Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam — ausschließlich vom Bereich 441
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Potsdam nur eine zuständige Stelle: den Bereich 441 als untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt. Das klingt zunächst selbstverständlich, ist es aber nicht überall in Deutschland – in mehreren Bundesländern können auch anerkannte Sachverständige diese Bescheinigung anstelle der Behörde ausstellen. Brandenburg hatte eine solche Sachverständigenregelung, sie ist jedoch bereits seit 2007 nicht mehr in Kraft. Wer für eine Potsdamer Immobilie plant, kommt an der Behörde deshalb nicht vorbei.
- Was der Bereich 441 bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
- Die zwei Ausgangslagen im Detail
- Welche Unterlagen für Ihre Potsdamer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Potsdam – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam beeinflusst
Was der Bereich 441 bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
Die inhaltliche Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle und ihre Ausgestaltung unterscheiden sich zwischen den Ländern:
- Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
- Grundlage ist der eingereichte, bemaßte Aufteilungsplan mit durchgehender Nummerierung der Einheiten.
- Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
- Wird eine bestehende Eigentumswohnung nachträglich baulich verändert, etwa durch das Zusammenlegen zweier Einheiten oder eine veränderte Erschließung, muss die Abgeschlossenheit auf Grundlage eines aktualisierten Aufteilungsplans neu bestätigt werden.
In Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz können auch öffentlich bestellte Sachverständige die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen, sofern eine landesrechtliche Verordnung das vorsieht. Brandenburg hatte mit der Brandenburgischen Bausachverständigenverordnung von 2003 eine vergleichbare Grundlage für anerkannte Sachverständige – diese Verordnung ist jedoch bereits seit dem 13. Februar 2007 außer Kraft. Die für diesen Text ausgewerteten kommunalen Quellen im Land Brandenburg beschreiben übereinstimmend ausschließlich die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde als ausstellende Stelle, ohne eine Sachverständigen-Alternative zu erwähnen. Für Potsdam bedeutet das: Der Bereich 441 ist der einzige Weg zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die zwei Ausgangslagen im Detail
Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:
Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung
Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, etwa im Bornstedter Feld oder in Krampnitz, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten.
Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan
Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus der Bauakte des Fachbereichs 44, gegebenenfalls ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung.
Nachträgliche Änderung an bestehendem Wohnungseigentum
Werden zwei Einheiten zusammengelegt oder eine Wohnung geteilt, muss ein aktualisierter Aufteilungsplan die neue Abgrenzung zeigen, bevor der Bereich 441 die geänderte Abgeschlossenheit bestätigen kann.
Welche Unterlagen für Ihre Potsdamer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Der Kern des Antrags ist unabhängig vom Gebäudetyp derselbe:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – der Bereich 441 prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.
- Antrag beim Bereich 441
Zu richten an die untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt – nicht an eine gesonderte Sachverständigenstelle.
- Vollmacht bei Beauftragung durch Dritte
Stellt nicht der Eigentümer selbst den Antrag, verlangt der Bereich 441 üblicherweise eine Vollmacht, die die Berechtigung zur Antragstellung im Namen des Eigentümers nachweist.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Potsdam – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Gründerzeithauses in der Berliner Vorstadt
Für die Aufteilung in mehrere Eigentumswohnungen prüft der Bereich 441 den eingereichten Aufteilungsplan – nach den für diesen Text ausgewerteten Quellen ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung, wie sie in Berlin anfallen würde.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
Reihenhaus im Holländischen Viertel ohne aktuellen Plan
Fehlt eine verwertbare historische Zeichnung, wird zunächst ein Aufteilungsplan aus einer Vor-Ort-Vermessung erstellt, bevor der Bereich 441 die Abgeschlossenheit prüfen kann.
Nachträgliche Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen in der Innenstadt
Wurden zwei ursprünglich getrennte Einheiten baulich zu einer Wohnung verbunden, muss ein aktualisierter Aufteilungsplan eingereicht werden, bevor der Bereich 441 die neue Abgeschlossenheit bestätigt – die alte Bescheinigung verliert damit ihre Grundlage.
Neubau mit gemischter Nutzung im Erdgeschoss
Sind im selben Gebäude Wohnungen und eine gewerbliche Einheit geplant, prüft der Bereich 441 die Abgeschlossenheit für jede Einheit gesondert, unabhängig von der späteren Nutzung.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam ab
Weil es in Potsdam nur eine zuständige Stelle gibt, ist der Weg vergleichsweise geradlinig:
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Antrag beim Bereich 441 stellen
Mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.
- Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit
Der Bereich 441 prüft ausschließlich anhand des eingereichten Plans, ob die Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind.
- Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam beeinflusst
Weil nur eine Stelle zuständig ist, hängt der Aufwand vor allem an der Vorbereitung, nicht an der Wahl der Behörde:
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang verlängern.
- Zustand vorhandener Unterlagen
Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.
- Auslastung des Bereichs 441
Die aktuelle Bearbeitungslast der zuständigen Stelle wirkt sich auf die Dauer aus, nicht auf den Prüfmaßstab selbst.
- Zahl der aufzuteilenden Einheiten
Mehr Einheiten bedeuten mehr Abgrenzungsaufwand im zugrunde liegenden Aufteilungsplan.
- Nachträglich beauftragte Änderungen
Wird eine bereits bescheinigte Aufteilung später baulich verändert, etwa durch eine Zusammenlegung, kommt eine erneute Prüfung auf Grundlage eines aktualisierten Aufteilungsplans hinzu.
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