Landesbauordnung

Die Landesbauordnung (LBO) ist das öffentliche Baurecht auf Länderebene — sie regelt bundeslandspezifisch, was, wie und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf.

Bauordnungsrecht ist Ländersache: Alle 16 Bundesländer erlassen ihre eigene Landesbauordnung, entsprechend unterscheiden sich Abstandsflächen-Formeln, genehmigungsfreie Vorhaben und Verfahrensarten von Land zu Land teils erheblich. Erfahrungen aus einem anderen Bundesland lassen sich deshalb nicht einfach übertragen.

Zu verwechseln ist die LBO leicht mit dem Bebauungsplan: Die Landesbauordnung gilt landesweit und regelt das Wie des Bauens, der Bebauungsplan gilt nur für ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde und regelt das Was — beide greifen bei einem Vorhaben gleichzeitig und unabhängig voneinander.

Wie groß der Länder-Unterschied ausfallen kann, zeigt sich an genehmigungsfreien Vorhaben: Ob ein Gartenhaus, eine Garage oder eine kleine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung errichtet werden darf, hängt an klar unterschiedlichen Grenzwerten je Bundesland — was in einem Land unproblematisch ist, kann im Nachbarland anzeigepflichtig sein.

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