Abgeschlossenheitsbescheinigung in Remscheid — eine Prüfung für sich, auch im selben Fachdienst

Damit aus einem Mehrfamilienhaus einzeln verkaufbare Eigentumswohnungen werden, reicht die Absicht dazu nicht: Die Bauaufsichtsbehörde muss zunächst bescheinigen, dass jede Einheit baulich vollständig abgetrennt ist und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt. In Remscheid ist dafür grundsätzlich der Fachdienst 4.63 – Bauordnung und Denkmalpflege zuständig; wie in mehreren anderen Bundesländern dürfen in Nordrhein-Westfalen alternativ auch öffentlich bestellte Sachverständige die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen. Wichtig zu wissen: Geprüft wird dabei ausschließlich nach den Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes – ob das Gebäude selbst baurechtlich genehmigt ist oder, bei einer Lage im historischen Lennep, denkmalpflegerischen Vorgaben entspricht, ist eine davon getrennte Frage. Planprofi24 erstellt den dafür nötigen, prüffähigen Aufteilungsplan – die eigentliche Bescheinigung beantragen Sie oder Ihr Notar direkt bei der zuständigen Stelle.

Wann Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Remscheid brauchen

Sie ist die bauordnungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass aus einem Gebäude einzeln verkaufbare Einheiten werden:

  • Begleitend zu jeder Teilungserklärung – Notar und Grundbuchamt verlangen die Bescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan, bevor die Aufteilung eingetragen wird.
  • Bei der Umwandlung eines bestehenden Mehrfamilienhauses – für jede Einheit muss die bauliche Abgeschlossenheit einzeln nachgewiesen werden.
  • Bei Neubauprojekten vor der Vermarktung – Bauträger benötigen sie, um einzelne Einheiten bereits vor Fertigstellung an unterschiedliche Käufer zu verkaufen.
Zwei getrennte Prüfungen, ein Fachdienst

<p>In Remscheid liegen Bauordnung und Untere Denkmalbehörde im selben Fachdienst 4.63 – organisatorisch praktisch, fachlich bleiben es aber zwei unterschiedliche Prüfungen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung entscheidet ausschließlich nach den Kriterien des Wohnungseigentumsgesetzes, ob jede Einheit baulich getrennt ist und einen eigenen Zugang hat. Ob dasselbe Gebäude, etwa im historischen Satzungsgebiet Lennep, auch denkmalpflegerischen Vorgaben entspricht oder ob seine tatsächliche Nutzung überhaupt baurechtlich genehmigt ist, wird an dieser Stelle nicht mitgeprüft. Wer ein Gebäude im historischen Lennep aufteilen möchte, sollte deshalb beide Fragen getrennt betrachten: Die eine betrifft ausschließlich die Eigentumsform, die andere die bauliche Substanz und ihr äußeres Erscheinungsbild.</p>

Wer die Bescheinigung in Remscheid ausstellen darf

Nordrhein-Westfalen eröffnet für die Abgeschlossenheitsbescheinigung zwei parallele Wege:

Bescheinigung durch den Fachdienst 4.63

Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt prüft den eingereichten Aufteilungsplan und erteilt bei vollständigen Unterlagen die Bescheinigung.

Bescheinigung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen

Alternativ darf in Nordrhein-Westfalen auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger die Abgeschlossenheit bestätigen – welcher Weg im Einzelfall schneller zum Ziel führt, lässt sich am besten vorab klären.

Was für Ihre Remscheider Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig ist

Kern des Antrags ist der Aufteilungsplan; ergänzend gehören dazu:

  • Prüffähiger Aufteilungsplan

    Bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit durchgehender Nummerierung jeder Einheit.

  • Eindeutige Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    In der Regel farblich dargestellt, damit sich die Zuordnung jeder Fläche auf einen Blick nachvollziehen lässt.

  • Nachweis eines eigenen, abschließbaren Zugangs je Einheit

    Ein gemeinsam genutzter Flur ist unschädlich, solange jede Einheit selbst separat verschließbar bleibt.

  • Aktuelle Vermessung bei unklarer Aktenlage

    Fehlen verwertbare Bestandspläne, wird das Gebäude vor Ort vermessen, um den heutigen Zustand zutreffend abzubilden.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Remscheid – Beispiele aus der Praxis

Wie unterschiedlich der Weg zur Bescheinigung ausfallen kann, zeigen typische Konstellationen:

Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Remscheid-Mitte

Mit einem aktuellen, bemaßten Aufteilungsplan lässt sich die Bescheinigung ohne größere Rückfragen erteilen.

Dachgeschosswohnung mit eigenem, neu geschaffenem Zugang

Erst der zusätzliche, separat abschließbare Zugang macht das ausgebaute Dachgeschoss zu einer eigenständig abgeschlossenen Einheit im Sinne des WEG.

Gebäude im historischen Lennep mit unveränderter Substanz

Die Abgeschlossenheitsprüfung läuft unabhängig von einer möglichen denkmalpflegerischen Bewertung, solange keine bauliche Veränderung an der Fassade vorgenommen wird.

Neubauprojekt mit mehreren Einheiten in Lüttringhausen

Die Bescheinigung wird bereits vor Fertigstellung auf Basis der genehmigten Ausführungsplanung beantragt, um einzelne Einheiten frühzeitig verkaufen zu können.

So erhalten Sie Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung für Remscheid

Vom Aufteilungsplan bis zur erteilten Bescheinigung durchläuft der Vorgang folgende Schritte:

  1. Bestand aufnehmen

    Vorhandene Pläne werden geprüft oder das Gebäude wird vollständig vermessen.

  2. Aufteilungsplan erstellen

    Grundrisse, Ansichten und Schnitte werden bemaßt, nummeriert und eindeutig zugeordnet.

  3. Antrag stellen

    Sie oder Ihr Notar reichen den Plan beim Fachdienst 4.63 oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen ein.

  4. Bescheinigung erhalten

    Mit der erteilten Bescheinigung steht neben dem geprüften Aufteilungsplan die zweite Grundlage für Ihre Teilungserklärung bereit.

Was den Preis der Vorbereitung beeinflusst

Ob die Bescheinigung zügig erteilt wird, entscheidet sich vor allem an der Qualität des eingereichten Plans:

  • Anzahl der nachzuweisenden Einheiten

    Jede Einheit muss einzeln auf ihre bauliche Abgeschlossenheit hin dargestellt werden.

  • Vollständigkeit vorhandener Bestandsunterlagen

    Ein aktueller, bemaßter Plan spart gegenüber einer vollständigen Neuvermessung erheblich Aufwand.

  • Klarheit der Zugangssituation

    Uneindeutige oder gemeinsam genutzte Zugänge verlangen zusätzliche Klärung, bevor die Bescheinigung erteilt werden kann.

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