Bauzeichnung in Leipzig — nach der Bauvorl-/BauPrüfVO erstellt, inklusive Angaben zu Denkmälern auf dem Grundstück

In Sachsen regelt eine einzige Verordnung gleich zwei Dinge, die anderswo oft getrennt sind: die Anforderungen an Bauvorlagen und die bautechnische Prüfung. Die Bauvorl-/BauPrüfVO gilt seit 1993 und legt unter anderem fest, in welchem Maßstab Bauzeichnungen anzufertigen sind und welche Angaben sie enthalten müssen – einschließlich einer Besonderheit, die in Leipzig besonders häufig zum Tragen kommt: Bauzeichnungen müssen Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes nicht nur auf dem eigenen Baugrundstück, sondern auch auf Nachbargrundstücken ausweisen. Gebraucht wird dafür fast nie ein einzelnes Blatt, sondern ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege als Ganzes prüft.

Was die Bauvorl-/BauPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Verordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Maßstab: mindestens 1:100 für Bauzeichnungen und mindestens 1:500 für den Lageplan; das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kann einen anderen Maßstab verlangen oder zulassen, wenn das für die Darstellung notwendig oder ausreichend ist.
  • Denkmalangaben: Kulturdenkmale im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes sind sowohl auf dem eigenen Baugrundstück als auch auf angrenzenden Nachbargrundstücken in der Zeichnung auszuweisen.
  • Baubeschreibung: Vorhaben und Nutzung sind textlich zu erläutern, soweit sich die notwendigen Angaben nicht bereits aus Lageplan und Bauzeichnungen ergeben.
Eine Verordnung für Bauvorlagen und bautechnische Prüfung

Während andere Bundesländer die Anforderungen an Bauvorlagen und die Regeln zur bautechnischen Prüfung zunehmend in getrennten Verordnungen führen, kombiniert Sachsen beides bis heute in einer einzigen Vorschrift, der Bauvorl-/BauPrüfVO vom 11. März 1993. Für Bauzeichnungen bedeutet das: Die formalen Anforderungen an Inhalt und Maßstab stehen im selben Regelwerk wie die Vorgaben zur bautechnischen Prüfung, auf die sich etwa der Standsicherheitsnachweis stützt. Wer eine Bauzeichnung für Leipzig vorbereitet, sollte deshalb nicht nur die eigentliche Zeichnung im Blick haben, sondern auch, welche bautechnischen Nachweise dieselbe Verordnung an anderer Stelle verlangt. Von der reinen Angabepflicht in der Zeichnung zu unterscheiden ist die denkmalrechtliche Genehmigung selbst: Jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals oder seiner näheren Umgebung bedarf zusätzlich einer eigenen Zustimmung nach § 12 SächsDSchG. Die Bauzeichnung weist das Denkmal also zunächst nur aus – ob die geplante Maßnahme denkmalrechtlich zulässig ist, klärt ein eigener, inhaltlich weitergehender Schritt, den in Leipzig dieselbe Behörde bearbeitet.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa für die Wohnungen im entstehenden Quartier am Eutritzscher Freiladebahnhof, wo Maße und Bauteile zwischen den Zeichnungen von Beginn an übereinstimmen.

Bestand und Sanierung: Abgleich mit vorhandener Bausubstanz

Bei einer Sanierung oder einem Umbau im gründerzeitlichen Bestand müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – und, wo ein Kulturdenkmal betroffen ist, die vorgeschriebenen Denkmalangaben enthalten. Das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Leipzig gehört

Für die Einreichung beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit den nach der Bauvorl-/BauPrüfVO vorgeschriebenen Angaben zu Bauprodukten und Bauarten.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Denkmalangaben

    Auf Basis eines Katasterauszugs, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück und – sofern einschlägig – der Kulturdenkmale auf dem Baugrundstück und angrenzenden Nachbargrundstücken.

Bauzeichnungen in Leipzig – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses am Eutritzscher Freiladebahnhof

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab – Denkmalangaben entfallen hier, weil das Quartier neu entwickelt wird.

Sanierung eines Kulturdenkmals im Waldstraßenviertel

Die Bauzeichnungen müssen nicht nur zu beseitigende und geplante Bauteile unterscheiden, sondern auch das eigene Gebäude und benachbarte Kulturdenkmale ausweisen. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege prüft beides im selben Vorgang und klärt zugleich, ob für die geplante Fassaden- oder Grundrissänderung zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 12 SächsDSchG erforderlich ist.

Anbau einer Garage in einem unauffälligen Wohngebiet

Auch ein kleines Vorhaben ohne Denkmalbezug braucht einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz mit Lageplan, Grundriss und Ansicht – keine isolierte Einzelzeichnung. Fehlt eine Angabe wie die Rohbaumaße einer Fensteröffnung, fordert das Amt sie in aller Regel nach, statt den gesamten Plansatz zurückzuweisen.

So entsteht Ihr Plansatz für Leipzig

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand und Denkmalrelevanz klären

    Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten, ergänzt um die Prüfung, ob das Grundstück oder ein Nachbargrundstück ein Kulturdenkmal betrifft.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorl-/BauPrüfVO.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Lageplan mit Denkmalangaben ergänzen

    Im Maßstab 1:500, mit Kulturdenkmalen auf dem eigenen und auf angrenzenden Grundstücken, sofern einschlägig.

  5. Plansatz für das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Baubeschreibung und, wo nötig, bautechnischen Nachweisen.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Leipzig beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren, mehrfach veränderten Bestand.

  • Denkmalangaben auf Grundstück und Nachbargrundstücken

    Ist ein Kulturdenkmal betroffen, kommt die zusätzliche Recherche und Darstellung im Lageplan hinzu, unabhängig vom Umfang der übrigen Zeichnungen.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

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