Zubehörräume nach § 2 Abs. 3 WoFlV zählen nicht zur Wohnfläche.
Die Spanne entsteht durch Balkon-, Loggia-, Dachgarten- oder Terrassenflächen: § 4 WoFlV rechnet sie „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“ an. Welcher Satz gilt, ist eine fachliche Bewertung im Einzelfall — kein Rechenschritt.
Erfasst: 69,60 m² — davon 15,60 m² nicht oder nur anteilig angerechnet.
| Position | Fläche | Faktor | Angerechnet |
|---|---|---|---|
| Wohnen / Essen | 28,40 m² | 100 % | 28,40 m² |
| Schlafzimmer (Dachschräge, über 2 m) | 9,60 m² | 100 % | 9,60 m² |
| Schlafzimmer (Dachschräge, 1–2 m) | 6,20 m² | 50 % | 3,10 m² |
| Bad | 7,10 m² | 100 % | 7,10 m² |
| Flur | 4,30 m² | 100 % | 4,30 m² |
| Balkon | 6,00 m² | 25 %–50 % | 1,50–3,00 m² |
| Kellerabteil | 8,00 m² | 0 % | 0,00 m² |
Wie der Rechner rechnet
Die Wohnflächenverordnung staffelt die Anrechnung nach der lichten Raumhöhe: ab 2,00 m zählt die Grundfläche voll, zwischen 1,00 m und 2,00 m zur Hälfte, darunter gar nicht. Diese Staffelung ist der Grund, warum ausgebaute Dachgeschosse auf dem Papier kleiner ausfallen, als sie sich anfühlen — Dachschrägen und die Höhe des Kniestocks verschieben die Grenze, ab der die volle Höhe überhaupt erreicht wird.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel und höchstens zur Hälfte — eine Anrechnung zu 100 % ist nach WoFlV nicht zulässig. Ein Wintergarten zählt voll, wenn er beheizt ist, sonst zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Heizungsraum und Garage bleiben nach § 2 Abs. 3 WoFlV außen vor.
Ausführlich erklärt: Wohnflächenberechnung nach WoFlV. Wo sich WoFlV und DIN 277 unterscheiden, steht in Unterschied WoFlV und DIN 277.
