Teilungserklärung in Potsdam — Aufteilungsplan, Abgeschlossenheit und ein einziges Grundbuchamt

Wer in Potsdam Wohnungseigentum begründen will, durchläuft denselben rechtlichen Kern wie überall in Deutschland: Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung. Anders als in Berlin kommt dabei bislang keine gesonderte Umwandlungsgenehmigung für bestehende Mietshäuser hinzu – ein Unterschied, der sich erst bei genauem Hinsehen zeigt und den man vor der Planung kennen sollte, um nicht mit unnötigem Vorlauf zu rechnen oder umgekehrt eine tatsächlich bestehende Anforderung zu übersehen.

Was für eine Teilungserklärung in Potsdam nötig ist

Der rechtliche Kern ist bundesweit derselbe – in Potsdam kommen keine zusätzlichen Genehmigungsschritte hinzu, die über die WEG-typischen Anforderungen hinausgehen:

  • Ein bemaßter, durchgehend nummerierter Aufteilungsplan nach § 7 WEG, der Sonder- und Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzt.
  • Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bereichs 441, die bestätigt, dass die Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind.
  • Die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung selbst.
  • Die Eintragung beim Amtsgericht Potsdam als zuständigem Grundbuchamt.
  • Bei Neubauten lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt aus der vorhandenen Genehmigungsplanung ableiten, bei älteren Bestandsgebäuden braucht es häufig zunächst ein eigenes Aufmaß.
Keine gesonderte Umwandlungsgenehmigung – Stand dieser Recherche

§ 250 BauGB erlaubt Landesregierungen, für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung bestehender Mietshäuser mit mehr als fünf Wohnungen in Wohnungseigentum einzuführen – befristet längstens bis Ende 2030. Berlin hat von dieser Möglichkeit mit einer eigenen Umwandlungsverordnung Gebrauch gemacht. Für Brandenburg und Potsdam ergaben die für diesen Text ausgewerteten Quellen keinen Hinweis auf eine entsprechende Verordnung. Nicht zu verwechseln damit ist die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung, die seit dem 1. Januar 2026 für Potsdam und 35 weitere Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt: Sie begrenzt Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und hat mit der Umwandlung in Wohnungseigentum rechtlich nichts zu tun. Da sich beide Instrumente unabhängig voneinander weiterentwickeln können, lohnt sich vor einer größeren Aufteilung eine aktuelle Nachfrage beim Bereich 441.

Die Schritte im Überblick

Zwei aufeinander aufbauende Verfahrensteile führen zur eingetragenen Teilungserklärung:

Vorbereitung des Aufteilungsplans

Bevor die bauliche Prüfung überhaupt beginnen kann, muss ein bemaßter, durchgehend nummerierter Aufteilungsplan vorliegen – aus vorhandenen Bauunterlagen abgeleitet oder eigens durch ein Aufmaß erstellt.

Bauliche Prüfung durch den Bereich 441

Auf Grundlage des Aufteilungsplans bestätigt der Bereich 441 die Abgeschlossenheit der geplanten Einheiten – Voraussetzung für den nächsten Schritt.

Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung

Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung; die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht Potsdam als zentral zuständigem Grundbuchamt.

Welche Unterlagen für Ihre Teilungserklärung in Potsdam nötig sind

Kern jeder Teilungserklärung sind diese Dokumente:

  • Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Bemaßt und durchgehend nummeriert, bestätigt durch den Bereich 441 als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

  • Eigentumsnachweis

    Aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Notarieller Entwurf der Teilungserklärung

    Regelt neben der Aufteilung auch Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung und Stimmrechte innerhalb der künftigen Gemeinschaft.

  • Vollmacht bei Beauftragung durch Dritte

    Beauftragt nicht der Eigentümer selbst, verlangen sowohl der Bereich 441 als auch der Notar üblicherweise eine entsprechende Vollmacht.

Teilungserklärungen in Potsdam – Beispiele aus der Praxis

Gründerzeit-Mehrfamilienhaus in der Berliner Vorstadt

Ein Altbau mit acht Wohnungen soll wohnungsweise verkauft werden. Nach den für diesen Text ausgewerteten Quellen ist dafür in Potsdam derzeit ausschließlich der reguläre WEG-Weg über Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig – ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung.

Neubauprojekt im Bornstedter Feld

Ein neu errichtetes Gebäude mit mehreren Einheiten wird direkt an unterschiedliche Käufer vermarktet. Der Aufteilungsplan lässt sich hier meist unmittelbar aus der Genehmigungsplanung ableiten.

Nachlassauseinandersetzung eines Zweifamilienhauses

Erbinnen und Erben wollen ein geerbtes Haus unter sich in Wohnungseigentum aufteilen. Der Aufwand beschränkt sich auf Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und notarielle Beurkundung.

Reihenhaus im Holländischen Viertel ohne aktuellen Plan

Vor der eigentlichen Teilungserklärung muss zunächst ein Aufteilungsplan aus einer Vor-Ort-Vermessung entstehen, weil die historische Bauakte den heutigen Zustand nicht mehr zuverlässig zeigt.

So läuft Ihre Teilungserklärung in Potsdam ab

Der Ablauf folgt bundesweit demselben rechtlichen Rahmen und lässt sich in Potsdam ohne zusätzliche Genehmigungsstelle durchlaufen:

  1. Einheiten festlegen und Aufteilungsplan erstellen

    Aus vorhandenen Plänen oder einem Aufmaß entsteht der bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan.

  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Der Bereich 441 prüft den Aufteilungsplan und bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten.

  3. Notarielle Beurkundung

    Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung.

  4. Eintragung beim Amtsgericht Potsdam

    Als zentral zuständigem Grundbuchamt für das Potsdamer Stadtgebiet und mehrere umliegende Gemeinden.

Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Potsdam beeinflusst

Ohne eine zusätzliche Umwandlungsprüfung hängt der Aufwand in Potsdam vor allem an diesen Punkten:

  • Zustand vorhandener Bestandspläne

    Liegt bereits ein aktueller, bemaßter Plan vor, verkürzt das die Erstellung des Aufteilungsplans spürbar gegenüber einer vollständigen Neuvermessung.

  • Anzahl der aufzuteilenden Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan.

  • Historischer oder moderner Gebäudetyp

    Ein verwinkelter Altbau in der Berliner Vorstadt verlangt mehr Erfassungsaufwand als ein Neubau mit von Beginn an digitaler Planung.

  • Bearbeitungszeit beim Bereich 441 und beim Amtsgericht

    Die Auslastung der zuständigen Stellen wirkt sich auf die Gesamtdauer aus, nicht auf den Erstellungsaufwand für den Aufteilungsplan selbst.

  • Ob ein Aufmaß vor Ort nötig wird

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt vor der eigentlichen Aufteilungsplan-Erstellung ein zusätzlicher Vermessungstermin hinzu.

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