterial und Farbgebung.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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