Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörde ist die staatliche Stelle, die Bauanträge prüft, Baugenehmigungen erteilt und die Einhaltung des Baurechts überwacht — meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt.
Zuständig ist in den meisten Bundesländern die untere Bauaufsichtsbehörde auf Kreisebene; für Sonderfälle oder als Widerspruchsinstanz existieren zusätzlich obere und oberste Bauaufsichtsbehörden auf Bezirks- beziehungsweise Landesebene. Bei ihr werden Bauantrag, Bauvoranfrage und alle zugehörigen Bauvorlagen eingereicht.
Ihre Aufgabe endet nicht mit der Genehmigung: Sie überwacht auch, ob tatsächlich genehmigungskonform gebaut wird, und kann bei Abweichungen Anordnungen bis hin zum Baustopp erlassen — ein Grund, Änderungen während der Bauphase nicht einfach informell mit dem Bauleiter statt formell mit der Behörde zu klären.
Kommunikation mit ihr läuft in aller Regel schriftlich und fristgebunden — mündliche Zusagen von Sachbearbeitenden ersetzen keinen förmlichen Bescheid. Wer während der Bauphase vom genehmigten Plan abweichen möchte, sollte das deshalb immer über eine Änderungsanzeige bei der Behörde klären, nicht nur informell mit der Bauleitung vor Ort.
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