Wohnflächenberechnung in Moers — wenn der Grubenwasseranstieg in Kapellen den Baugrund verändert

Mit der letzten Förderschicht von Bergwerk West am 21. Dezember 2012 endete die Steinkohleförderung unter Kapellen endgültig – die Frage nach dem Baugrund damit aber nicht. Sobald die Wasserhaltung eines stillgelegten Bergwerks abgeschaltet wird, steigt das Grubenwasser in den verlassenen Grubenbauen langsam wieder an und kann den Grundwasserhaushalt der darüberliegenden Schichten über Jahre hinweg verändern. Schon während der aktiven Förderzeit hatte sich die Stadt mit den Folgen des Bergbaus auf das Oberflächeneigentum auseinanderzusetzen: Das 1989 vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Moers-Kapellen-Urteil gilt bis heute als bergrechtliche Grundsatzentscheidung. Für die Wohnflächenberechnung ist das mehr als eine historische Randnotiz, denn Bodenbewegungen ziehen häufig Instandsetzungen nach sich, die Fußbodenaufbauten und Raumhöhen gegenüber der ursprünglichen Bauzeichnung verändern – und genau darauf kommt es bei der Ermittlung der anrechenbaren Fläche an.

Nach welcher Regel Ihre Wohnfläche in Moers ermittelt wird

Welches Regelwerk gilt, ist keine Formsache: Dieselbe Wohnung kommt je nach Maßstab auf unterschiedliche Werte. Für Moerser Objekte laufen die Fälle regelmäßig so:

  • Wohnraum wird im Regelfall nach der Wohnflächenverordnung gerechnet; sie gilt nach ständiger Rechtsprechung auch außerhalb ihres eigentlichen Anwendungsbereichs als Auslegungsmaßstab, solange nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Mietverhältnissen zählt das Datum des Vertragsschlusses: Vor 2004 geschlossene Verträge werden am damaligen Maßstab der Zweiten Berechnungsverordnung gemessen, spätere an der Wohnflächenverordnung.
  • Steht das Bauwerk im Vordergrund – Brutto-Grundfläche, Kubatur, gewerblich genutzte Einheiten –, ist die DIN 277 der passende Maßstab.
  • Die Parteien dürfen ein anderes Regelwerk vereinbaren; dann gilt es vollständig, ohne einzelne Regeln aus dem jeweils anderen Maßstab zu übernehmen.
Warum die Bauzeichnung in Kapellen besonders häufig überholt ist

§ 3 Abs. 4 WoFlV lässt die Ermittlung der Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung zu, verlangt aber die Neuermittlung, sobald abweichend von ihr gebaut oder das Gebäude seither verändert worden ist. In Kapellen kommt zu den üblichen Umbauten eine Besonderheit hinzu: Mit dem Abschalten der Wasserhaltung nach der Schließung von Bergwerk West Ende 2012 steigt das Grubenwasser in den verlassenen Grubenbauen langsam wieder an und kann den Grundwasserhaushalt der darüberliegenden Schichten verändern. Das bereits 1989 ergangene Moers-Kapellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts befasste sich mit genau dieser Wechselwirkung zwischen Bergbau und Oberflächeneigentum und gilt bis heute als bergrechtliche Grundsatzentscheidung. Für ein Wohnhaus in einem solchen Bereich bedeutet das: Selbst wenn seit dem letzten Umbau kein sichtbarer Eingriff stattgefunden hat, lohnt sich vor einer Wohnflächenberechnung ein Abgleich zwischen Zeichnung und tatsächlichem Zustand, weil sich Bodenaufbauten und Raumhöhen über lange Zeiträume schleichend verschieben können.

Wie die Grundfläche ermittelt wird – und woraus

Die Wohnflächenverordnung gibt die Reihenfolge vor: erst klären, welche Räume zur Wohnung gehören, dann die Grundfläche ermitteln, dann anrechnen. Bei Bestandsobjekten entscheidet sich die Belastbarkeit des Ergebnisses am zweiten Schritt:

Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum

Der Regelweg im Bestand. Aufgenommen wird der fertige Zustand im lichten Maß – Innendämmung, Vorsatzschalen und Estrichaufbauten sind damit automatisch berücksichtigt.

Ermittlung auf Grund einer Bauzeichnung

Zulässig, wenn die Zeichnung bemaßt ist und den gebauten Zustand abbildet. Genehmigungszeichnungen sind jedoch häufig in Rohbaumaßen bemaßt; jede erkennbare Abweichung löst die Neuermittlung aus.

Berichtigte Zeichnung nach Umbauten oder Instandsetzungen

Ist ein Umbau oder eine bergbaubedingte Instandsetzung zeichnerisch nachgeführt worden, kann auch die berichtigte Fassung Grundlage sein, sofern sie den heutigen Zustand vollständig wiedergibt.

DIN 277 als bauwerksbezogener Maßstab

Beschreibt das Bauwerk, nicht die Wohnung, und kennt weder den Begriff der Wohnfläche noch eine Minderung nach Raumhöhe. Für Bauvorlagen und Kalkulation richtig, für einen Mietvertrag nicht.

Welche Unterlagen die Berechnung in Moers tragen

Je genauer die Ausgangslage dokumentiert ist, desto weniger muss am Objekt rekonstruiert werden:

  • Bemaßter Bestandsgrundriss

    Brauchbar ist ein Plan, in dem jede Wand ihr eigenes Maß trägt und die Einzelwerte zur Gesamtlänge passen.

  • Auszug aus der Bauakte des Fachdienstes 6.3

    Bestandsunterlagen führt in Moers der Fachdienst 6.3 – Bauaufsicht am Rathausplatz. Eine Vollmacht sollte Kopien und Fotos ausdrücklich mit abdecken.

  • Unterlagen zu Instandsetzungen nach Bodenbewegungen

    Für Objekte in Kapellen sind Nachweise über frühere Unterfangungen, Bodenausgleiche oder nachgearbeitete Öffnungen hilfreich, um zu erkennen, ob sich die anrechenbare Fläche seither verändert hat.

  • Schnitt und Höhenangaben im Dachgeschoss

    Unter der Schräge entscheidet die lichte Höhe über die Anrechnung – gemessen am fertigen Raum, nicht an der ursprünglichen Zeichnung.

  • Aufmaß, wenn die Unterlagen nicht tragen

    Existiert nichts Brauchbares oder widerspricht das Vorgefundene den Plänen, ist die Aufnahme am Objekt der kürzere Weg.

Wohnflächenberechnungen in Moers – Beispiele aus der Praxis

Siedlungshaus in Kapellen mit älterer Bauzeichnung

Die vorhandene Zeichnung stammt aus der Bauzeit der 1950er-Jahre. Weil seither Bodenaufbauten und Türöffnungen nachgearbeitet wurden, wird die Fläche am tatsächlichen Zustand ermittelt statt am Blatt aus der Akte.

Mehrfamilienhaus in der Moerser Mitte nach mehreren Umbauten

Bäder wurden nachgerüstet, Wände versetzt, Trennwände neu gezogen. Auch hier zählt der vorgefundene Zustand, nicht die ursprüngliche Genehmigungszeichnung.

Neubauwohnung in einem jüngeren Wohnquartier

Auch bei jungen Gebäuden lohnt der Abgleich: Bauträgerpläne werden während der Ausführung geändert, und die in Unterlagen genannte Fläche stammt oft noch aus der Entwurfsphase.

Vermietete Wohnung vor einer Mieterhöhung

Eingeordnet wird über die wirkliche Größe: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine abweichende Flächenangabe im Mietvertrag für die Beurteilung einer Mieterhöhung ohne rechtliche Bedeutung.

So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Moers ab

Der fachliche Weg ist bundesweit derselbe. In Moers liegt das Gewicht auf dem zweiten Schritt, weil sowohl Umbauten als auch Bodenbewegungen die ursprüngliche Zeichnung überholen können:

  1. Anlass und Nachweisziel klären

    Ob die Zahl für eine Finanzierung, einen Kaufvertrag oder ein Mietverhältnis gebraucht wird, bestimmt Regelwerk und Nachweistiefe.

  2. Zeichnung gegen den gebauten Zustand halten

    Vorhandene Pläne werden auf Maßketten, Schlüssigkeit und Aktualität geprüft; in Kapellen zusätzlich mit Blick auf frühere Instandsetzungen.

  3. Abweichungen belegen oder aufmessen

    Bestätigt sich der Verdacht, greift die Neuermittlung – entweder über Nachtragsunterlagen oder per Vor-Ort-Aufnahme.

  4. Grundflächen ermitteln und anrechnen

    Erfasst wird raumweise; Vorsprünge, Nischen und Höhenzonen folgen den Einbeziehungs- und Ausschlussregeln des § 3 WoFlV.

  5. Ergebnis prüffähig dokumentieren

    Die fertige Aufstellung zeigt je Raum Maß, Anrechnungssatz und Teilergebnis, dazu die Endsumme und das angewandte Regelwerk – auf Wunsch mit Architektenstempel.

Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Moers beeinflusst

Zwei gleich große Wohnungen können sich im Aufwand deutlich unterscheiden. Das sind die Treiber:

  • Belastbarkeit der vorhandenen Zeichnungen

    Ein bemaßter, aktueller Plan ist der günstigste Fall. Fehlen Maßketten oder endet die Akte bei der Erstgenehmigung, wächst der Rechercheanteil.

  • Zahl der Räume und Wohneinheiten

    Eine Einzelwohnung ist rasch durchgerechnet, bei einem Mehrfamilienhaus entstehen je Einheit ein eigener Rechenweg und eine eigene Prüfung.

  • Nachträglich veränderte Bausubstanz

    Ausgeglichene Fußböden, unterfangene Wände oder spätere Vorsatzschalen kosten Zeit, weil jede Abweichung einzeln belegt werden muss – in Kapellen eher Regel als Ausnahme.

  • Aufwand für die Bestandsunterlagen

    Aktenanfrage, Sichtung und Zuordnung alter Blätter binden Zeit, besonders wenn Nachträge in getrennten Vorgängen liegen.

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