Planprofi24 in Hürth

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Hürth — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Am 1. April 1930 schlossen sich die bis dahin selbständigen Gemeinden Alt-Hürth, Berrenrath, Fischenich, Gleuel, Hermülheim und Kendenich auf Betreiben von Bürgermeister Werner Disse zur Großgemeinde Hürth zusammen – eine Fusion, die weniger landschaftlich als wirtschaftlich begründet war: Der seit 1901 im Feld der Gewerkschaft Vereinigte Ville betriebene Braunkohletagebau, ab 1908 unter dem Dach der Roddergrube AG zu einem der größten Abbaubetriebe des Rheinlands ausgebaut, hatte die junge Gemeinde zeitweise zu einer der finanzkräftigsten Kommunen Deutschlands gemacht. 1933 kam mit Efferen und dem zugehörigen Stotzheim ein weiterer Ortsteil hinzu, nachdem ein Eingemeindungsversuch der Stadt Köln unter Oberbürgermeister Konrad Adenauer zuvor gescheitert war – Hürth blieb bis 1978 die flächenmäßig größte Landgemeinde Deutschlands, ehe es in jenem Jahr die Stadtrechte erhielt.

Sichtbar bleibt diese Geschichte bis heute in der Landschaft: Der Höhenzug der Ville, der das südwestliche Stadtgebiet bis auf 205,8 Meter über dem umgebenden Land aufragen lässt, besteht zu weiten Teilen aus rekultivierten Abraumflächen der ehemaligen Tagebaue Vereinigte Ville und Berrenrath. Grubendirektor Adolf Dasbach begann bereits in den frühen 1920er-Jahren zwischen Alt-Hürth, Knapsack und Kendenich mit ersten Rekultivierungsversuchen und gilt als Pionier dieser Praxis im Rheinischen Braunkohlerevier; die Auskohlung des Tagebaus Berrenrath endete 1970, seine Rekultivierung war 1978 abgeschlossen. Aus den einstigen Abbauflächen wurde eine Wald- und Seenlandschaft, die heute mit dem Otto-Maigler-See und dem Bleibtreusee Naherholung für die gesamte Region bietet – und mit dem Kohleveredlungsbetrieb Ville/Berrenrath auf dem Knapsacker Hügel, hervorgegangen aus der letzten von einst sechs Brikettfabriken, zugleich einen bis heute aktiven Rest der alten Bergbauindustrie. Wer im ehemaligen Abbaugebiet baut, saniert oder ein Kellergeschoss plant, hat es mit einem Baugrund zu tun, dessen Beschaffenheit die künstliche Verfüllung mitbestimmt.

Wirtschaftlich hat sich Hürth vom Bergbau- zum Chemie- und Medienstandort gewandelt: Auf dem Gelände, das die Deutsche Karbid-Actien-Gesellschaft 1906 begründete und das über die Knapsack-Griesheim AG an die Hoechst AG überging, betreibt seit 1997 die InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG den heutigen Chemiepark Knapsack als offenen Standort für mehrere voneinander unabhängige Unternehmen. Rund 4.500 gewerbliche Betriebe und mehr als 24.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zählt die Stadt insgesamt, mit Chemie, Energie, Medien und Dienstleistungen als tragenden Branchen. Ganz anders geprägt ist der drittkleinste Ortsteil Kalscheuren: Dort betrieb die Magic Media Company bis Ende 2011 mit dem „Campus Hürth“ einen von zwei Kölner Filmstudio-Standorten, ehe der Grundstückseigentümer den Mietvertrag kündigte; nach Jahren mit der Produktion der Actionserie „Alarm für Cobra 11“ sind auf dem rund 20.000 Quadratmeter großen Gelände heute unter anderem die Nobeo-Filmstudios ansässig. Mit rund 62.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024) verteilt sich die Stadt auf zwölf Ortsteile, die allesamt aus eigenständigen Dörfern hervorgegangen sind, und grenzt im Nordosten unmittelbar an Köln, mit dem sie die Stadtbahnlinie 18 verbindet.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Hürth

Anders als in vielen anderen nordrhein-westfälischen Kreisen üben im Rhein-Erft-Kreis nicht nur einzelne größere Kommunen, sondern alle zehn kreisangehörigen Städte – von Bedburg bis Wesseling – die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr jeweiliges Stadtgebiet selbst aus. Für Hürth zuständig ist das Bauordnungsamt der Stadt Hürth (Amt 63) im Fachbereich 4 – Bauen und Umwelt, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, erreichbar unter 02233 53-450 oder per E-Mail an [email protected]. Der Rhein-Erft-Kreis selbst tritt hier nur als obere Bauaufsichtsbehörde auf, die die Fachaufsicht über alle zehn kommunalen Bauämter führt, etwa bei Widersprüchen gegen Bescheide – über den einzelnen Bauantrag in Hürth entscheidet er nicht.

Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, auf die auch der Kreis selbst hinweist: Umgangssprachlich wird das städtische Bauamt oft mit der Bauaufsicht gleichgesetzt, tatsächlich trennen viele Kommunen die beratende Bauverwaltung organisatorisch von der hoheitlichen Entscheidung über den Bauantrag, um Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen. Für Bauvorhaben auf einer der zahlreichen ehemaligen Bergbau- und Rekultivierungsflächen im Stadtgebiet empfiehlt sich zudem eine frühzeitige Rücksprache mit dem Amt: Wo Häuser auf verfülltem, rekultiviertem Abraum stehen, kann das die Gründungsplanung beeinflussen, ohne dass dafür automatisch eine gesonderte bauordnungsrechtliche Vorschrift gilt.

Bauordnung und Besonderheiten in Hürth

Rechtsgrundlage für Bauvorhaben in Hürth ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die der Landtag am 15. Juli 2026 zum BauCode NRW novelliert hat; die Neufassung gilt seit dem 1. September 2026 und erweitert unter anderem den genehmigungsfreien Bereich, macht die elektronische Antragstellung zum gesetzlichen Regelfall und führt im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion bei Fristablauf ein. Für ein Stadtgebiet, das zu erheblichen Teilen aus rekultivierten Bergbauflächen besteht, tritt daneben ein Thema hinzu, das die Bauordnung selbst nicht eigens regelt, aber jede Gründungsplanung berührt: der Baugrund.

Wo Häuser auf verfülltem Abraum der ehemaligen Tagebaue Vereinigte Ville und Berrenrath stehen, kann es beim Wiederanstieg des einst bergbaubedingt abgesenkten Grundwassers zu Setzungen kommen – ein technisches Merkblatt des Bergbauunternehmens RWE zum „Bauen auf Kippen“ nennt für vergleichbare Flächen im Rheinischen Revier Setzungen von etwa 2 bis 2,5 Prozent der jeweiligen Kippenmächtigkeit, sobald Grundwasser wieder in die verfüllten Massen eindringt. Ob und in welchem Umfang das für ein konkretes Hürther Grundstück relevant ist, lässt sich pauschal nicht sagen; ein Baugrundgutachten vor der Gründungsplanung schafft hier Klarheit, die eine reine Bauakte nicht liefern kann. Ein zweites Hürth-spezifisches Thema betrifft den gewerblichen Bestand: Auf dem Gelände des Chemieparks Knapsack und in Gewerbeflächen wie Kalscheuren, wo einstige Filmstudio-Hallen heute anders genutzt werden, ist die Nutzungsänderung nach § 60 BauO NRW ein wiederkehrender Vorgang, für den regelmäßig eine eigene bauordnungsrechtliche Prüfung ansteht.

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