Planprofi24 in Remscheid

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Remscheid — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Mit rund 115.200 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024, Melderegister der Stadt Remscheid) ist die kreisfreie Stadt Remscheid die kleinste der drei Städte des Bergischen Städtedreiecks – zugleich aber, gemessen an ihrer Höhenlage, eine der außergewöhnlichsten Großstädte Deutschlands überhaupt: Der höchste Punkt liegt am Hohenhagen auf 378,86 Metern über NN, der tiefste am Wiesenkotten an der Wupper auf rund 96 Metern über NN. Mit diesem Höhenunterschied von fast 283 Metern auf engem Stadtgebiet gilt Remscheid nach Ulm als die am zweithöchsten gelegene Großstadt Deutschlands. Die exponierte Lage auf einer Hochfläche des Bergischen Landes, weit von jedem schiffbaren Fluss entfernt, brachte der Stadt im 19. Jahrhundert den bis heute gebräuchlichen Beinamen „Seestadt auf dem Berge“ ein: Remscheider Werkzeughändler unterhielten schon um 1800 Handelsbeziehungen bis nach Afrika und Amerika. Für Bauvorhaben ist die Höhenlage mehr als eine Anekdote, denn Schnee- und Windlasten nach DIN EN 1991 richten sich nach der Geländehöhe über NN und können sich zwischen einem Grundstück am Hohenhagen und einem an der Wupper spürbar unterscheiden. Verwaltungsgeschichtlich ist die heutige Großstadt aus dem Zusammenschluss dreier bis 1929 eigenständiger Städte hervorgegangen: Remscheid, Lennep und Lüttringhausen bilden seither, ergänzt um den Stadtbezirk Süd, die vier Stadtbezirke der Stadt.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Remscheid

Auch für Remscheid gibt es als kreisfreie Stadt nur eine einzige untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet – anders als in den direkt angrenzenden Kommunen Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer Kreis) sowie Hückeswagen und Radevormwald (beide Oberbergischer Kreis), wo diese Aufgabe bei der jeweiligen Kreisverwaltung liegt. Zuständig ist das Bauordnungsamt im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz 1, organisatorisch als Fachdienst 4.63 – Bauordnung und Denkmalpflege Teil des Fachdezernats für Stadtentwicklung, Bauen und Wirtschaftsförderung. Die Zusammenlegung von Bauordnung und Unterer Denkmalbehörde in einem Fachdienst ist praktisch relevant: Wer in Remscheid baut oder saniert, klärt Genehmigungs- und Denkmalschutzfragen häufig mit derselben Stelle.

Bauanträge, Bauvoranfragen und Anzeigen lassen sich neben der schriftlichen Einreichung beim Bauordnungsamt auch elektronisch über das landesweite Bauportal.NRW stellen. Liegt das Vorhaben im historischen Stadtkern von Lennep, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fachdienst, da dort neben der reinen Bauordnung zusätzlich denkmalpflegerische Vorgaben zu beachten sind.

Bauordnung und Besonderheiten in Remscheid

Rechtsgrundlage für Bauvorhaben in Remscheid ist wie im gesamten Land die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Zum 1. September 2026 wird sie durch den BauCode NRW abgelöst, den der Landtag am 15. Juli 2026 als dritte Novelle der Landesbauordnung seit 2018 beschlossen hat; er soll vor allem Umbauten, Anbauten und Nutzungsänderungen im Gebäudebestand erleichtern. Remscheid-spezifisch kommt der ungewöhnlich große Höhenunterschied der Stadt hinzu: Schnee- und Windlasten nach DIN EN 1991-1-3 und -1-4 steigen mit der Geländehöhe über NN, sodass der Standsicherheitsnachweis eines Vorhabens am Hohenhagen andere Lastannahmen zugrunde legen kann als eines an der Wupper.

Bauliche Besonderheiten prägen vor allem den rund 13 Hektar großen historischen Stadtkern von Lennep: Nach einem verheerenden Stadtbrand im Jahr 1746 überwiegend im sogenannten Bergischen Barock wiederaufgebaut, zählt er heute mit 116 Einzeldenkmälern auf mittelalterlichem Stadtgrundriss zu den 35 ausgewählten historischen Stadt- und Ortskernen Nordrhein-Westfalens und steht seit den 1980er Jahren unter einer Denkmalbereichssatzung. Charakteristisch ist der als Bergischer Dreiklang bekannte Fassadenkanon aus schiefergedeckten Wetterseiten, schwarzem Fachwerk mit weißen Gefachen und grünen Fensterläden. Sanierungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen an diesen Gebäuden benötigen zusätzlich zur Baugenehmigung in aller Regel die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde, die in Remscheid seit der Neuordnung des Fachdienstes 4.63 organisatorisch mit der Bauordnung zusammengelegt ist.

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