360°-Luftaufnahmen in Berlin — Drohnenaufnahmen zwischen Regierungsviertel und BER-Kontrollzone

Drohnenaufnahmen zeigen, was Grundriss und Bodenfotos nicht können: Lage, Grundstückszuschnitt und Umgebung aus der Vogelperspektive. Berlin ist dabei kein beliebiger Luftraum – rund um das Regierungsviertel gilt eine ausnahmslose Flugverbotszone, und weite Teile des Stadtgebiets liegen in der Kontrollzone des Flughafens BER, in der ein Flug ohne Freigabe der Deutschen Flugsicherung nicht erlaubt ist. Wer für eine Berliner Immobilie Luftaufnahmen plant, sollte diese beiden Einschränkungen kennen, bevor die Drohne startet.

Welche Zonen für Luftaufnahmen in Berlin relevant sind

Zwei Berliner Besonderheiten bestimmen, ob und wie ein Flug möglich ist:

  • Die Flugverbotszone um das Regierungsviertel gilt unabhängig vom Zweck der Aufnahme und lässt sich auch für gewerbliche Immobilienfotografie nicht durch eine Ausnahmegenehmigung umgehen.
  • In der BER-Kontrollzone ist vor dem Start eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung einzuholen – ohne diese Freigabe darf dort keine Drohne starten.
  • Außerhalb dieser beiden Zonen gelten die allgemeinen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung, etwa zu Registrierung des Betreibers und Kompetenznachweis des Piloten je nach Unterklasse.
Kein Sonderfall fürs Immobilien-Exposé

Auch für hochwertige Vermarktungsaufnahmen einer Immobilie im oder nahe dem Regierungsviertel gibt es keine Ausnahme von der Flugverbotszone. Für Objekte in dieser Lage sind Luftaufnahmen entsprechend nicht realisierbar; Verstöße gegen Flugverbots- oder Kontrollzonen sind zudem bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.

Was für Luftaufnahmen in Berlin vorab geklärt wird

Vor dem eigentlichen Flug steht die Prüfung der Rahmenbedingungen:

  • Lage der Immobilie zu Flugverbots- und Kontrollzone

    Abgleich der Adresse mit den bekannten Berliner Beschränkungsgebieten, insbesondere Regierungsviertel und BER-Kontrollzone.

  • Freigabe der Deutschen Flugsicherung, falls erforderlich

    Bei Lagen innerhalb der BER-Kontrollzone wird die Flugfreigabe vorab eingeholt, etwa über das DIPUL-System.

  • Registrierung und Kompetenznachweis des Piloten

    Je nach Unterklasse der offenen Kategorie sind Betreiberregistrierung und ein passender Kompetenznachweis Voraussetzung für den Flug.

360°-Luftaufnahmen in Berlin – Beispiele aus der Praxis

Einfamilienhaus am Stadtrand außerhalb der Kontrollzone

Der Flug ist ohne besondere Einzelfreigabe möglich, sofern die allgemeinen Vorgaben der Drohnenverordnung eingehalten werden.

Mehrfamilienhaus innerhalb der BER-Kontrollzone

Vor dem Flug wird eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung eingeholt – erst danach darf die Drohne starten.

Objekt in unmittelbarer Nähe des Regierungsviertels

Für Lagen innerhalb der Flugverbotszone sind Luftaufnahmen nicht realisierbar – hier kommen alternative Perspektiven vom Boden zum Einsatz.

Gewerbeimmobilie mit großem Grundstück im Außenbezirk

Mehrere Aufnahmen aus unterschiedlichen Höhen und Winkeln zeigen Grundstückszuschnitt, Zufahrten und Umgebung, die vom Boden aus nicht erfassbar sind.

Grundstück am Rand einer Kontrollzone

Schon eine Verschiebung des Startpunkts um wenige hundert Meter kann darüber entscheiden, ob eine Freigabe der Flugsicherung nötig ist – die Zonenprüfung erfolgt deshalb objektgenau.

So entstehen Ihre Luftaufnahmen für Berlin

Von der Zonenprüfung bis zur fertigen Aufnahme:

  1. Lage der Immobilie prüfen

    Abgleich mit Flugverbots- und Kontrollzonen im Berliner Stadtgebiet.

  2. Freigabe einholen, falls nötig

    Bei Lagen in der BER-Kontrollzone Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe.

  3. Flugtermin planen

    Unter Berücksichtigung von Wetter, Lichtverhältnissen und gegebenenfalls erteilter Freigabe.

  4. Aufnahmen erstellen

    360°-Perspektiven von Gebäude, Grundstück und Umgebung.

  5. Für Exposé und Portale aufbereiten

    In digitaler Auflösung, passend für Immobilienportale und Vermarktungsunterlagen.

Was den Preis für Luftaufnahmen in Berlin beeinflusst

Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Lage zu Flugverbots- und Kontrollzone

    Eine Lage innerhalb der BER-Kontrollzone bedeutet zusätzlichen Vorlauf für die Freigabe der Deutschen Flugsicherung.

  • Grundstücksgröße und Umgebung

    Ein großes Grundstück oder eine komplexe Umgebung erfordert mehr Aufnahmen als ein einzelnes Reihenhaus.

  • Wetter- und Lichtabhängigkeit

    Wirkt sich auf die Terminplanung und gegebenenfalls nötige Wiederholungstermine aus.

  • Zahl und Art der gewünschten Perspektiven

    Reine 360°-Rundgänge unterscheiden sich im Aufwand von zusätzlichen Einzelaufnahmen aus mehreren Höhen und Winkeln.

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