Bauantrag in Remscheid — vom Fachdienst 4.63 bis zum BauCode NRW
Wer in Remscheid einen Bauantrag stellt, hat es unabhängig vom Stadtbezirk mit derselben Stelle zu tun: dem Fachdienst 4.63 – Bauordnung und Denkmalpflege im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz 1. Die kreisfreie Stadt bündelt damit zwei Prüfperspektiven unter einem Dach, die in vielen anderen Kommunen getrennt laufen – ein klarer Vorteil vor allem für Vorhaben im historischen Kern Lenneps. Fachlich richtet sich jeder Antrag noch nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW); in wenigen Tagen, zum 1. September 2026, löst sie der vom Landtag bereits am 15. Juli 2026 beschlossene BauCode NRW ab und soll gerade Vorhaben im Gebäudebestand erleichtern. Für die rund 115.200 Menschen in Remscheid heißt das: Wer jetzt einreicht, tut dies noch nach geltendem Recht, während schon absehbar ist, unter welchen erleichterten Bedingungen ein Nachtrag in wenigen Wochen laufen könnte. Hinzu kommt die bauliche Spannbreite der Stadt selbst – seit dem Zusammenschluss von Remscheid, Lennep und Lüttringhausen im Jahr 1929 bilden vier eigenständig gewachsene Stadtbezirke das heutige Stadtgebiet, mit entsprechend unterschiedlichem Baubestand von Straßenzug zu Straßenzug.
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Remscheid?
Ob ein Vorhaben genehmigungsfrei bleibt oder ein förmliches Verfahren durchläuft, hängt von Gebäudeklasse, Lage und Nutzung ab. Der Fachdienst 4.63 ordnet jeden Antrag einer von vier Stufen der BauO NRW zu:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW) – ein abschließend benannter Katalog kleinerer Vorhaben wie Gartenhäuser oder niedrige Einfriedungen, für die weder Anzeige noch Genehmigung nötig ist, das materielle Baurecht aber trotzdem gilt.
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) – für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sofern die Erschließung gesichert ist und kein Sonderbau entsteht.
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) – der Regelweg für den überwiegenden Teil der Remscheider Wohn- und Gewerbebauten.
- Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW) – zwingend für Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 BauO NRW, etwa größere Versammlungs- oder Verkaufsstätten.
<p>Mit dem BauCode NRW endet zum 1. September 2026 eine Rechtslage, die in Remscheid seit Jahrzehnten unverändert galt. Der Landtag beschloss die Neufassung am 15. Juli 2026 als dritte Novelle der Landesbauordnung seit 2018, mit dem erklärten Ziel, Umbauten, Anbauten und Nutzungsänderungen im Gebäudebestand zu erleichtern und die elektronische Antragstellung zur Regel zu machen. Für eine Stadt, die durch die Zusammenlegung dreier historisch gewachsener Orte im Jahr 1929 einen überdurchschnittlich hohen Anteil älterer Bausubstanz in ihre heutigen Stadtgrenzen mitgebracht hat, betrifft das potenziell viele Vorhaben. Wer zeitlich flexibel ist, kann prüfen, ob eine Einreichung kurz nach dem Stichtag für das eigene Vorhaben Vorteile bringt – wer bereits mitten in der Planung steckt, muss sich darüber keine Gedanken machen: Ein laufendes Verfahren wird nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt.</p>
Die vier Verfahrenswege im Überblick
Formal gilt die BauO NRW landesweit einheitlich. In Remscheid entscheidet zusätzlich, ob ein Grundstück im Satzungsgebiet des historischen Lennep liegt, wie viele Prüfschritte tatsächlich anfallen:
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Betrifft vor allem Wohnneubauten in jüngeren, durch Bebauungspläne geordneten Lagen: Die Einreichung vollständiger Bauvorlagen beim Fachdienst 4.63 genügt, ein förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich, sofern die Stadt nicht innerhalb der Frist widerspricht.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Der mit Abstand häufigste Weg: Geprüft werden vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und die gesicherte Erschließung, ergänzt um die vom jeweiligen Vorhaben ausgelösten Fachnachweise.
Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)
Kommt zum Tragen, sobald ein Vorhaben die Schwelle eines Sonderbaus nach § 2 Abs. 4 BauO NRW erreicht. Liegt das Grundstück zusätzlich im historischen Stadtkern Lenneps, bindet der Fachdienst 4.63 seine eigene Untere Denkmalbehörde in dasselbe Verfahren ein, statt eine externe Stelle zu beteiligen.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Remscheid braucht
Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die eingereichten Unterlagen den Vorgaben der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO NRW) vollständig entsprechen. Zum Kern gehören:
- Lageplan
Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des betroffenen Flurstücks und des geplanten Vorhabens.
- Bauzeichnungen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im geforderten Mindestmaßstab, die das Vorhaben eindeutig und widerspruchsfrei darstellen.
- Baubeschreibung
Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um Angaben zu etwaigen gewerblichen Anlagen.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Je nach Gebäudeklasse und Vorhaben gefordert – bei Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer, bei kleineren Wohnbauten häufig reduziert.
- Denkmalpflegerische Stellungnahme für Lennep
Für Vorhaben im historischen Stadtkern zieht der Fachdienst 4.63 seine eigene Untere Denkmalbehörde hinzu, bevor die eigentliche Baugenehmigung ergeht.
Bauanträge in Remscheid – Beispiele aus der Praxis
Wie viel Prüfaufwand ein Vorhaben in Remscheid tatsächlich auslöst, hängt stark von Lage und Bestand ab:
Anbau an ein Einfamilienhaus außerhalb Lenneps
Ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus fällt in aller Regel unter Gebäudeklasse 1 oder 2 und durchläuft das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW, sofern kein Sonderbau entsteht und das Grundstück außerhalb des Satzungsgebiets liegt.
Umbau eines Fachwerkhauses im historischen Lennep
Ein Umbau innerhalb der seit den 1980er Jahren geltenden Denkmalbereichssatzung braucht neben der Baugenehmigung zusätzlich die denkmalpflegerische Zustimmung, etwa wenn Fassade oder Dachdeckung verändert werden und damit der als Bergischer Dreiklang bekannte Fassadenkanon berührt ist.
Neubau eines Einfamilienhauses in einem jüngeren Baugebiet
Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt für ein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 häufig die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW infrage.
Aufstockung eines Mehrfamilienhauses
Ein zusätzliches Geschoss verändert die Lastannahmen für das gesamte Tragwerk; hier spielt neben dem eigentlichen Bauantrag auch die genaue Höhenlage des Grundstücks eine Rolle, weil sie die anzusetzende Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 mitbestimmt.
So läuft Ihr Bauantrag in Remscheid ab
Der rechtliche Rahmen gilt stadtweit einheitlich – wie viele Prüfschritte hinzukommen, hängt aber davon ab, ob ein Vorhaben im historischen Lennep oder in einem der übrigen drei Stadtbezirke liegt.
- Verfahrensart klären
Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens nach Gebäudeklasse und Nutzung sowie die Wahl zwischen Genehmigungsfreistellung, vereinfachtem und vollständigem Verfahren.
- Lage zum Satzungsgebiet Lennep prüfen
Liegt das Grundstück im historischen Stadtkern, wird die denkmalpflegerische Abstimmung von Anfang an eingeplant statt erst nach der Einreichung entdeckt.
- Bauvorlagen zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden nach den Vorgaben der BauPrüfVO NRW aufbereitet.
- Einreichung beim Fachdienst 4.63
Digital über das Bauportal.NRW oder klassisch auf dem Postweg beziehungsweise persönlich im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz 1.
- Fachliche Prüfung und Genehmigung
Der Fachdienst prüft die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, bei Vorhaben in Lennep zusätzlich im eigenen Haus mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt.
Was den Preis für einen Bauantrag in Remscheid beeinflusst
Einen pauschalen Preis gibt es für einen Bauantrag nicht – zu unterschiedlich sind die Vorhaben, die beim Fachdienst 4.63 eingehen. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Eine Genehmigungsfreistellung verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau – die Verfahrensart bleibt der wichtigste Kostentreiber.
- Lage im historischen Stadtkern Lennep
Innerhalb der Denkmalbereichssatzung kommt zur bauordnungsrechtlichen Prüfung die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde hinzu, auch wenn beide im selben Fachdienst sitzen.
- Umfang der erforderlichen Nachweise
Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa Standsicherheit oder Brandschutz – jeder zusätzliche Nachweis erhöht den Aufwand.
- Zeitpunkt der Einreichung rund um den 1. September 2026
Wer terminlich flexibel ist, kann abwägen, ob eine Antragstellung nach Inkrafttreten des BauCode NRW für das konkrete Vorhaben Vorteile bringt.
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