Planprofi24 in Halle (Saale)

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Halle (Saale) — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Halle (Saale) blieb im Zweiten Weltkrieg weitgehend von Zerstörung verschont und zählt deshalb bis heute zu den flächenmäßig größten zusammenhängenden Denkmalschutzgebieten Deutschlands – mit einem weitgehend erhaltenen mittelalterlichen Stadtgrundriss und mehr als 500 Baudenkmalen allein in der Altstadt. Hinzu kommen ausgedehnte gründerzeitliche Viertel wie das Paulusviertel oder die Umgebung des Reilecks, in denen sanierte Altbauwohnungen inzwischen Spitzenpreise von über 3.000 Euro pro Quadratmeter erzielen, während der städtische Durchschnitt bei rund 2.805 Euro liegt. Diese Konzentration auf historische Bausubstanz sorgt für einen kontinuierlich hohen Bedarf an aktuellen Aufmaßen, Grundrissen und Wohnflächenberechnungen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Halle (Saale)

Als kreisfreie Stadt ist Halle (Saale) selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist die Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung der Stadtverwaltung. Obwohl sich Halle in fünf Stadtbezirke und 34 Stadtteile gliedert, ist die Bauaufsicht zentral organisiert – eigene Bauämter je Stadtbezirk gibt es nicht, alle Anträge laufen bei dieser einen Abteilung zusammen.

Bei der Digitalisierung steht Halle noch am Anfang: Ein Bauantrag lässt sich derzeit nicht online einreichen, die Stadt bereitet aber einen umfangreichen Systemwechsel vor, um den digitalen Bauantrag künftig zu ermöglichen.

Bauordnung und Besonderheiten in Halle (Saale)

Grundlage ist die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die zwischen verfahrensfreien Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtem und regulärem Baugenehmigungsverfahren unterscheidet. Im Dezember 2025 hat der Landtag eine Novelle mit Änderungen an mehr als 30 Paragrafen beschlossen: Künftig soll der Dachgeschossausbau unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei möglich sein – für eine Stadt mit so umfangreichem Gründerzeitbestand wie Halle ein praktisch bedeutsamer Schritt, weil dort viele ungenutzte Dachgeschosse zu Wohnraum ausgebaut werden können.

Städtebaulich prägen zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete die Stadt: die historische Altstadt (Sanierungsgebiet Nr. 1, seit 1995 im umfassenden Verfahren) und die ehemaligen Gewerbeflächen an der Merseburger Straße mit dem gründerzeitlichen Quartier Südliche Innenstadt (Sanierungsgebiet Nr. 2, seit 2002 im vereinfachten Verfahren). Dort steht der Erhalt der geschlossenen gründerzeitlichen Blockrandbebauung im Vordergrund, was bei Umbauten zusätzliche Abstimmung mit der Stadtplanung erfordert.

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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Halle (Saale).