Bemaßte Ansichten in Leipzig — Fassaden zwischen Gründerzeit-Stuck und Erhaltungssatzung dokumentiert
Ein vollständiger Plansatz für das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege verlangt neben Grundriss und Schnitt auch die Ansicht – und die zeigt etwas, das die beiden anderen Zeichnungen offenlassen: wie sich ein Vorhaben von außen darstellt. Bei einem Neubau ist das weitgehend Formsache. Bei einem der zahlreichen Leipziger Gründerzeithäuser mit Stuckfassade, hohen Fensterachsen und historischer Sockelzone wird die Ansicht dagegen schnell selbst zum Prüfgegenstand – vor allem, wenn das Gebäude im Waldstraßen- oder Bachstraßenviertel liegt. Dort schützt seit den frühen 1990er-Jahren eine städtebauliche Erhaltungssatzung genau das, was eine Ansicht abbildet: Fassadenmaterial, Fensterteilung und die historische Höhenstaffelung der Häuserzeile.
- Was eine Ansicht für Leipzig zeigen muss
- Vorderhaus, Hofgebäude oder Neubau – unterschiedliche Ausgangslagen
- Was zu einer vollständigen Ansicht für Leipzig gehört
- Bemaßte Ansichten in Leipzig – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihre Ansicht für Leipzig
- Was den Preis für eine Ansicht in Leipzig beeinflusst
Was eine Ansicht für Leipzig zeigen muss
Die Bauvorl-/BauPrüfVO stellt an Ansichten dieselben formalen Mindestanforderungen wie an die übrigen Bauzeichnungen des Plansatzes, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf dem äußeren Erscheinungsbild:
- Maßstab: mindestens 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen, Öffnungen und Bezugslinien wie Sockel-, Trauf- und Firsthöhe auf jeder dargestellten Fassadenseite; das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kann für die Darstellung einen anderen Maßstab verlangen oder zulassen.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei der Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und die Teilung der Fensteröffnungen, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Eingriffen in eine bestehende Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber der historischen Stuckgliederung.
Wo die städtebauliche Erhaltungssatzung für das Waldstraßen- und Bachstraßenviertel greift, prüft das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Fassadenänderung nicht nur bauordnungsrechtlich, sondern auch daraufhin, ob sie die geschützte historische Substanz beeinträchtigt. Für die Ansicht bedeutet das in der Praxis mehr als die bloße Pflichtangabe zu Bauprodukten und Bauarten: Stuckdekor, Fensterproportionen, Sockelausbildung und die Farbfassung der Fassade werden eigens dargestellt, selbst wenn sich die reinen Gebäudemaße durch das Vorhaben gar nicht ändern. Weil dieselbe Behörde Bauordnung und Denkmalpflege bündelt, läuft diese Prüfung im selben Vorgang wie die Prüfung der Baugenehmigung – eine gesonderte denkmalrechtliche Zustimmung nach § 12 SächsDSchG kann bei Eingriffen in die Substanz eines Kulturdenkmals dennoch zusätzlich erforderlich werden.
Vorderhaus, Hofgebäude oder Neubau – unterschiedliche Ausgangslagen
Wie viele Fassadenseiten eine Ansicht zeigen muss und woher die Maße stammen, hängt vom jeweiligen Gebäudetyp ab:
Neubau: Ansichten aus einer Planung
Bei einem Neubau, etwa im entstehenden Quartier am Eutritzscher Freiladebahnhof, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt.
Vorderhaus mit Hofgebäude: mehrere eigenständige Fassaden
Viele Leipziger Gründerzeitgrundstücke tragen neben dem straßenseitigen Vorderhaus einen Seitenflügel oder ein Hintergebäude um einen gemeinsamen Hof. Ist nur eine dieser Fassaden vom Vorhaben betroffen, muss sie trotzdem eigenständig bemaßt und – bei abweichender Geschosszahl – mit eigenen Höhenbezügen dargestellt werden.
Bestand ohne aktuelle Fassadenzeichnung
Fehlt eine verwertbare Ansicht in der Bauakte oder zeigt sie einen längst überholten Zustand, wird die betroffene Fassade vor Ort aufgemessen, bevor sich zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden lassen.
Was zu einer vollständigen Ansicht für Leipzig gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein mit Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Angaben zu Material und Farbe.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei bleiben.
- Angaben zur Erhaltungssatzung oder zum Denkmalschutz
Liegt das Grundstück im Waldstraßen- oder Bachstraßenviertel oder betrifft das Vorhaben ein Kulturdenkmal, fließen Stuckdekor, Fensterteilung und Farbfassung zusätzlich in die Darstellung ein.
Bemaßte Ansichten in Leipzig – Beispiele aus der Praxis
Fenstertausch an einer Stuckfassade im Waldstraßenviertel
Die neuen Fensteröffnungen müssen mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum historischen Fassadendekor eindeutig dargestellt werden, auch wenn sich die äußeren Maße der Öffnung nicht ändern.
Balkonanbau am Hofgebäude eines Gründerzeithauses
Weil nur die Hoffassade betroffen ist, genügt deren eigene, bemaßte Ansicht – die straßenseitige Fassade des Vorderhauses bleibt außen vor.
Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt – bei den zahlreichen bislang ungenutzten Leipziger Dachgeschossen ein häufiger Fall.
Neubau eines Mehrfamilienhauses am Eutritzscher Freiladebahnhof
Ohne Denkmalbezug entsteht die Ansicht direkt aus der Neubauplanung, durchgängig im geforderten Maßstab und abgestimmt auf Grundriss und Schnitt.
So entsteht Ihre Ansicht für Leipzig
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten klären
Welche Seiten – Vorderhaus, Seitenflügel oder Hofgebäude – sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen.
- Erhaltungssatzung und Denkmalschutz prüfen
Liegt das Grundstück im Waldstraßen- oder Bachstraßenviertel oder betrifft das Vorhaben ein Kulturdenkmal, wird das von Anfang an mitgeplant.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorl-/BauPrüfVO.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen und einreichen
Digital für das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege aufbereitet, als Teil des vollständigen Plansatzes.
Was den Preis für eine Ansicht in Leipzig beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Hoffassade ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem Grundstück mit Vorderhaus und Seitenflügel.
- Erhaltungssatzung oder Denkmalschutz
Im Waldstraßen- oder Bachstraßenviertel braucht es zusätzliche Angaben zu Stuckdekor, Fensterteilung und Farbfassung.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren, historisch gewachsenen Fassade.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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