Teilungserklärung in Moers — WEG-Aufteilung ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung

Wer für eine Moerser Immobilie eine Teilungserklärung vorbereitet, muss keine zusätzliche behördliche Hürde einplanen, wie sie einige deutsche Großstädte inzwischen kennen: Nordrhein-Westfalen hat von der Möglichkeit, per Rechtsverordnung nach § 250 BauGB eine eigene Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen, bislang keinen Gebrauch gemacht. Für die Teilungserklärung bleibt es damit beim bundesweiten Grundmuster aus Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und notarieller Beurkundung. Praktisch wird das Thema in Moers vor allem dort greifbar, wo Wohnhäuser aus der Zeit der Steinkohleförderung heute in Einzeleigentum übergehen: Die im Zuge des Wohnungsbauschubs der 1950er-Jahre in Kapellen und Rheinkamp errichteten Siedlungshäuser entstanden häufig als geschlossener Bestand für die damalige Belegschaft und werden erst durch eine Teilungserklärung zu einzeln handelbaren Einheiten. Ebenso betrifft es ältere Mehrfamilienhäuser in der Moerser Mitte, die bislang ungeteilt einem einzigen Eigentümer gehören.

Brauchen Sie in Moers eine Umwandlungsgenehmigung?

In mehreren deutschen Großstädten ist die Teilungserklärung inzwischen an eine zweite, eigenständige Genehmigung gekoppelt. Für Moers lässt sich diese Frage eindeutig beantworten:

  • Nordrhein-Westfalen hat keine Rechtsverordnung nach § 250 BauGB erlassen, mit der einzelne Gemeinden eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten könnten.
  • Eine solche Verordnung müsste das Land eigens beschließen und einzelne Gebiete konkret benennen; solange das nicht geschieht, bleibt es beim bundesweiten Grundmuster ohne zusätzliche Genehmigung.
  • Das gilt unabhängig von der Größe des Gebäudes – auch ein größeres Mehrfamilienhaus in Moers braucht keine gesonderte Umwandlungsprüfung.
Warum Moers hier anders liegt als manche andere Großstadt

Einige deutsche Großstädte verlangen bei Bestandsgebäuden mit mehreren Wohnungen zusätzlich zur Teilungserklärung eine eigene Umwandlungsgenehmigung, gestützt auf eine landesrechtliche Verordnung nach § 250 BauGB. Nordrhein-Westfalen hat von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht – auch nicht speziell für Moers. Wer für eine Moerser Immobilie eine Teilungserklärung vorbereitet, kann sich deshalb auf den Aufteilungsplan und die notarielle Beurkundung konzentrieren, ohne eine zusätzliche behördliche Prüfspur offenhalten zu müssen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Siedlungshaus aus der Zeit der Steinkohleförderung in Kapellen oder um ein Mehrfamilienhaus in der Moerser Mitte handelt.

Zwei Ausgangslagen in Moers

Ob eine Teilungserklärung auf historischen Werkswohnungsbau trifft oder auf ein Gebäude in der Moerser Mitte, ändert am rechtlichen Rahmen nichts – wohl aber daran, wie die Vorarbeit aussieht:

Siedlungshaus aus der Zeit der Steinkohleförderung

Häuser in Kapellen und Rheinkamp, die im Zuge des Wohnungsbauschubs der 1950er-Jahre entstanden, gehörten oft von Beginn an einem einzigen Eigentümer. Sollen einzelne Einheiten heute getrennt verkauft werden, braucht es dafür unabhängig vom Baujahr denselben bemaßten Aufteilungsplan wie bei einem modernen Mehrfamilienhaus.

Mehrfamilienhaus in der Moerser Mitte

Bei älteren, gewachsenen Gebäuden in der Innenstadt ist häufig zunächst ein aktuelles Aufmaß nötig, weil eine vorhandene Zeichnung mehrfache Umbauten nicht mehr vollständig wiedergibt.

Welche Unterlagen Ihre Teilungserklärung in Moers braucht

Unabhängig von Baujahr und Lage bildet derselbe Kern die Grundlage jeder Moerser Teilungserklärung:

  • Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Der nach § 7 WEG bemaßte, durchgehend nummerierte Plan, bestätigt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Fachdienstes 6.3.

  • Aktueller Grundbuchauszug

    Zeigt die bestehenden Eigentumsverhältnisse und ist zugleich Beleg dafür, dass das Gebäude bislang tatsächlich einem einzigen Eigentümer gehört.

  • Bestandspläne oder Aufmaß

    Liegen bereits Pläne vor, dienen sie als Grundlage; bei Gebäuden ohne verwertbare Zeichnung wird vor Ort vermessen.

Teilungserklärungen in Moers – Beispiele aus der Praxis

Aufteilung eines Siedlungshauses in Kapellen

Ein Doppelhaus aus dem Wohnungsbauschub der 1950er-Jahre gehörte ursprünglich einem einzigen Eigentümer. Sollen die beiden Haushälften heute getrennt verkauft werden, braucht es dafür unabhängig vom Baujahr dieselbe Teilungserklärung mit Aufteilungsplan wie bei einem modernen Mehrfamilienhaus.

Mehrfamilienhaus in der Moerser Mitte

Ein älteres Gebäude soll unter mehreren Erben aufgeteilt werden. Weil in Moers keine Umwandlungsgenehmigung zu beantragen ist, genügt für die rechtliche Aufteilung der bemaßte Aufteilungsplan mit anschließender notarieller Beurkundung.

Neubau in einem jüngeren Wohnquartier

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus und will die Wohnungen einzeln verkaufen. Der Aufteilungsplan entsteht hier direkt aus der Genehmigungsplanung, ohne archivarische Vorarbeit.

So läuft Ihre Teilungserklärung in Moers ab

Ohne zusätzliche Umwandlungsprüfung bleibt der Weg zur Moerser Teilungserklärung überschaubar:

  1. Ausgangslage klären

    Wir prüfen, ob bereits verwertbare Bestandspläne existieren oder ob es sich um ein Gebäude ohne aktuelle Zeichnung handelt.

  2. Aufteilungsplan erstellen

    Aus vorhandenen Unterlagen oder per Vor-Ort-Vermessung entsteht der bemaßte, durchgehend nummerierte Aufteilungsplan für alle Einheiten.

  3. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Der Aufteilungsplan geht an den Fachdienst 6.3, der die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit bestätigt.

  4. Notarielle Beurkundung

    Mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung – eine weitere behördliche Genehmigung ist in Moers nicht vorgeschaltet.

  5. Eintragung beim zuständigen Amtsgericht

    Die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch übernimmt das für Moers zuständige Amtsgericht.

Was den Aufwand einer Teilungserklärung in Moers beeinflusst

Weil in Moers keine Umwandlungsgenehmigung hinzukommt, bestimmen vor allem diese Faktoren den Aufwand:

  • Baujahr und Aktenlage

    Für einen Neubau lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt aus der Genehmigungsplanung ableiten. Ein älteres Gebäude ohne aktuelle Zeichnung braucht dagegen zusätzlich eine Vor-Ort-Vermessung.

  • Anzahl der aufzuteilenden Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand im Aufteilungsplan.

  • Zustand vorhandener Bestandspläne

    Ein aktueller, bemaßter Plan verkürzt die Erstellung spürbar gegenüber einer vollständigen Neuvermessung.

  • Abstimmungsaufwand bei mehreren Beteiligten

    Teilt eine Erbengemeinschaft ein Gebäude unter sich auf, braucht die Abstimmung zwischen den Beteiligten in der Regel mehr Vorlauf als bei einem einzelnen Eigentümer.

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