360°-Luftaufnahmen in Potsdam — nicht die Kontrollzone, sondern die Stiftung entscheidet

Wer für eine Immobilie in Berlin Luftaufnahmen plant, muss vor allem an die Flugverbotszone über dem Regierungsviertel und an die Kontrollzone des Flughafens BER denken. In Potsdam sieht die Lage anders aus: Die Stadt liegt so weit westlich von beiden Zonen, dass für die meisten Potsdamer Lagen keine dieser beiden Berliner Beschränkungen greift. Die eigentliche Besonderheit liegt hier woanders – bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die den Einsatz kamerabestückter Drohnen über ihren eigenen Parkanlagen durch eine eigene Verordnung einschränkt.

Welche Regelungen für Luftaufnahmen in Potsdam relevant sind

Für Potsdam kommen zwei ganz unterschiedliche Arten von Einschränkungen infrage – luftverkehrsrechtliche Zonen und die privatrechtliche Hausordnung der Schlösserstiftung:

  • Rechtsgrundlage für geografische Drohnenzonen ist bundesweit § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit der EU-Drohnenverordnung – für Immobilienaufnahmen mit haushaltsüblichen Drohnen regelmäßig die offene Kategorie mit den Unterklassen A1 bis A3.
  • Nach den für diesen Text ausgewerteten Quellen liegt weder die Berliner Flugverbotszone um das Regierungsviertel noch die Kontrollzone des Flughafens BER über Potsdamer Stadtgebiet – beide Zonen sind auf ihre jeweilige Umgebung in und um Berlin konzentriert.
  • Für den Landtag Brandenburg im wiederaufgebauten Potsdamer Stadtschloss ergab die Recherche keinen Hinweis auf eine gesonderte luftverkehrsrechtliche Verbotszone – § 21h LuftVO erfasst mit seiner Regelung zu Verfassungsorganen ausdrücklich nur Bundesorgane.
  • Unabhängig von Verbotszonen gilt für die Welterbe-Parkanlagen der Schlösserstiftung eine eigene, privatrechtliche Einschränkung für kamerabestückte Drohnen.
Die Stiftungsanlagenverordnung der SPSG

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hat als Eigentümerin und Betreiberin von Sanssouci, dem Neuen Garten, Park Babelsberg und weiteren Anlagen eine eigene Stiftungsanlagenverordnung erlassen, die unter anderem den Einsatz von Foto- und Filmdrohnen über ihren Flächen regelt. Hintergrund waren nach den ausgewerteten Quellen eine spürbare Zunahme unangemeldeter Drohnenflüge sowie mehrere Zwischenfälle einschließlich Abstürzen im Park Sanssouci. Ein Überflug der Anlagen ist danach nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Stiftung möglich, für die unter anderem eine Freigabe der zuständigen Luftfahrtbehörde und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen sind; Starts, Landungen und der Überflug der oberen Terrasse vor Schloss Sanssouci bleiben ausgeschlossen. Diese Regelung ist Ausdruck des Hausrechts der Stiftung auf ihrem eigenen Grundbesitz, keine luftverkehrsrechtliche Zone – sie betrifft unmittelbar nur den Luftraum über den Stiftungsflächen selbst. Wer eine Immobilie in Sichtweite eines Welterbe-Parks aus der Luft aufnehmen möchte, sollte deshalb vorab klären, ob der geplante Flugweg über Stiftungsgelände führt.

Was für Luftaufnahmen in Potsdam vorab geklärt wird

Vor dem eigentlichen Flug steht die Prüfung der Rahmenbedingungen:

  • Lage der Immobilie zu Berliner Verbots- und Kontrollzonen

    Auch wenn beide Zonen nach den ausgewerteten Quellen für Potsdam in aller Regel nicht relevant sind, wird die genaue Lage vor dem Flugtermin gegen die aktuellen DIPUL-Daten geprüft.

  • Nähe zu den Anlagen der Schlösserstiftung

    Liegt die Immobilie in Sichtweite von Sanssouci, dem Neuen Garten oder Park Babelsberg, wird geklärt, ob der geplante Flugweg über Stiftungsgelände führt und eine Ausnahmegenehmigung der SPSG nötig ist.

  • Registrierung und Kompetenznachweis des Piloten

    Je nach Unterklasse der offenen Kategorie sind Betreiberregistrierung und ein passender Kompetenznachweis Voraussetzung für den Flug.

360°-Luftaufnahmen in Potsdam – Beispiele aus der Praxis

Einfamilienhaus in Babelsberg abseits der Parkanlage

Der Flug ist ohne besondere Einzelfreigabe möglich, sofern die allgemeinen Vorgaben der Drohnenverordnung eingehalten werden und der Flugweg keine Stiftungsflächen berührt.

Villa in unmittelbarer Nähe zum Neuen Garten

Führt der geplante Flugweg über den Park, ist vorab eine Ausnahmegenehmigung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einzuholen – unabhängig von der allgemeinen luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit.

Mehrfamilienhaus in der Potsdamer Innenstadt

Da weder Berlins Regierungsviertel-Flugverbotszone noch die BER-Kontrollzone nach den ausgewerteten Quellen bis in die Innenstadt reichen, sind Aufnahmen hier regelmäßig ohne besondere Einzelfreigabe möglich.

Neubauprojekt am Rand von Bornstedter Feld

Mehrere Aufnahmen aus unterschiedlichen Höhen und Winkeln zeigen Grundstückszuschnitt und Umgebung des neuen Quartiers, ohne Bezug zu den Welterbe-Parkanlagen.

Grundstück direkt an der Parkgrenze von Sanssouci

Schon eine geringe Verschiebung des Startpunkts kann darüber entscheiden, ob der Flugweg Stiftungsgelände kreuzt – die Prüfung erfolgt deshalb objektgenau vor jedem Termin.

So entstehen Ihre Luftaufnahmen für Potsdam

Von der Zonenprüfung bis zur fertigen Aufnahme:

  1. Lage der Immobilie prüfen

    Abgleich mit den aktuellen DIPUL-Daten zu Berliner Verbots- und Kontrollzonen sowie mit der Lage der Welterbe-Parkanlagen.

  2. Genehmigung der Schlösserstiftung einholen, falls nötig

    Führt der Flugweg über Anlagen der SPSG, wird die erforderliche Ausnahmegenehmigung vorab beantragt.

  3. Flugtermin planen

    Unter Berücksichtigung von Wetter, Lichtverhältnissen und gegebenenfalls erteilter Genehmigung.

  4. Aufnahmen erstellen

    360°-Perspektiven von Gebäude, Grundstück und Umgebung.

  5. Für Exposé und Portale aufbereiten

    In digitaler Auflösung, passend für Immobilienportale und Vermarktungsunterlagen.

Was den Preis für Luftaufnahmen in Potsdam beeinflusst

Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Nähe zu den Welterbe-Parkanlagen

    Führt der Flugweg über Stiftungsgelände, bedeutet das zusätzlichen Vorlauf für die Genehmigung der Schlösserstiftung.

  • Grundstücksgröße und Umgebung

    Ein großes Grundstück oder eine komplexe Umgebung erfordert mehr Aufnahmen als ein einzelnes Reihenhaus.

  • Wetter- und Lichtabhängigkeit

    Wirkt sich auf die Terminplanung und gegebenenfalls nötige Wiederholungstermine aus.

  • Zahl und Art der gewünschten Perspektiven

    Reine 360°-Rundgänge unterscheiden sich im Aufwand von zusätzlichen Einzelaufnahmen aus mehreren Höhen und Winkeln.

Alle Leistungen in Potsdam

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