Planprofi24 in Leipzig
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Leipzig — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Leipzig zählte in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten zu den am schnellsten wachsenden Großstädten Deutschlands – mit diesem Wachstum stieg auch der Druck auf einen Wohnungsbestand, der zu großen Teilen aus gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern besteht und seither aufwendig saniert wird. Wer in Leipzig eine Bestandswohnung kauft, in einem der Erhaltungssatzungsgebiete saniert oder Gewerbeflächen zu Wohnraum umnutzt, braucht dafür verlässliche, aktuelle Grundlagen – von der Wohnflächenberechnung bis zum bemaßten Grundriss.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Leipzig
Anders als Berlin oder Hamburg ist Leipzig nicht in eigenständige Bezirks-Bauämter aufgeteilt: Zuständig für sämtliche Bauanträge, Nutzungsänderungen und Vorbescheide im gesamten Stadtgebiet ist das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im Technischen Rathaus an der Prager Straße. Die Behörde bündelt bewusst Bauordnung und Denkmalpflege in einer Dienststelle – eine Struktur, die dem hohen Anteil denkmalgeschützter Gründerzeitbausubstanz in der Stadt Rechnung trägt, da viele Bauanträge ohnehin denkmalrechtlich mitgeprüft werden müssen.
Bauanträge lassen sich in Sachsen inzwischen auch digital über das Landesportal für die digitale Baugenehmigung einreichen, das eigens für Leipzig freigeschaltet ist. Für die verbindliche Einschätzung, welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind – etwa bei einem Gebäude in einem Erhaltungssatzungsgebiet –, bleibt die Rücksprache mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege dennoch empfehlenswert.
Bauordnung und Besonderheiten in Leipzig
Grundlage ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO), die in ihrer aktuellen, seit März 2024 geltenden Fassung mehrere Erleichterungen für den Gebäudebestand eingeführt hat. Praktisch relevant für viele Leipziger Eigentümer: Wird durch eine Nutzungsänderung, einen Ausbau oder einen Dachgeschossausbau zusätzlicher Wohnraum geschaffen, entfällt seither die sonst übliche Stellplatzpflicht (§ 49 SächsBO) – eine Erleichterung, die besonders beim Ausbau der zahlreichen Leipziger Gründerzeit-Dachgeschosse zum Tragen kommt.
Prägend für den Charakter der Stadt sind zudem die großflächigen städtebaulichen Erhaltungssatzungsgebiete rund um das Waldstraßenviertel und das benachbarte Bachstraßenviertel – eines der größten zusammenhängenden gründerzeitlichen Stadtquartiere Deutschlands mit einem denkmalgeschützten Gebäudeanteil von rund 80 Prozent. Seit den Erhaltungssatzungen von 1991 und 1992 sind bauliche Veränderungen an der historischen Fassaden- und Bausubstanz dort zusätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der regulären Baugenehmigung. Wer dort saniert, Grundrisse zusammenlegt oder die Nutzung ändert, sollte das frühzeitig mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege klären.
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