Abgeschlossenheitsbescheinigung in Halle (Saale) — eine zentrale Behörde für die ganze Stadt, statt zwölf getrennter Bezirke

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Halle (Saale) eine einzige Stelle zuständig: die Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung, zentral für alle fünf Stadtbezirke und 34 Stadtteile. Anders als in Großstädten mit einer auf mehrere Bezirke verteilten Bauaufsicht gibt es hier keine Frage, welches von mehreren Ämtern zuständig ist und wie lange es dort dauert – nur eine Behörde, ein Bearbeitungstempo. Die praktische Herausforderung liegt in Halle woanders: Bei einem der über 500 Baudenkmale rund um Marktplatz, Marktkirche und Roten Turm hängt die Bescheinigung häufig an einer vorgelagerten Frage, die mit Wohnungseigentumsrecht gar nichts zu tun hat – ob die zur Abgeschlossenheit nötigen baulichen Eingriffe denkmalschutzrechtlich überhaupt zulässig sind.

Was die Abteilung Baugenehmigung für Halle prüft

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle und ihre Organisation unterscheiden sich zwischen den Städten:

  • Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz anhand des eingereichten Aufteilungsplans, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
  • Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan – bei Altstadtgebäuden häufig aus einem aktuellen Aufmaß.
  • Eine gesonderte, öffentlich bestellte Sachverständigen-Alternative zur behördlichen Bescheinigung, wie sie in einigen anderen Bundesländern existiert, konnte für Sachsen-Anhalt nicht mit einer konkreten Rechtsgrundlage belegt werden.
Wenn die Abgeschlossenheit erst durch einen denkmalrechtlich erlaubnispflichtigen Umbau entsteht

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst prüft nur, ob eine Einheit baulich abgeschlossen ist – nicht, ob der dafür nötige Umbau zulässig war. In vielen Fällen fallen beide Fragen zusammen, weil erst ein Umbau die geforderte Abgeschlossenheit herstellt: eine zusätzliche Trennwand, ein eigener Zugang, eine abgeschlossene Küche. Betrifft das ein Einzeldenkmal oder ein Gebäude im Sanierungsgebiet Altstadt, braucht dieser Umbau nach § 14 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt zusätzlich die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde – unabhängig von der eigentlichen Bescheinigung, aber in der Praxis meist vor ihr zu klären. Die Abteilung Baugenehmigung stimmt sich dazu mit der Denkmalschutzbehörde ab, bevor sie die Bescheinigung erteilt.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – die Abteilung Baugenehmigung prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen, ohne zusätzliche denkmalrechtliche Fragen.

Altstadtgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst entstehen – aus der Bauaktenverwaltung, ergänzend aus dem Stadtarchiv Halle oder per Vor-Ort-Aufmaß, und bei einem Baudenkmal abgestimmt mit der unteren Denkmalschutzbehörde.

Welche Unterlagen für Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Halle nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig vom Stadtteil:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Abteilung Baugenehmigung prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde, falls einschlägig

    Betrifft das Gebäude ein Einzeldenkmal oder liegt es im Sanierungsgebiet Altstadt, ist die Erlaubnis für die zur Abgeschlossenheit nötigen baulichen Eingriffe vor der Bescheinigung vorzulegen.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Halle (Saale) – Beispiele aus der Praxis

Umbau eines Altstadthauses zur Herstellung getrennter Wohneinheiten

Ein Gebäude nahe dem Marktplatz soll in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, wofür zusätzliche Trennwände und ein zweiter Zugang nötig sind. Weil das Gebäude als Einzeldenkmal geschützt ist, holt die Abteilung Baugenehmigung vor der Bescheinigung die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde für diese Eingriffe ein.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung und ohne denkmalrechtliche Fragen beantragen.

Bereits abgeschlossene Einheiten im Paulusviertel

Ein Gründerzeithaus mit historisch bereits getrennten Wohnungen braucht keine baulichen Eingriffe mehr, um die Abgeschlossenheit herzustellen – hier prüft die Abteilung Baugenehmigung ausschließlich anhand des Aufteilungsplans, ohne weitere Abstimmung.

Rückgebaute Plattenbauwohnungen in Halle-Neustadt

Wurden im Zuge des Bevölkerungsrückgangs zwei Wohnungen zu einer größeren Einheit zusammengelegt, muss der Aufteilungsplan den heutigen, veränderten Zuschnitt zeigen – nicht den ursprünglichen DDR-Typengrundriss. Erst danach kann die Abteilung Baugenehmigung die Abgeschlossenheit der neuen Einheit bestätigen.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Halle (Saale) ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Halle profitieren Sie von einer einzigen zuständigen Stelle, sollten aber bei einem Baudenkmal die zusätzliche Abstimmung frühzeitig einplanen:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Aufmaß – bemaßt und durchgehend nummeriert.

  2. Prüfen, ob die Abgeschlossenheit noch baulich hergestellt werden muss

    Zeigt der Plan bereits abgeschlossene Einheiten oder sind zusätzliche Eingriffe wie Trennwände oder ein eigener Zugang nötig?

  3. Denkmalrechtliche Erlaubnis einholen, falls nötig

    Bei einem Einzeldenkmal oder im Sanierungsgebiet Altstadt braucht der Umbau zur Herstellung der Abgeschlossenheit vorab die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde.

  4. Antrag bei der Abteilung Baugenehmigung stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan, Eigentumsnachweis und – falls einschlägig – der denkmalrechtlichen Erlaubnis.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Halle (Saale) beeinflusst

Weil in Halle nur eine Behörde zuständig ist, entfällt die in manchen Großstädten übliche Bezirksfrage. Diese Faktoren bleiben:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig von der übrigen Aktenlage verlängern.

  • Bauliche Eingriffe zur Herstellung der Abgeschlossenheit

    Sind zusätzliche Trennwände oder ein eigener Zugang nötig, kommt der eigentliche Umbau zum reinen Verwaltungsverfahren hinzu.

  • Denkmalschutz in der Altstadt

    Bei einem der über 500 Baudenkmale verlängert die zusätzliche Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde den Vorgang gegenüber einem ungeschützten Gebäude.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.

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