Planprofi24 in Hessen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Hessen — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Hessener Bauordnung.

Hessen ist mit rund 6,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern das fünftbevölkerungsreichste deutsche Bundesland und wirtschaftlich vom Rhein-Main-Gebiet rund um Frankfurt am Main ebenso geprägt wie von den ländlicheren Regionen Nord- und Osthessens rund um Kassel und Fulda. Die Bauaufsicht ist dreistufig organisiert, mit den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel als Mittelbehörde für Süd-, Mittel- und Nordhessen, und die Hessische Bauordnung wurde zum 14. Oktober 2025 mit dem sogenannten Baupaket I spürbar entschlackt. Wer in Hessen einen Bauantrag stellt, sollte beide Ebenen kennen.

Landesweite Bauaufsichtsstruktur in Hessen

Die Bauaufsicht in Hessen ist dreistufig organisiert. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, das die Bauordnung fachlich verantwortet und die Rechtsaufsicht über die nachgeordneten Behörden führt. Als obere Bauaufsichtsbehörden fungieren die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel – sie stehen für die regionale Verankerung in Süd-, Mittel- und Nordhessen und sind unter anderem für die Marktüberwachung von Bauprodukten sowie die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit zuständig.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die 21 hessischen Landkreise sowie die kreisfreien Städte – aktuell sechs, seit die bislang kreisangehörige Sonderstatus-Stadt Hanau zum 1. Januar 2026 aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert wurde und selbst kreisfrei geworden ist. Daneben nehmen sechs weitere, kreisangehörige Sonderstatus-Städte – Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Gießen, Marburg, Rüsselsheim am Main und Wetzlar – die Bauaufsicht im Rahmen ihres Sonderstatus ebenfalls in eigener Zuständigkeit wahr. Die sechs kreisfreien Städte (siehe die einzelnen Stadtseiten unten) und die sechs Sonderstatus-Städte bearbeiten Bauanträge damit jeweils selbst; für alle übrigen hessischen Gemeinden übernimmt diese Aufgabe der Landkreis, dem sie angehören.

Hessische Bauordnung und das Baupaket I

Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO). Zum 14. Oktober 2025 ist mit dem sogenannten Baupaket I die jüngste Novelle in Kraft getreten – ausgearbeitet auf Vorschlag einer eigens einberufenen Expertenkommission Innovatives Bauen, mit dem Ziel, vor allem den Wohnungsbau zu erleichtern, Verfahren zu vereinfachen und Baukosten zu senken, ohne Abstriche bei Sicherheit und Qualität. Begleitend hat das Land die digitale Antragstellung ausgebaut: 2025 wurden bereits rund 5.000 Bauanträge und damit etwa ein Drittel aller hessischen Bauanträge online eingereicht.

Inhaltlich bringt das Baupaket I unter anderem weitreichende Erleichterungen für Umbauten und Erweiterungen im Bestand, teils mit vollständiger Verfahrensfreiheit. Die Verfahrensfreiheit nach § 64 HBO wurde zudem auf Änderungen und Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken außerhalb von Bebauungsplänen ausgeweitet. Für den Ausbau von Photovoltaik und Wärmepumpen wurden die bauordnungsrechtlichen Abstandsanforderungen an Dachaufbauten aus Brandschutzgründen reduziert, um beide Technologien einfacher nachrüsten zu können.

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