Wohnflächenrechner nach WoFlV

Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung berechnen — mit den Anrechnungsregeln für Dachschrägen, Balkone und unbeheizte Wintergärten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

BezeichnungArt der FlächeFläche (m²)

Zubehörräume nach § 2 Abs. 3 WoFlV zählen nicht zur Wohnfläche.

Wohnfläche nach WoFlV
54,00 – 55,50 m²

Die Spanne entsteht durch Balkon-, Loggia-, Dachgarten- oder Terrassenflächen: § 4 WoFlV rechnet sie „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“ an. Welcher Satz gilt, ist eine fachliche Bewertung im Einzelfall — kein Rechenschritt.

Erfasst: 69,60 m² — davon 15,60 m² nicht oder nur anteilig angerechnet.

PositionFlächeFaktorAngerechnet
Wohnen / Essen28,40 m²100 %28,40 m²
Schlafzimmer (Dachschräge, über 2 m)9,60 m²100 %9,60 m²
Schlafzimmer (Dachschräge, 1–2 m)6,20 m²50 %3,10 m²
Bad7,10 m²100 %7,10 m²
Flur4,30 m²100 %4,30 m²
Balkon6,00 m²25 %–50 %1,50–3,00 m²
Kellerabteil8,00 m²0 %0,00 m²
Orientierung, kein Nachweis. Dieser Rechner bildet die Anrechnungsregeln der WoFlV ab, ersetzt aber keine Wohnflächenberechnung: Er kann weder prüfen, ob ein Raum den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 WoFlV), noch die tatsächlichen Maße am Objekt aufnehmen. Für Verkauf, Vermietung oder Finanzierung verlangen Banken und Notare eine nachvollziehbare, fachlich verantwortete Berechnung.

Wie der Rechner rechnet

Die Wohnflächenverordnung staffelt die Anrechnung nach der lichten Raumhöhe: ab 2,00 m zählt die Grundfläche voll, zwischen 1,00 m und 2,00 m zur Hälfte, darunter gar nicht. Diese Staffelung ist der Grund, warum ausgebaute Dachgeschosse auf dem Papier kleiner ausfallen, als sie sich anfühlen — Dachschrägen und die Höhe des Kniestocks verschieben die Grenze, ab der die volle Höhe überhaupt erreicht wird.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel und höchstens zur Hälfte — eine Anrechnung zu 100 % ist nach WoFlV nicht zulässig. Ein Wintergarten zählt voll, wenn er beheizt ist, sonst zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Heizungsraum und Garage bleiben nach § 2 Abs. 3 WoFlV außen vor.

Ausführlich erklärt: Wohnflächenberechnung nach WoFlV. Wo sich WoFlV und DIN 277 unterscheiden, steht in Unterschied WoFlV und DIN 277.

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