Planprofi24 in Wiesbaden

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Wiesbaden — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens – nicht Frankfurt am Main, wie viele vermuten – und hat Anfang 2025 erstmals die Marke von 300.000 Einwohnern überschritten. Geprägt ist die Stadt bis heute von ihrer Zeit als mondäne Weltkurstadt um 1900, als Kaiser Wilhelm II. jährlich zu Gast war: Das historische Kurviertel und großzügige Gründerzeit-Villenviertel wie das Rheingauviertel, dessen Straßen nach Orten im benachbarten Rheingau benannt sind, stehen heute unter besonderem Ensembleschutz. Wer hier saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, bewegt sich deshalb überdurchschnittlich häufig in einem dieser geschützten Bereiche.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Wiesbaden

Zuständig für Bauanträge, Bauvoranfragen und Abweichungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ist die Bauaufsicht Wiesbaden (Amt 63), eine Abteilung des Magistrats der Landeshauptstadt im Dezernat V für Bauen und Verkehr. Sie entscheidet nach §§ 65 und 66 HBO über das vereinfachte und das vollständige Genehmigungsverfahren und nimmt zusätzlich Anzeigen zu verfahrensfreien Vorhaben entgegen – einheitlich für das gesamte Stadtgebiet, unabhängig davon, in welchem der 26 Wiesbadener Stadtteile das Grundstück liegt.

Seit dem 1. Dezember 2025 läuft die Antragstellung ausschließlich digital über das Bauportal Hessen (DigiBauG): Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen werden dort vollständig papierlos eingereicht, bearbeitet und beschieden – eine Einreichung in Papierform ist seither nicht mehr möglich.

Bauordnung und Besonderheiten in Wiesbaden

Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO), die landesweit einheitlich gilt. Wiesbadens bauordnungsrechtliche Besonderheit liegt im Denkmalrecht: Als eines der bedeutendsten Ensembles nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist das Historische Kurviertel mit seinen Kuranlagen, Grünflächen und Wasserflächen als Gesamtanlage geschützt – Veränderungen an einzelnen Gebäuden innerhalb der Gesamtanlage benötigen zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung der Bauaufsicht.

Ähnliches gilt für das Rheingauviertel, das zwischen 1902 und 1908 entstand, als Wiesbaden als Weltkurstadt mit jährlichen Kaiserbesuchen von rund 33.000 Einwohnern im Jahr 1870 auf über 109.000 im Jahr 1910 wuchs. Die reich verzierten Gründerzeitfassaden mit Stuck und Erkern stehen heute größtenteils als Ensemble unter Denkmalschutz. Bei Nutzungsänderungen, Dachausbauten oder Grundrissänderungen in einem dieser Viertel sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, ob und in welchem Umfang zusätzliche denkmalrechtliche Auflagen gelten.

Unsere Leistungen in Wiesbaden

Haben Sie noch Fragen?

Jetzt starten in Wiesbaden

Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Wiesbaden.