Bemaßte Ansichten in Würzburg — Fassaden zwischen Wiederaufbau-Fassade und barockem Residenzumfeld

Eine bemaßte Ansicht zeigt genau das, was von einem Gebäude nach außen sichtbar bleibt: Fassadenmaterial, Fensterproportionen, Trauf- und Firstlinien. In Würzburg entscheidet sich daran häufig, ob ein Vorhaben im Ensemble Altstadt überhaupt genehmigungsfähig ist – nicht, weil die Fassaden dort im engeren Sinn alt wären, sondern weil sie nach der fast vollständigen Zerstörung von 1945 bewusst wiederhergestellt wurden und heute selbst als schützenswertes Stadtbild gelten. Wer eine Fenster- oder Fassadenänderung plant, muss deshalb nachweisen, wie sich die Änderung in dieses überlieferte, teils erst jahrzehntelang nach dem Krieg vollendete Bild einfügt.

Was eine Ansicht für Würzburg zeigen muss

Die Bauvorlagenverordnung stellt an eine Ansicht dieselben formalen Grundanforderungen wie an jede andere Bauzeichnung, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen, Breiten und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Zeichen und Farben nach Anlage 1 der Verordnung sind einheitlich zu verwenden, damit Fassadenmaterial und Bauteile ohne Rückfrage erkennbar sind.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Wenn die Fassade selbst Wiederaufbau ist

Anders als in Städten mit durchgehend erhaltener Gründerzeitbebauung ist die äußere Erscheinung der Würzburger Altstadt an vielen Stellen selbst das Ergebnis eines rekonstruierenden Wiederaufbaus: Nach dem Luftangriff vom 16. März 1945 brannte ein Großteil der Altstadt aus, und die heute sichtbaren Fassaden entstanden über Jahrzehnte hinweg neu – bei der Residenz zog sich der Wiederaufbau bis 1987 hin. Für die untere Denkmalschutzbehörde, die die Fachabteilung Bauaufsicht in Personalunion mit der Bauaufsicht wahrnimmt, ist deshalb nicht das Baujahr entscheidend, sondern ob ein Gebäude Teil des überlieferten Straßen- und Ensemblebildes ist. Eine Ansicht muss diesen Zusammenhang dokumentieren, auch wenn die eigentliche Bausubstanz jünger ist, als es die barocke oder fränkische Fassadengestaltung vermuten lässt.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei Ausgangslagen für die Ansicht

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich deutlich auf den Aufwand aus:

Neubau außerhalb des Ensembles Altstadt

Alle Fassadenansichten entstehen gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer durchgehenden Planung, ohne dass eine denkmalpflegerische Zusatzprüfung ansteht.

Fassaden im Ensemble Altstadt oder am Baudenkmal

Hier steht vor dem Zeichnen fest, welche Material- und Farbangaben später gebraucht werden – erst danach entsteht eine Ansicht, die beim ersten Anlauf genehmigungsfähig ist.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Würzburg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.

  • Vergleich mit dem überlieferten Erscheinungsbild

    Im Ensemble Altstadt ein Abgleich mit der historisch gewachsenen, teils wiederaufgebauten Fassadengestaltung der Nachbarschaft.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen allen Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

Bemaßte Ansichten in Würzburg – Beispiele aus der Praxis

Fenstererneuerung an einem wiederaufgebauten Altstadthaus

Die Ansicht zeigt Sprossenteilung und Rahmenfarbe im Vergleich zur historisch nachgebildeten Nachbarfassade – Grundlage für die Prüfung durch die Fachabteilung als Denkmalschutzbehörde.

Balkonanbau im Umfeld der Residenz

Die Ansicht dokumentiert, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt, bevor über die Vereinbarkeit mit dem geschützten Umfeld entschieden wird.

Dachgaube bei einem Dachgeschossausbau außerhalb der Altstadt

Ohne Ensemble- oder Denkmalbezug genügt die bemaßte Darstellung nach den Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung, ohne zusätzliche Abstimmung.

Fassadensanierung an einem Baudenkmal

Die Ansicht weist Material und Farbe der geplanten Instandsetzung nach, damit die Fachabteilung als Denkmalschutzbehörde die Vereinbarkeit mit der historischen Substanz beurteilen kann.

Neubaufassade in einem Nachverdichtungsgebiet

Ohne Ensemble- oder Denkmalbezug entsteht die Ansicht direkt aus der laufenden Planung und geht ohne zusätzliche Prüfschleife an die Fachabteilung.

So entsteht Ihre Ansicht für Würzburg

Von der Bestandsklärung bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Lage zum Ensemble Altstadt klären

    Vor dem ersten Strich steht fest, ob das Gebäude im Ensemble liegt oder als Baudenkmal eingetragen ist – das bestimmt die spätere Detailtiefe.

  2. Betroffene Fassadenseiten bestimmen

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen.

  3. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade oder eine vorhandene Bauakte bildet die Ausgangslage.

  4. Ansicht bemaßt und mit Materialangaben erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, ergänzt um Vergleichswerte zum überlieferten Erscheinungsbild, sofern das Ensemble betroffen ist.

  5. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen und einreichen

    Zusammen mit den übrigen Bauvorlagen bei der Fachabteilung Bauaufsicht, soweit möglich über das BayernPortal.

Was den Preis für eine Ansicht in Würzburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Lage im Ensemble Altstadt oder am Baudenkmal

    Der Abgleich mit dem überlieferten Erscheinungsbild kostet spürbar mehr Zeit als eine Ansicht ohne Schutzstatus.

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus laufender Neubauplanung entsteht zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

  • Detailtiefe bei Material und Farbe

    Im Ensemble Altstadt oder bei einem Baudenkmal braucht es oft zusätzliche Angaben, die eine Ansicht ohne Schutzstatus nicht verlangt.

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