Bauzeichnung in Berlin — nach der neuen Bauvorlagenverordnung erstellt und maßstabsgerecht

Seit dem 19. Juni 2025 gilt in Berlin mit der Bauvorlagenverordnung ein eigenes, umbenanntes Regelwerk für die Anforderungen an Bauzeichnungen – es hat die zuvor geltende Bauverfahrensverordnung abgelöst, deren Name laut der Verordnungsbegründung des Senats gerade bei Bauherren häufig für Verwirrung sorgte. Wer für Berlin eine Bauzeichnung braucht, benötigt aber ohnehin selten ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den die Bauaufsicht als Ganzes gegeneinander prüft.

Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Bauvorlagenverordnung legt für Berlin fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Maßstab: mindestens 1:100 für Bauzeichnungen und 1:1000 für den Lageplan; größer, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragung notwendig ist, kleiner nur, wenn er dafür ausreicht.
  • Kennzeichnung: numerischer Maßstab, Maßstabsleiste und sämtliche Maße müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, ebenso die wesentlichen Bauprodukte und Bauarten.
  • Bauvorlageberechtigung: aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet.
Neu seit Sommer 2025: die Bauvorlagenverordnung

Bis 2025 hieß das zuständige Regelwerk Bauverfahrensverordnung (BauVerfV) – ein Name, der laut der Verordnungsbegründung des Senats gerade bei Bauherren für Verwirrung sorgte, weil er nicht erkennen ließ, dass es um die Anforderungen an Bauvorlagen geht. Mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) vom 19. Juni 2025 wurde das Regelwerk umbenannt und inhaltlich fortgeschrieben.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein.

Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Berlin gehört

Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Rohbaumaßen der Fensteröffnungen in Aufenthaltsräumen.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Lageplan im Maßstab 1:1000

    Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.

Bauzeichnungen in Berlin – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab.

Dachgeschossausbau im Altbau

Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.

Nachträglicher Wintergarten-Anbau

Auch ein kleines Vorhaben braucht einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz – keine isolierte Einzelzeichnung.

So entsteht Ihr Plansatz für Berlin

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen

    Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben.

  5. Plansatz für das zuständige Bezirksamt zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Berlin beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die Prüffristen des zuständigen Bezirksamts.

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