Planprofi24 in Potsdam

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Potsdam — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Potsdam ist die Landeshauptstadt Brandenburgs, eine von vier kreisfreien Städten des Landes, und grenzt im Osten unmittelbar an Berlin. Prägend für weite Teile des Stadtgebiets ist das UNESCO-Welterbe Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin: 1990 als erste gesamtdeutsche Welterbestätte eingetragen und 1992 sowie 1999 erweitert, umfasst es heute rund 2.064 Hektar rund um Sanssouci, den Neuen Garten und den Park Babelsberg. Eine eigens ausgewiesene Pufferzone reicht weit über die Schlossparks hinaus und kann Bauanträge, Nutzungsänderungen und Umbauten zusätzlich zur regulären Prüfung betreffen – parallel dazu wurden die Verfahren der Brandenburgischen Bauordnung seit dem Sommer 2026 landesweit grundlegend reformiert. Auch für Aufmaß, Grundriss und Wohnflächenberechnung lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Lage des Grundstücks.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Potsdam

Für Bauvorhaben im gesamten Potsdamer Stadtgebiet ist der Bereich 441 (Untere Bauaufsichtsbehörde) zuständig, organisatorisch Teil des Fachbereichs 44 (Bauen, Denkmalschutz, Vermessung und Geoinformation) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt. Er nimmt als untere Bauaufsichtsbehörde nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) Bauvoranfragen und Bauanträge entgegen. Im selben Fachbereich ist mit dem Bereich 442 auch die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt, mit der sich Bauvorhaben im Welterbe-Umfeld eng abstimmen müssen.

Weil Potsdam kreisfrei ist, gilt diese Zuständigkeit einheitlich für das gesamte Stadtgebiet – anders als in den angrenzenden Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland, wo die jeweilige Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde fungiert. Wer nahe der Stadtgrenze baut, etwa in Richtung Stahnsdorf, Michendorf oder Werder (Havel), sollte deshalb vorab prüfen, ob das Grundstück noch zu Potsdam gehört oder bereits im Landkreis liegt.

Bauordnung und Besonderheiten in Potsdam

Grundlage ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), doch Potsdams bauordnungsrechtliche Besonderheit reicht weiter: Rund um die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin gilt seit dem 30. Oktober 1996 die Denkmalbereichssatzung „Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft“. Sie sichert nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) einen zusätzlichen Umgebungsschutz: Wer die Umgebung eines geschützten Denkmals verändert, braucht dafür eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis, unabhängig von der eigentlichen Baugenehmigung. Am 26. Januar 2011 unterzeichneten die Landeshauptstadt Potsdam, das Land Brandenburg und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zusätzlich eine Erklärung, die diese Pufferzone auf rund 5.294 Hektar konkretisiert und in eine innere sowie eine äußere Zone unterteilt; in der äußeren Zone werden Bauvorhaben ab 10 Metern Höhe oder 500 Quadratmetern zusammenhängender Grundfläche besonders genau auf ihre Verträglichkeit mit dem Welterbe geprüft.

Für private Bauvorhaben kommt seit dem Sommer 2026 eine zweite, landesweite Veränderung hinzu: Die vierte Novelle der Brandenburgischen Bauordnung wurde am 29. Juni 2026 verkündet und trat größtenteils am Folgetag in Kraft. Der neue § 51a BbgBO erleichtert Umbauten, Anbauten, Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen im Bestand, gleichzeitig müssen Bauanträge seither grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2027 löst zudem eine Genehmigungsfreistellung das bisherige Bauanzeigeverfahren ab. An der zusätzlichen denkmalrechtlichen Prüfung innerhalb der Potsdamer Welterbe-Pufferzone ändert das nichts – wer dort saniert, anbaut oder die Nutzung ändert, braucht weiterhin sowohl die bauordnungs- als auch die denkmalrechtliche Freigabe.

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