Davon 5 im gewählten Vorhaben immer erforderlich und 0 aufgrund Ihrer Angaben. 0 von 5 abgehakt.
Immer erforderlich
Diese Unterlagen gehören bei „Bauantrag (Neubau, Anbau, Umbau)“ unabhängig von den Rückfragen dazu.
- Bauantragsformular
Formular des jeweiligen Bundeslands — eröffnet das Verfahren.
Zeigt Grundstücksgrenzen, Bestand und die Lage des Vorhabens.
Stellen das Gebäude selbst dar — bei Nutzungsänderung mit Raumbeschriftung und neuer Nutzung.
Ergänzt die Zeichnungen um Material, Bauweise und Nutzung — vage Angaben lösen Rückfragen aus.
- Flächen- und Maßberechnungen
Wirkt sich auf Stellplatzzahl, Raumgrößen und Brandschutzanforderungen aus.
Zusätzlich in Ihrem Fall
Aus Ihren bisherigen Angaben ergeben sich keine zusätzlichen Unterlagen.
Zum Ausdrucken und Mitnehmen: die ausführliche Checkliste Die 7 Unterlagen für den Bauantrag mit Erläuterung zu jedem Dokument.
Checkliste als PDF herunterladenWie die Liste zustande kommt
Es gibt keine bundesweit einheitliche Unterlagenliste. Welche Bauvorlagen einzureichen sind, ergibt sich aus der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands und den dazu erlassenen landesrechtlichen Vorgaben. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und kann im Einzelfall weitere Nachweise nachfordern. Diese Seite stellt deshalb zusammen, was erfahrungsgemäß gebraucht wird — sie nimmt der Behörde keine Entscheidung ab.
Die Rückfragen greifen genau dort, wo sich der Umfang typischerweise ändert: Werden tragende Bauteile verändert, kommt der Standsicherheitsnachweis hinzu; bei gewerblicher oder publikumsintensiver Nutzung Brandschutz und Stellplatznachweis; in einer Eigentümergemeinschaft die Teilungserklärung. Fehlen verwertbare Bestandspläne oder sind sie veraltet, steht am Anfang ein Aufmaß vor Ort — ohne belastbaren Bestand fehlt allen weiteren Unterlagen die Grundlage.
Die vollständigen Checklisten zu allen drei Vorhaben, jeweils mit Erläuterung und als PDF, finden Sie unter Checklisten. Was eine Nutzungsänderung kostet, lässt sich mit dem Kostenrechner Nutzungsänderung blockweise abschätzen; die Wohnfläche berechnet der Wohnflächenrechner nach WoFlV.
