Planprofi24 in Würzburg

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Würzburg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Würzburg ist mit rund 132.700 Einwohnern kreisfreie Stadt in Unterfranken, administrativ getrennt vom umliegenden Landkreis Würzburg. Das Stadtbild ist bis heute von einem einzigen Ereignis geprägt: In einem etwa 20-minütigen nächtlichen Luftangriff am 16. März 1945 wurde die historische Altstadt laut dem Abschlussbericht der britischen No. 5 Bomber Group zu rund 90 Prozent zerstört, die Randbezirke zu rund 68 Prozent; die Opferzahl gilt bis heute als umstritten und wird in der Forschung zwischen rund 3.600 und 5.000 angegeben. Würzburg zählt seither neben Dresden und Hamburg zu den am stärksten zerstörten deutschen Großstädten des Zweiten Weltkriegs.

Die fürstbischöfliche Residenz, seit 1981 mit Hofgarten und Residenzplatz UNESCO-Welterbe, brannte dabei fast vollständig aus – erhalten blieb nur der von Balthasar Neumann massiv gewölbte Kern mit Treppenhaus, Weißem Saal und dem Tiepolo-Deckenfresko, weil die Steingewölbe dem einstürzenden Dachstuhl standhielten. Der Wiederaufbau zog sich bis 1987 hin, große Teile der übrigen Altstadt entstanden erst danach nach und nach neu. Wer dort heute saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, trifft auf dichten Denkmalbestand – und nicht selten auf Bauunterlagen, die den tatsächlichen Grundriss seit dem Wiederaufbau nicht mehr genau abbilden.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Würzburg

Für Bauanträge im Stadtgebiet ist die Fachabteilung Bauaufsicht im Fachbereich Baurecht/Bauaufsicht der Stadt Würzburg zuständig, ansässig in der Veitshöchheimer Straße 1a. Sie nimmt als untere Bauaufsichtsbehörde zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Würzburg ist kreisfrei und unterhält damit eine eigene Bauaufsichtsbehörde, getrennt von der Behörde des benachbarten Landkreises Würzburg – wer außerhalb des Stadtgebiets baut, wendet sich an das Bauamt des dortigen Landratsamts.

Bauanträge lassen sich, soweit für den jeweiligen Vorgang bereits freigeschaltet, über das BayernPortal einreichen; ein flächendeckend digitales Verfahren gibt es in Bayern noch nicht überall. Unabhängig vom Einreichungsweg bleibt die Fachabteilung Bauaufsicht für die inhaltliche Prüfung zentral zuständig, unabhängig davon, in welchem der 13 Würzburger Stadtbezirke das Grundstück liegt.

Bauordnung und Besonderheiten in Würzburg

Grundlage des Bauordnungsrechts ist die Bayerische Bauordnung (BayBO). Wie die Stadt Würzburg auf ihren eigenen Seiten zum Bauantrag erläutert, kommen je nach Vorhaben drei Verfahrensarten infrage: die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO für einfache Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO für alle Vorhaben, die keine Sonderbauten sind, und das Vollverfahren nach Art. 60 BayBO mit vollständiger Prüfung für Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO. Für Wohnbauvorhaben im vereinfachten Verfahren gilt seit 2025 zusätzlich eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt.

Weil weite Teile der Altstadt erst in den Jahrzehnten nach 1945 wiederaufgebaut wurden, steht sie heute selbst unter Ensembleschutz: Würzburg zählt, Stand August 2024, 727 Baudenkmäler und zwei denkmalgeschützte Ensembles. Das Ensemble Altstadt wird rechts des Mains von den Außenbauten des Ringparks und links des Mains von den barocken Befestigungsanlagen der Festung Marienberg begrenzt und schließt auch die Residenz mit Hofgarten und Residenzplatz ein. Für Vorhaben an einem Baudenkmal oder in dessen unmittelbarer Umgebung sieht Art. 6 BayDSchG eine eigene denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht vor – wer in der Nähe der Residenz oder eines anderen Baudenkmals saniert, umbaut oder anbaut, sollte das frühzeitig mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen.

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