Lageplan

Der amtliche Lageplan zeigt ein Grundstück mit Grenzen, Bebauung und dem geplanten Vorhaben auf Basis der Daten des Liegenschaftskatasters — Pflichtunterlage für so gut wie jeden Bauantrag.

Ein Lageplan wird erst durch die Bindung an das Liegenschaftskataster „amtlich" — eine selbst gezeichnete Skizze genügt der Bauaufsicht deshalb nicht, egal wie genau sie ist. Erstellen dürfen ihn nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und die Katasterbehörden. Die meisten Landesbauordnungen unterscheiden einen einfachen und einen qualifizierten Lageplan, wobei Letzterer zusätzlich Höhenangaben und eingemessene Gebäudeecken enthält.

Ausführliche Erklärung inkl. der beiden Ausführungen und typischer Fallstricke: Amtlicher Lageplan für den Bauantrag.

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