Planprofi24 in Wolfsburg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Wolfsburg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Rund 128.500 Einwohnerinnen und Einwohner zählte Wolfsburg zuletzt (128.489 zum 31. Dezember 2025) – so viele wie nie seit der Wiedervereinigung. Gegründet wurde die kreisfreie Stadt trotzdem erst am 1. Juli 1938 auf freiem Feld als „Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben“, errichtet einzig für die Beschäftigten des neu gegründeten Volkswagenwerks und ohne historisch gewachsenen Stadtkern. Erst nach der Umbenennung auf Drängen der britischen Militärregierung am 25. Mai 1945, benannt nach der gleichnamigen, bereits 1302 erstmals erwähnten Burg im Stadtgebiet, erhielt sie ihren heutigen Namen – und blieb bis heute eine der jüngsten Großstädte Deutschlands: Im planmäßig angelegten Zentrum und den frühen Werkssiedlungen findet sich kaum vorindustrieller Baubestand. Ein völlig anderes Bild zeichnet der Ortsteil Fallersleben, urkundlich bereits 942 erwähnt und mit einem 1551 fertiggestellten Wasserschloss – Geburtsort des Dichters Hoffmann von Fallersleben. Fallersleben war bis zur niedersächsischen Gebietsreform 1972 eine eigenständige Stadt und kam damals gemeinsam mit 19 weiteren Gemeinden zu Wolfsburg, wodurch sich das Stadtgebiet versechsfachte. Wer hier baut, saniert oder eine Nutzung ändert, trifft je nach Stadtteil auf sehr unterschiedliche Ausgangslagen – von seriell geplanten Werks- und Nachkriegssiedlungen bis zu jahrhundertealter, oft denkmalgeschützter Bausubstanz – und braucht entsprechend einen passend zugeschnittenen Bauantrag, ein belastbares Aufmaß oder eine aktuelle Wohnflächenberechnung.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Wolfsburg
Als kreisfreie Stadt nimmt Wolfsburg sämtliche Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit wahr – anders als in den umliegenden Landkreisen gibt es keine übergeordnete Kreisverwaltung, an die diese Aufgabe delegiert wäre. Innerhalb der Stadtverwaltung liegt sie beim Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, dessen Bau-Bürger-Büro in der Porschestraße 49 als zentrale Anlaufstelle für Bauanträge, Bauvoranfragen und sonstige bauordnungsrechtliche Fragen dient. Weil sich das Stadtgebiet seit der Gebietsreform 1972 über einen weiten, in 16 Ortsräte gegliederten Raum erstreckt, ist das Bau-Bürger-Büro selbst wiederum in ein Ost- und ein West-Team gegliedert. Im selben Geschäftsbereich nimmt die Verwaltung zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr, sodass Bau- und Denkmalprüfung wie in mehreren anderen niedersächsischen Städten organisatorisch zusammenfallen.
Landesweit müssen Bauvoranfragen nach § 3a NBauO bereits seit dem 1. Januar 2024 elektronisch eingereicht werden. Für den vollständigen Bauantrag arbeitete Wolfsburg zuletzt an einem eigenen, SAP-gestützten Online-Antragsmanagement (OAM): Nach den vorliegenden Quellen lief im November 2025 die finale Testphase, in der sich Bauanträge und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren bereits digital stellen ließen – die Verwaltung plante, das Verfahren zum 1. Januar 2026 für alle Antragstellenden zu öffnen und das bisherige Papierverfahren damit abzulösen. Wer ein Bauvorhaben in Wolfsburg plant, sollte den aktuellen Umsetzungsstand beim Bau-Bürger-Büro erfragen und Aufmaß-, Grundriss- und weitere Unterlagen vorsorglich in digital einreichbarer Form vorhalten.
Bauordnung und Besonderheiten in Wolfsburg
Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), novelliert durch das zum 1. Juli 2025 in Kraft getretene Änderungsgesetz vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52). Kernanliegen der Novelle ist die Beschleunigung von Verfahren im Bestand: Der Katalog verfahrensfreier Vorhaben wurde ausgeweitet, etwa für Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, deren zulässiger Rauminhalt von 40 auf 75 Kubikmeter stieg. Angesichts des hohen Anteils seriell geplanter Werks- und Nachkriegssiedlungen im Wolfsburger Stadtgebiet, in denen sich Um- und Anbauten stark ähneln, profitieren gerade hier überdurchschnittlich viele kleinere Vorhaben von dieser Erweiterung.
Wie durchgeplant die junge Stadt von Beginn an war, zeigt ihre Planungsgeschichte: 1937/38 entwarf der Architekt Peter Koller den sogenannten Koller-Plan mit Gartenstadt-Elementen für die ersten Werkssiedlungen, nach Kriegsende folgte unter Hans Bernhard Reichow 1948 ein Aufbauplan für rund 35.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Leitbild der „aufgelockerten Stadtlandschaft“. Der erste realisierte Baustein dieser Planung steht heute selbst unter Denkmalschutz: Die 1938 bis 1940 von Koller mit Titus Taeschner und Norbert Schlesinger entworfene Werkssiedlung Steimker Berg mit ihren steilen Dächern und natursteingerahmten Hauseingängen wurde 1986 unter Erhaltungssatzung gestellt und gilt seit 1989 als Gruppe baulicher Anlagen nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Im eingemeindeten Fallersleben, urkundlich schon seit 942 belegt, reicht der geschützte Baubestand dagegen weit vor die Stadtgründung zurück – rund um das 1551 fertiggestellte Wasserschloss steht ein historischer Ortskern, der bei Sanierung oder Umbau eine eigene, enge Abstimmung mit der Denkmalpflege verlangt. Zwischen diesen beiden Polen liegt der weit überwiegende Teil des Wolfsburger Gebäudebestands: seriell geplante Werks- und Nachkriegssiedlungen ohne Denkmalschutz, für die das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO in aller Regel ausreicht.
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