Bemaßte Ansichten in Remscheid — wenn die Fassade selbst zum Prüfgegenstand wird
Eine Ansicht zeigt, was ein Grundriss nicht zeigen kann: die äußere Erscheinung eines Gebäudes, mit Höhen, Trauf- und Firstlinien sowie der genauen Lage von Fenstern und Türen. Für die meisten Remscheider Bauvorhaben ist sie schlicht Teil der geforderten Bauvorlagen. Im historischen Stadtkern von Lennep bekommt sie zusätzliches Gewicht: Dort prägt der als Bergischer Dreiklang bekannte Fassadenkanon aus schiefergedeckten Wetterseiten, schwarzem Fachwerk und grünen Fensterläden das Straßenbild, und jede geplante Veränderung an einer Fassade wird vom Fachdienst 4.63 – Bauordnung und Denkmalpflege nicht nur bauordnungsrechtlich, sondern auch denkmalpflegerisch bewertet. Die Ansicht ist dabei die Zeichnung, an der sich diese zusätzliche Prüfung festmacht. Planprofi24 erstellt bemaßte Ansichten für Remscheider Gebäude aus vorhandenen Unterlagen, Fotos oder einer eigenen Vermessung vor Ort.
- Wann bemaßte Ansichten in Remscheid zur Pflichtunterlage werden
- Ansicht mit oder ohne denkmalpflegerischen Bezug
- Was in Ihre Remscheider Ansicht einfließt
- Bemaßte Ansichten in Remscheid – Beispiele aus der Praxis
- So entstehen Ihre bemaßten Ansichten für Remscheid
- Was den Preis Ihrer Ansichten in Remscheid beeinflusst
Wann bemaßte Ansichten in Remscheid zur Pflichtunterlage werden
Eine eigene Genehmigungspflicht kennt die Ansicht nicht, sie wird aber in mehreren verbindlichen Zusammenhängen verlangt:
- Als Bestandteil der Bauvorlagen für Bauantrag oder Nutzungsänderung beim Fachdienst 4.63.
- Bei Umbau, Anbau oder Aufstockung, wenn sich die äußere Erscheinung eines Gebäudes verändert.
- Zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Prüfung im Satzungsgebiet Lennep, sobald eine Fassadenänderung das denkmalgeschützte Erscheinungsbild berührt.
<p>Nach dem Stadtbrand von 1746 wurde der historische Stadtkern von Lennep überwiegend im Bergischen Barock wiederaufgebaut, mit einem bis heute erkennbaren Fassadenkanon aus schiefergedeckten Wetterseiten, schwarzem Fachwerk mit weißen Gefachen und grünen Fensterläden, dem sogenannten Bergischen Dreiklang. Wer an einem der 116 Einzeldenkmäler oder einem sonstigen Gebäude im Satzungsgebiet eine Fassade verändert, sei es eine neue Fensterform, ein anderer Anstrich oder eine veränderte Dachdeckung, muss diese Änderung in der Ansicht so genau darstellen, dass der Fachdienst 4.63 sie mit dem bestehenden Erscheinungsbild abgleichen kann. Eine ungenaue oder unvollständige Ansicht macht diese denkmalpflegerische Prüfung praktisch unmöglich und führt fast zwangsläufig zu Rückfragen. Außerhalb Lenneps entfällt dieser zusätzliche Prüfschritt, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Ansicht selbst bleiben aber gleich.</p>
Ansicht mit oder ohne denkmalpflegerischen Bezug
Je nach Lage des Gebäudes unterscheidet sich, was eine Ansicht zusätzlich leisten muss:
Ansicht außerhalb des Satzungsgebiets
Hier genügt die bauordnungsrechtlich vollständige Darstellung von Höhen, Öffnungen und Materialien, ohne zusätzliche denkmalpflegerische Angaben.
Ansicht im historischen Lennep
Zusätzlich zur bauordnungsrechtlichen Darstellung werden Materialangaben zu Fassade, Dachdeckung und Fensterläden so genau erfasst, dass sich die Vereinbarkeit mit dem Bergischen Dreiklang beurteilen lässt.
Was in Ihre Remscheider Ansicht einfließt
Je nach Lage des Gebäudes gehören unterschiedliche Angaben in die Zeichnung:
- Vorhandene Pläne oder Fotos der Fassade
Grundlage für die maßstabsgetreue Darstellung, insbesondere bei älteren Gebäuden ohne aktuelle Zeichnung.
- Höhen-, Trauf- und Firstangaben
Zentrale Maße, die jede Ansicht unabhängig von der Lage des Gebäudes enthalten muss.
- Materialangaben bei Vorhaben im Satzungsgebiet Lennep
Schieferdeckung, Fachwerkfarbe und Fensterladenfarbe werden dort so dargestellt, dass sich die Übereinstimmung mit dem Bergischen Dreiklang prüfen lässt.
- Beschreibung der geplanten Änderung
Bestehender und geplanter Zustand werden gegenübergestellt, damit die Prüfung eindeutig nachvollziehbar bleibt.
Bemaßte Ansichten in Remscheid – Beispiele aus der Praxis
Wie unterschiedlich der Prüfaufwand ausfällt, zeigen typische Konstellationen:
Neue Fensterform an einem Fachwerkhaus im historischen Lennep
Die Ansicht zeigt Material und Sprossenteilung des geplanten Fensters im Vergleich zum Bestand, damit die Denkmalpflege die Vereinbarkeit mit dem Bergischen Dreiklang beurteilen kann.
Anbau an ein Einfamilienhaus außerhalb Lenneps
Hier genügt die bauordnungsrechtlich vollständige Darstellung von Höhen und Öffnungen, ohne zusätzliche denkmalpflegerische Materialangaben.
Dachgaube an einem Gebäude im Satzungsgebiet
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, mit dem zugehörigen Schnitt abgestimmte Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben.
Fassadenänderung an einem Mehrfamilienhaus in Lüttringhausen
Ohne Lage im Satzungsgebiet beschränkt sich die Prüfung auf die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der veränderten Fassade.
So entstehen Ihre bemaßten Ansichten für Remscheid
Von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Zeichnung durchläuft die Erstellung folgende Schritte:
- Lage und Anlass klären
Zunächst wird geprüft, ob das Gebäude im Satzungsgebiet Lennep liegt und ob eine denkmalpflegerische Bewertung hinzukommt.
- Bestand erfassen
Vorhandene Pläne oder Fotos werden gesichtet, fehlende Angaben durch eine Vor-Ort-Vermessung ergänzt.
- Ansichten zeichnen und bemaßen
Alle relevanten Fassadenseiten werden einheitlich dargestellt, im Satzungsgebiet zusätzlich mit Materialangaben.
- Fertige Unterlagen erhalten
Sie erhalten die bemaßten Ansichten als PDF, auf Wunsch mit Architektenstempel und zusätzlich als .dwg-Datei.
Was den Preis Ihrer Ansichten in Remscheid beeinflusst
Der Aufwand richtet sich vor allem nach Anzahl der Fassadenseiten und Lage des Gebäudes:
- Anzahl der benötigten Ansichten
Ein einfacher rechteckiger Baukörper benötigt meist vier Ansichten, komplexere Gebäudeformen entsprechend mehr.
- Lage im Satzungsgebiet Lennep
Zusätzliche Materialangaben für die denkmalpflegerische Prüfung erhöhen den Erfassungsaufwand gegenüber einer rein bauordnungsrechtlichen Ansicht.
- Verfügbarkeit vorhandener Unterlagen
Fotos oder ältere Pläne verkürzen die Erfassung; fehlen sie vollständig, wird vor Ort vermessen.
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