Planprofi24 in Baden-Württemberg

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Baden-Württemberg — digital beauftragt, mit Blick auf die landesweiten Zuständigkeiten und die Baden-Württemberger Bauordnung.

Baden-Württemberg ist mit rund 11,25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern das drittbevölkerungsreichste deutsche Bundesland und wirtschaftlich geprägt von einem dichten Netz mittelständischer Industriebetriebe – von der Rhein-Neckar-Region über den Verdichtungsraum Stuttgart bis zum Bodensee. Zuständig sind hier keine Bauaufsichts-, sondern Baurechtsbehörden in einer dreistufigen Struktur mit den vier Regierungspräsidien als Mittelbehörde, und zum 28. Juni 2025 ist mit der Reform „Schnelleres Bauen“ die bislang größte LBO-Novelle der laufenden Legislaturperiode in Kraft getreten. Wer in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellt, sollte diese Neuerungen kennen.

Landesweite Baurechtsstruktur in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg spricht bewusst nicht von Bauaufsichts-, sondern von Baurechtsbehörden – die Struktur ist dennoch mit anderen Flächenländern vergleichbar und dreistufig aufgebaut. Oberste Baurechtsbehörde des Landes ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, das nach der Landtagswahl 2021 neu gegründet wurde und seither die Wohnungs-, Bau- und Raumordnungspolitik sowie die Funktion der Obersten Denkmalschutzbehörde verantwortet. Als höhere Baurechtsbehörden üben die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen die Fachaufsicht über die unteren Baurechtsbehörden aus; seit dem 1. Juli 2025 sind sie zusätzlich für die neu eingeführten Typengenehmigungen für serielles und modulares Bauen zuständig.

Die unteren Baurechtsbehörden sind nach § 46 LBO die unteren Verwaltungsbehörden – also die Landratsämter der 35 Landkreise – sowie die neun Stadtkreise und die Großen Kreisstädte, denen die Aufgabe übertragen wurde. Wer in einem der neun Stadtkreise baut (siehe die einzelnen Stadtseiten unten), reicht den Bauantrag direkt bei der Stadt ein; in den übrigen, kreisangehörigen Gemeinden ist meist das Landratsamt zuständig, sofern die Aufgabe nicht an eine Große Kreisstadt delegiert wurde.

Landesbauordnung Baden-Württemberg und die Reform „Schnelleres Bauen“

Grundlage ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Baden-Württemberg gilt bundesweit als Vorreiter bei der Digitalisierung des Baurechts: Über die landeseinheitliche Plattform ViBa BW ist die Bauantragstellung seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend digital, eine Einreichung in Papierform wird nicht mehr angenommen. Die eigentliche inhaltliche Zäsur kam wenige Monate später: Am 28. Juni 2025 trat die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ in Kraft, die vierte und umfangreichste Änderung der Landesbauordnung in der laufenden Legislaturperiode.

Die Reform setzt an zwei Stellen an. Zur Beschleunigung der Verfahren gilt seither eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt der Bauantrag als genehmigt; zugleich entfiel das Widerspruchsverfahren, und die Frist zur Nachbarbeteiligung wurde von vier auf zwei Wochen verkürzt. Zur Absenkung der Standards wurden Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken grundsätzlich verfahrensfrei gestellt, der Katalog verfahrensfreier Vorhaben unter anderem um Wand- und Dachöffnungen, Spielplätze, Garagen und Terrassen erweitert und die Abstandsflächenregelungen gelockert, etwa durch eine neue Giebelberechnung und Erleichterungen für Solaranlagen.

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