Planprofi24 in Niedersachsen
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Niedersachsen — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Niedersachsener Bauordnung.
Niedersachsen ist mit rund 47.710 Quadratkilometern das zweitflächengrößte deutsche Bundesland, bei rund 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern aber nur das viertbevölkerungsreichste – entsprechend dünner besiedelt sind weite Teile zwischen der Nordseeküste, dem Emsland und der Lüneburger Heide im Vergleich zu den Verdichtungsräumen Hannover, Braunschweig und Osnabrück. Seit die vier Bezirksregierungen zum Jahreswechsel 2004/2005 aufgelöst wurden, kommt die Bauaufsicht landesweit ohne Mittelbehörde aus, und zum 1. Juli 2025 ist zudem eine neue Novelle der Niedersächsischen Bauordnung in Kraft getreten, die das Bauen erleichtern soll. Wer in Niedersachsen einen Bauantrag stellt, profitiert von beidem.
Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Niedersachsen
Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die bewusst auf eine dreistufige Verwaltung verzichten: Die vier Bezirksregierungen in Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg und Hannover wurden zum 31. Dezember 2004 aufgelöst, seit dem 1. Januar 2005 gehören sie der Vergangenheit an. Für die Bauaufsicht bedeutet das: Oberste und obere Bauaufsichtsbehörde liegen in einer Hand, dem zuständigen Fachministerium – aktuell dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Es bereitet die Bauordnung gesetzgeberisch vor und übt die Fachaufsicht unmittelbar über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus, ohne eine dazwischengeschaltete Mittelbehörde.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die acht kreisfreien Städte – Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg –, die großen selbständigen Städte sowie die Region Hannover als Gebietskörperschaft eigener Art. Auf Antrag kann die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde auch an kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übertragen werden. Für die niedersächsischen Großstädte (siehe die einzelnen Stadtseiten unten) sowie die Region Hannover ist damit jeweils die Stadt selbst oder die Region zuständig; alle anderen Gemeinden wenden sich an den Landkreis, in dem sie liegen.
Niedersächsische Bauordnung und die Novelle 2025
Grundlage ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die der Landtag zuletzt mit Gesetz vom 25. Juni 2025 novelliert hat; die Änderungen sind zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, Planende und Bauherren zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen – Bauen soll in Niedersachsen leichter, schneller und günstiger werden.
Konkret wurde der Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben spürbar erweitert: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind seither bis zu einem umbauten Raum von 75 Kubikmetern verfahrensfrei, im Außenbereich bereits ab 40 Kubikmetern. Der Wegfall der Stellplatzpflicht wurde zugleich enger gefasst und gilt nur noch für neu errichtete Wohnungen, damit bestehende Stellplätze nicht entfallen. Nachträglich errichtete Dachgauben zählen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zur im Bebauungsplan festgesetzten Zahl der Vollgeschosse, und Regale sowie Regalsysteme ohne tragende oder verkehrssichernde Funktion fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich der NBauO – eine Erleichterung etwa für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Logistikflächen.
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