Planprofi24 in Moers

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Moers — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Moers trägt seinen Namen bis heute vom Geschlecht derer von Moers, die 1186 erstmals urkundlich erwähnt wurden und in der Niederung der Moerse zunächst einen Wohnturm, später eine der besterhaltenen hochmittelalterlichen Ringburganlagen im Rheinland errichteten – das heutige Moerser Schloss. Nach dem Aussterben der gräflichen Linie fiel die reichsunmittelbare Grafschaft im Jahr 1600 durch Erbschaft an Moritz von Oranien-Nassau, der Schloss und Stadt zu einer niederländisch geprägten Festung ausbauen ließ, ehe die Grafschaft 1702 nach dem kinderlosen Tod Wilhelms III. von Oranien an Brandenburg-Preußen überging. Seit 1908 bewahrt das Schloss als Grafschafter Museum diese Geschichte und die Kultur- und Alltagsgeschichte des Niederrheins. Mit rund 106.150 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024) ist Moers zugleich ein verwaltungsrechtlicher Sonderfall: als mit Abstand größte Stadt im Kreis Wesel, aber nicht dessen Kreisstadt – die liegt bei der kleineren Stadt Wesel selbst –, gilt Moers nach gängiger Zählung als die einwohnerstärkste deutsche Stadt, die weder kreisfrei noch Kreisstadt ist. Wer hier baut, saniert oder eine Wohnfläche berechnen lässt, trifft entsprechend auf eine eigene städtische Bauaufsicht und auf einen Baugrund, der in mehreren Stadtteilen noch immer die Handschrift des früheren Steinkohlenbergbaus am linken Niederrhein trägt.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Moers

Zuständig für Bauanträge, Bauvoranfragen und sonstige baurechtliche Anliegen ist der Fachdienst 6.3 – Bauaufsicht im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadtverwaltung Moers, Rathausplatz 1. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Anders als etwa in Neuss oder Paderborn, wo die jeweils einwohnerstärkste Stadt zugleich Kreisstadt ihres Kreises ist, liegt der Kreissitz in Wesel selbst – der deutlich kleineren, aber seit 1842 namensgebenden Stadt des Kreises. Kreisstadt-Status und eigene Bauaufsicht sind rechtlich zwei getrennte Fragen: Entscheidend für Letztere ist nach § 57 BauO NRW allein der Status als große kreisangehörige Stadt, den eine Kommune bei dauerhaft mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern automatisch erhält – eine Schwelle, die Moers mit rund 106.150 klar überschreitet. Der Fachdienst nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde deshalb für das gesamte Stadtgebiet selbst wahr, überwacht die Einhaltung des Baurechts und prüft Sonderbauten wiederkehrend; die Fachaufsicht darüber liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf als oberer Bauaufsichtsbehörde. Nur für die übrigen, kleineren Kommunen im Kreisgebiet ist stattdessen die Kreisverwaltung Wesel selbst als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Organisatorisch ist die Bauaufsicht eng mit der Stadtplanung verzahnt: Beide Aufgaben liegen im selben Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht, was bei Rückfragen zu Bebauungsplänen im Zusammenhang mit einem Bauantrag kurze Wege schafft. Die Antragstellung folgt dem landesweiten NRW-Standard über das Bauportal.NRW, alternativ nimmt der Fachdienst Anträge postalisch oder nach Terminvereinbarung persönlich am Rathausplatz entgegen. Das gilt einheitlich für alle drei Moerser Stadtteile: Wer in Moers-Mitte, in Kapellen oder im industriell geprägten Rheinkamp mit Repelen, Meerbeck und Utfort baut, reicht den Antrag bei derselben zentralen Stelle ein – eine nach Stadtteilen getrennte Zuständigkeit wie in mancher anderen Großstadt gibt es in Moers nicht.

Bauordnung und Besonderheiten in Moers

Auch in Moers ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) noch die geltende Rechtsgrundlage, allerdings nicht mehr lange: Der Landtag hat am 15. Juli 2026 mit dem BauCode NRW die dritte Novelle der Landesbauordnung seit 2018 beschlossen, die zum 1. September 2026 in Kraft tritt und vor allem Umbau, Anbau und Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden erleichtert. Für Moers kommt zur allgemeinen Landesbauordnung eine Besonderheit hinzu, die sich aus der Bergbaugeschichte der Stadt ergibt und bis heute Baugrund und Bauanträge in einzelnen Stadtteilen betreffen kann.

Im Stadtteil Kapellen ist diese Geschichte unmittelbar greifbar: Ab 1954 trieb die Zeche Niederberg dort mit Schacht 3 eine ihrer Förderanlagen ab, die 1957 die Förderung aufnahm und Kapellen einen kräftigen Bevölkerungs- und Wohnungsbauschub bescherte. Bereits ab 1985 lief der Abbau unter dem Stadtteil aus; 2001 ging die Zeche Niederberg zusammen mit Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort und der Zeche Rheinland im neu gebildeten Bergwerk West auf, bis 2003 wurden Schacht 3 verfüllt und die übertägigen Anlagen in Kapellen zurückgebaut. Bergwerk West selbst förderte in den Kohlefeldern am linken Niederrhein bis zur letzten Schicht am 21. Dezember 2012 – zu diesem Zeitpunkt das viertletzte aktive Steinkohlebergwerk Deutschlands und das letzte am linken Niederrhein überhaupt. Aus einem Rechtsstreit um genau den Abbau unter dem bebauten Kapellen ging 1989 das bis heute im deutschen Bergrecht als Grundsatzentscheidung zitierte Moers-Kapellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor: Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen ist zu beschränken oder zu untersagen, wenn sie das Oberflächeneigentum unverhältnismäßig beeinträchtigt – etwa durch Geländestufen oder starke bergbaubedingte Schiefstellungen. Auch nach Betriebsende wirkt dieses Erbe fort: Mit dem Abschalten der Wasserhaltung steigt das Grubenwasser in den verlassenen Grubenbauen langsam wieder an und kann den Grundwasserhaushalt der darüberliegenden Schichten verändern – ein Punkt, den ein sorgfältiges Aufmaß und ein solider Bauantrag in den bergbaulich geprägten Moerser Stadtteilen mitbedenken sollten.

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