Bauzeichnung in Potsdam — Plansatz nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung

Wer für Potsdam eine Bauzeichnung braucht, braucht in aller Regel keine einzelne Zeichnung, sondern einen vollständigen Plansatz: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen zueinander passen, bevor der Bereich 441 sie prüft. Grundlage sind die Anforderungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) – mit einer Besonderheit beim amtlichen Lageplan, der in Brandenburg einen deutlich größeren Maßstab verlangt als in mancher Nachbarstadt.

Was die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die BbgBauVorlV legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage für den Bereich 441 gilt:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten entstehen nicht kleiner als im Maßstab 1:100 – nur wenn die Darstellung es verlangt, wird großzügiger gezeichnet.
  • Für den amtlichen Lageplan gilt eine eigene Vorgabe: Maßstab 1:200, angefertigt von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, nicht vom planenden Büro selbst.
  • Jede einzelne Zeichnung braucht durchgehende Maße, eine Maßstabsleiste und die Angabe des numerischen Maßstabs, dazu erkennbare Angaben zu den wichtigsten verwendeten Baustoffen und Bauweisen.
  • Ohne erkennbare Bauvorlageberechtigung nach § 65 BbgBO – üblicherweise durch einen Architekten oder qualifizierten Ingenieur – wertet der Bereich 441 den Plansatz nicht als vollständige Einreichung.
Ein eigener Lageplan-Maßstab für Brandenburg

Während die Bauzeichnungen selbst mit mindestens 1:100 einer verbreiteten bundesweiten Praxis folgen, verlangt Brandenburg für den amtlichen Lageplan einen eigenen Maßstab von 1:200. Erstellt wird dieser Lageplan nicht vom planenden Büro selbst, sondern von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – eine Aufgabe, die Planprofi24 nicht übernimmt, aber bei der Koordination der Bauvorlagen berücksichtigt. Für Vorhaben in der Potsdamer Welterbe-Pufferzone ist zusätzlich zu beachten, dass Höhe und Grundfläche des Vorhabens aus dem Plansatz eindeutig hervorgehen müssen, weil sie über die Schwelle zur denkmalrechtlichen Zusatzprüfung entscheiden können.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz aus einer Planung

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein.

Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert.

Digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Brandenburg

Seit dem 30. Juni 2026 ist der fertige Plansatz ausschließlich als PDF-Bauvorlage über das Virtuelle Bauamt Brandenburg beim Bereich 441 einzureichen – Papier, Datenträger oder E-Mail werden nicht mehr angenommen.

Was zu einem vollständigen Plansatz für Potsdam gehört

Für die Einreichung beim Bereich 441 braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit den wesentlichen Bauprodukten und Bauarten.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:200

    Erstellt durch die Katasterbehörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.

  • Baubeschreibung

    Erläutert Nutzung, Konstruktion und Ausführung ergänzend zum zeichnerischen Teil und wird zusammen mit dem Plansatz beim Bereich 441 eingereicht.

Bauzeichnungen in Potsdam – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bornstedter Feld

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab.

Dachgeschossausbau in der Berliner Vorstadt

Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.

Anbau am Rand der Welterbe-Pufferzone

Höhe und Grundfläche des Anbaus müssen aus dem Plansatz eindeutig hervorgehen, um die Schwelle zur denkmalrechtlichen Zusatzprüfung sicher beurteilen zu können.

Umbau eines Backsteinhauses im Holländischen Viertel

Weil die Fassade denkmalgeschützt ist, muss der Plansatz zusätzlich zeigen, welche Bauteile unverändert bleiben und welche sich ändern – Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Geschosse.

Erweiterung um einen Garagenanbau

Auch ein kleines Vorhaben wie ein Garagenanbau braucht einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz statt einer isolierten Einzelzeichnung.

So entsteht Ihr Plansatz für Potsdam

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Amtlichen Lageplan einbinden

    Der im Maßstab 1:200 erstellte Lageplan wird mit dem übrigen Plansatz koordiniert.

  5. Plansatz für den Bereich 441 zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Baubeschreibung und weiteren Nachweisen.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Potsdam beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Lage in der Welterbe-Pufferzone

    Höhe und Grundfläche müssen hier besonders eindeutig dargestellt werden, um die Zusatzprüfung korrekt einzuordnen.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Erforderliche Bauvorlageberechtigung

    Muss die Verantwortung für den Plansatz zusätzlich dokumentiert werden, etwa bei einer Bauvorlageberechtigung aus einem anderen Bundesland, kann das den Abstimmungsaufwand leicht erhöhen.

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