Teilungserklärung in Halle (Saale) — Wohnungseigentum bilden ohne Umwandlungsgenehmigung, aber mit jahrhundertealtem Baubestand
Wer in Halle (Saale) eine Teilungserklärung erstellen lässt, muss anders als in Berlin, Hamburg oder mehreren anderen Großstädten keine zusätzliche behördliche Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB einholen: Sachsen-Anhalt hat – soweit recherchierbar – bislang keine entsprechende Landesverordnung erlassen, die die Aufteilung von Miet- in Eigentumswohnungen eigens genehmigungspflichtig macht. Damit bleibt es beim bundesweit einheitlichen WEG-Verfahren aus Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und notarieller Beurkundung. Die eigentliche Besonderheit liegt in Halle woanders: Rund um den nahezu unangetastet erhaltenen mittelalterlichen Stadtgrundriss stehen mehr als 500 Baudenkmale, von denen etliche deutlich älter sind als jede geregelte Wohnungseigentumsbildung – wer ein solches Gebäude in Sondereigentum aufteilen will, trifft auf einen Baubestand, der oft schon Jahrhunderte an Umbauten hinter sich hat, bevor die erste Teilungserklärung überhaupt zur Debatte steht.
- Warum eine Teilungserklärung in Halle ohne Umwandlungsgenehmigung auskommt
- Zwei typische Ausgangslagen für Ihre Teilungserklärung
- Welche Unterlagen für Ihre Teilungserklärung in Halle nötig sind
- Teilungserklärungen in Halle (Saale) – typische Konstellationen
- So läuft Ihre Teilungserklärung in Halle (Saale) ab
- Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Halle (Saale) beeinflusst
Warum eine Teilungserklärung in Halle ohne Umwandlungsgenehmigung auskommt
In mehreren deutschen Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt hat das jeweilige Bundesland von der Ermächtigung des § 250 BauGB Gebrauch gemacht und die Umwandlung größerer Mietshäuser in Eigentumswohnungen eigens genehmigungspflichtig gestellt. Für Halle (Saale) lässt sich eine solche Landesverordnung nach verfügbarer Quellenlage nicht feststellen:
- Sachsen-Anhalt zählt – anders als Berlin, das seine Umwandlungsverordnung zum 1. Januar 2026 neu erlassen hat – zu den Bundesländern ohne eine solche Rechtsverordnung.
- Das deckt sich mit einer verwandten Beobachtung: Sachsen-Anhalt gehört bundesweit zu den einzigen zwei Ländern, die bislang auch keine Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Mietpreisbremse ausgewiesen haben – ein Indiz für die insgesamt entspanntere Lage auf dem Landeswohnungsmarkt.
- Für die Teilungserklärung in Halle bedeutet das: Der Weg zum Wohnungseigentum führt unmittelbar über Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Notar, ohne einen vorgeschalteten Genehmigungsantrag bei einer Stadtplanungsstelle.
Die Ermächtigungsgrundlage in § 250 BauGB wurde bundesweit bis Ende 2030 verlängert; einzelne Länder können in diesem Zeitraum weiterhin neue Verordnungen erlassen oder bestehende anpassen. Für Sachsen-Anhalt und damit für Halle war nach der hier zugrunde gelegten Recherche keine solche Verordnung auffindbar – Planprofi24 prüft das für Ihr konkretes Vorhaben trotzdem erneut, weil sich die Ausgangslage einzelner Bundesländer ändern kann. Losgelöst davon bleibt die Aufteilung eines Gebäudes im Sanierungsgebiet Altstadt oder an einem Einzeldenkmal an die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde beziehungsweise eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB gebunden, sobald damit bauliche Eingriffe verbunden sind.
Zwei typische Ausgangslagen für Ihre Teilungserklärung
Ob der Aufteilungsplan schnell entsteht oder erst eine gründliche Bestandsaufnahme braucht, hängt in Halle stark vom Gebäudealter und seiner Lage ab:
Gründerzeit- oder Nachkriegsbau mit auswertbarer Bauakte
Für Mehrfamilienhäuser etwa im Paulusviertel oder in jüngeren Baugebieten liegt bei der Bauaktenverwaltung des Fachbereichs Bauordnung und Stadtvermessung häufig ein verwertbarer Bestandsplan vor, aus dem sich der Aufteilungsplan mit vergleichsweise wenig zusätzlichem Aufwand ableiten lässt.
Altstadtgebäude mit Jahrhunderte zurückreichender Bau- und Umbaugeschichte
Bei einem der über 500 Baudenkmale rund um den Marktplatz zeigt eine vorhandene Akte oft nur einen von mehreren historischen Umbauzuständen. Der Aufteilungsplan entsteht dann in enger Abstimmung mit einem aktuellen Aufmaß und, sobald bauliche Eingriffe geplant sind, mit der unteren Denkmalschutzbehörde.
Welche Unterlagen für Ihre Teilungserklärung in Halle nötig sind
Da keine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung anfällt, bleibt der Unterlagensatz in Halle überschaubar:
- Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der nach § 7 WEG bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan, bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung.
- Aktueller Eigentumsnachweis
Für Notar und Grundbuchamt Halle (Saale) wird ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude benötigt.
- Denkmal- oder sanierungsrechtliche Erlaubnis, falls einschlägig
Betrifft die Aufteilung ein Einzeldenkmal oder ein Gebäude im Sanierungsgebiet Altstadt beziehungsweise Südliche Innenstadt und sind damit bauliche Änderungen verbunden, muss diese Erlaubnis vor der notariellen Beurkundung vorliegen.
Teilungserklärungen in Halle (Saale) – typische Konstellationen
Restauriertes Altstadthaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt
Ein seit den 1990er-Jahren saniertes Gebäude nahe dem Marktplatz soll wohnungsweise verkauft werden. Weil das Gebäude im Sanierungsgebiet Altstadt liegt, klärt sich vor der Beurkundung, ob die geplante Aufteilung mit den Vorgaben zur charakteristischen Bebauung vereinbar ist – eine Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB entfällt dagegen vollständig.
Gründerzeit-Mehrfamilienhaus im Paulusviertel
Für ein Mietshaus mit vorhandener, vergleichsweise guter Bauaktenlage lässt sich der Aufteilungsplan direkt aus dem Bestand ableiten. Ohne Umwandlungsverordnung entfällt hier der zusätzliche Genehmigungsschritt, den ein vergleichbares Gebäude etwa in Berlin durchlaufen müsste.
Neubauprojekt außerhalb der Altstadt
Ein neu errichtetes Mehrfamilienhaus soll von Anfang an in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Der Aufteilungsplan lässt sich unmittelbar aus der Genehmigungsplanung entwickeln, denkmal- oder sanierungsrechtliche Fragen stellen sich außerhalb der Sanierungsgebiete in der Regel nicht.
So läuft Ihre Teilungserklärung in Halle (Saale) ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Halle entfällt der in einigen Großstädten zusätzliche Genehmigungsschritt, dafür lohnt sich ein früher Blick auf Alter und Lage des Gebäudes:
- Gebäude und Lage prüfen
Zu Beginn klärt sich, ob das Gebäude im Sanierungsgebiet Altstadt oder Südliche Innenstadt liegt oder als Einzeldenkmal geschützt ist – davon hängt ab, welche Abstimmungen neben dem WEG-Verfahren nötig werden.
- Aufteilungsplan erstellen
Aus vorhandener Bauakte, historischem Archivmaterial oder einem aktuellen Aufmaß entsteht der bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan als Grundlage für Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbucheintragung.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Die Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung bestätigt anhand des Aufteilungsplans die bauliche Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten.
- Denkmal- oder sanierungsrechtliche Erlaubnis einholen, falls nötig
Nur bei einem Einzeldenkmal oder einer Lage im Sanierungsgebiet mit geplanten baulichen Eingriffen: Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde beziehungsweise sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB.
- Notarielle Beurkundung und Eintragung
Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung; die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht Halle (Saale) als zentralem Grundbuchamt für Stadt und ehemaligen Saalkreis.
Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Halle (Saale) beeinflusst
Da eine gesonderte Umwandlungsgenehmigung entfällt, hängt der Aufwand in Halle vor allem an Gebäude und Bestandsunterlagen:
- Zustand vorhandener Bestandspläne
Liegt bei der Bauaktenverwaltung ein aktueller, bemaßter Plan vor, verkürzt das die Erstellung des Aufteilungsplans spürbar gegenüber einer vollständigen Neuaufnahme.
- Alter und Umbaugeschichte des Gebäudes
Bei einem der über 500 Baudenkmale mit mehreren historischen Umbauphasen braucht der Aufteilungsplan häufig ein aktuelles Aufmaß statt einer einfachen Aktenauswertung.
- Lage im Sanierungsgebiet oder an einem Einzeldenkmal
Nur hier kommt eine zusätzliche denkmal- oder sanierungsrechtliche Abstimmung hinzu – außerhalb dieser Gebiete bleibt es beim reinen WEG-Verfahren.
- Anzahl der aufzuteilenden Einheiten
Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan, unabhängig von der übrigen Aktenlage.
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