Bauantrag in Hürth — entschieden vom Bauordnungsamt der Stadt, nicht vom Kreis

In Hürth landet ein Bauantrag bei genau einer Stelle: dem Bauordnungsamt der Stadt, geführt als Amt 63 im Fachbereich 4 – Bauen und Umwelt, Friedrich-Ebert-Straße 40. Das ist im Rhein-Erft-Kreis keine Ausnahme, sondern die Regel: Alle zehn kreisangehörigen Kommunen von Bedburg bis Wesseling üben die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst aus, während der Kreis nur als übergeordnete Fachaufsicht mitwirkt. Wer aus einem anderen Teil Nordrhein-Westfalens kommt, wo diese Aufgabe häufiger beim Kreis selbst liegt, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er den Antrag an die falsche Adresse schickt.

Materiell-rechtlich gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der seit dem 1. September 2026 gültigen Fassung als BauCode NRW. Welches Verfahren greift, hängt von Gebäudeklasse, Lage und Nutzung ab: vom Anbau an ein Siedlungshaus über Wohnbebauung im gewachsenen Ortskern bis zu industriellen Anlagen im Chemiepark Knapsack. Bei Vorhaben im südwestlichen Stadtgebiet, wo der Untergrund vielerorts aus verfülltem Abraum ehemaliger Braunkohletagebaue besteht, empfiehlt sich zusätzlich eine frühe Abstimmung zur Gründung mit dem Bauordnungsamt.

Welches Verfahren für Ihr Hürther Bauvorhaben greift

§ 60 Abs. 1 BauO NRW stellt Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt. Über den konkreten Weg entscheidet das Bauordnungsamt anhand von Gebäudeklasse und Vorhaben:

  • Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) für Wohngebäude geringerer Höhe im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ohne Sonderbau und mit gesicherter Erschließung.
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) als Regelweg für den Großteil der Wohn- und gewöhnlichen Gewerbebauten im Stadtgebiet.
  • Baugenehmigungsverfahren mit vollem Prüfumfang (§ 65 BauO NRW) für Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 BauO NRW, etwa größere industrielle Anlagen im Umfeld des Chemieparks Knapsack.
Neue Bauordnung, alter Untergrund: zwei Themen, die zusammen zu klären sind

Am 15. Juli 2026 beschloss der Landtag den BauCode NRW als Nachfolger der bisherigen Landesbauordnung; seit dem 1. September 2026 gilt er verbindlich. Ziel der Reform ist es unter anderem, Umbau und Nutzungsänderung im Bestand zu erleichtern und die elektronische Antragstellung flächendeckend zur Regel zu machen. Für Anträge, die genau um diesen Stichtag beim Bauordnungsamt eingehen, empfiehlt sich eine kurze Rückfrage, welche Fassung im Einzelfall bereits anzuwenden ist. Neben diesem landesweiten Wechsel gibt es in Hürth ein zweites, rein örtliches Thema, das kein Paragraf der Bauordnung eigens regelt, das aber viele Vorhaben im Stadtgebiet betrifft: den Baugrund. Ein erheblicher Teil der Fläche südwestlich der Kernstadt besteht aus verfülltem Abraum der ehemaligen Tagebaue Vereinigte Ville und Berrenrath, deren Rekultivierung 1978 abgeschlossen war. Ein technisches Merkblatt des Bergbauunternehmens RWE weist für vergleichbare Kippenflächen im Rheinischen Revier auf mögliche Setzungen von etwa 2 bis 2,5 Prozent der Kippenmächtigkeit hin, sobald das dort einst abgesenkte Grundwasser wieder ansteigt. Eine eigene bauordnungsrechtliche Vorschrift löst das nicht aus, doch das Bauordnungsamt kann bei Vorhaben mit Unterkellerung oder größerer Gründungstiefe zusätzliche Angaben zum Untergrund erwarten. Wer hier rechtzeitig ein Baugrundgutachten einholt, vermeidet Verzögerungen im späteren Verfahren.

Die drei Verfahrensarten im Überblick

Jede der drei Wege ist in der BauO NRW verankert und unterscheidet sich in Prüfumfang und Bearbeitungsdauer:

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Vollständige Bauvorlagen genügen ohne förmlichen Bescheid, sofern das Vorhaben einem qualifizierten Bebauungsplan entspricht und kein Sonderbau entsteht.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Der Regelweg für die meisten Wohnbauten in Hürth, von der Doppelhaushälfte in Gleuel bis zum Mehrfamilienhaus in Efferen – geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen.

Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Zwingend für Sonderbauten – in der Praxis der Weg für größere gewerbliche und industrielle Vorhaben, etwa im Chemiepark Knapsack, mit umfassender Prüfung und Beteiligung weiterer Fachstellen.

Welche Bauvorlagen für Hürth vollständig sein müssen

Unabhängig vom Verfahren gelten die Vorgaben der Bauprüfverordnung NRW. Zum Kern gehören:

  • Lageplan

    Aktueller Katasterauszug mit Darstellung des Flurstücks und des geplanten Vorhabens.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab, eindeutig bemaßt.

  • Baubeschreibung

    Textliche Darstellung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um gewerbliche Anlagen, sofern vorhanden.

  • Bautechnische Nachweise

    Standsicherheits- und Brandschutznachweis, je nach Vorhaben unterschiedlich tief gefordert – bei Sonderbauten im vollen Verfahren stets verlangt.

  • Angaben zum Baugrund, wo einschlägig

    Bei Vorhaben auf rekultivierten Flächen kann das Bauordnungsamt zusätzliche Unterlagen zum Untergrund anfordern.

Bauanträge in Hürth – Beispiele aus der Praxis

Anbau an ein Einfamilienhaus in Gleuel

Meist Gebäudeklasse 1 oder 2 und damit ein Fall für das vereinfachte Verfahren, sofern das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

Neubauwohnungen an der Ursulastraße in Kalscheuren

Ein aktuelles mehrgeschossiges Wohnprojekt mit barrierefreien Einheiten läuft überwiegend im vereinfachten Verfahren, da der Bebauungsplan die zulässige Nutzung bereits festlegt.

Industrielle Anlage im Chemiepark Knapsack

Angesichts der gewerblich-industriellen Nutzung ist hier regelmäßig mit dem vollständigen Verfahren nach § 65 BauO NRW und der Beteiligung weiterer Fachbehörden zu rechnen.

So läuft Ihr Bauantrag in Hürth ab

Der rechtliche Rahmen ist landesweit derselbe, die Bearbeitung hängt von Vorhaben und Lage ab:

  1. Verfahrensart bestimmen

    Zunächst wird das Vorhaben nach Gebäudeklasse eingeordnet und der passende Weg nach § 63, 64 oder 65 BauO NRW gewählt.

  2. Bauvorlagen erstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Nachweise werden nach der Bauprüfverordnung NRW zusammengestellt.

  3. Einreichung beim Amt 63

    Die Unterlagen gehen an das Bauordnungsamt, Friedrich-Ebert-Straße 40 – digital über das landesweite Bauportal.NRW oder auf dem Postweg.

  4. Prüfung auf Vollständigkeit

    Fehlende Angaben werden zügig nachgefordert, bevor die eigentliche fachliche Prüfung beginnt.

  5. Fachliche Entscheidung

    Geprüft wird die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, bei Bedarf mit weiteren Fachstellen. Am Ende steht der Genehmigungsbescheid.

Was den Aufwand für einen Bauantrag in Hürth bestimmt

Eine pauschale Angabe ist seriös nicht möglich – ausschlaggebend sind:

  • Gebäudeklasse und Verfahrensart

    Eine Genehmigungsfreistellung ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau.

  • Umfang der geforderten Nachweise

    Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Fachnachweise hinzu.

  • Baugrund und Lage

    Auf rekultivierten Flächen kann ein zusätzliches Baugrundgutachten sinnvoll werden und die Vorbereitungszeit verlängern.

  • Gewünschtes Tempo

    Eine beschleunigte Vorbereitung der eigenen Unterlagen wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die gesetzlichen Prüffristen des Amtes.

Alle Leistungen in Hürth

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Hürth ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Starten Sie die Einreichung des Bauantrages ganz einfach hier.