Planprofi24 in Reutlingen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Reutlingen — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Ab 1828 hielt die mechanisierte Textilproduktion in Reutlingen Einzug, und mit dem Bahnanschluss 1859 beschleunigte sich die Industrialisierung der Stadt spürbar: Schon in den 1860er-Jahren war Reutlingen die wichtigste Produktionsstätte der württembergischen Textilindustrie und eine der größten Industriestädte im Südwesten, gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit rund 258 Textilbetrieben im Stadtgebiet. Bis in die 1950er-Jahre hinein blieben Textilherstellung, Textilausrüstung und Textilmaschinenbau der wirtschaftliche Kern der Stadt, deren Firmen etwa mit Bademoden, Trikotagen und Trainingsanzügen auch international bekannt waren. Aus derselben Industrie ging 1855 auf Initiative von Wirtschaft, Stadt und dem Königreich Württemberg die Reutlinger Webschule hervor, aus der sich über das Königlich Württembergische Technikum für Textilindustrie (1891) und das Staatliche Technikum (ab 1918) die heutige, seit 1971 als Fachhochschule geführte Hochschule Reutlingen entwickelte – ihre Fakultät Texoversum bildet bis heute international ausgerichtet in Textiltechnologien aus.

Verwaltungsrechtlich nimmt Reutlingen unter den Großstädten Baden-Württembergs eine Sonderstellung ein: Von den neun Städten des Landes mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Reutlingen die einzige, die kein Stadtkreis ist, sondern als Große Kreisstadt dem eigenen Landkreis Reutlingen angehört, dessen Kreisstadt sie zugleich ist. Die Stadt selbst beantragte im Juli 2015 die Loslösung vom Landkreis und die Gründung eines eigenen Stadtkreises; der Landtag Baden-Württemberg lehnte dies am 20. Dezember 2018 gegen die Stimmen der SPD ab, eine anschließende Klage der Stadt vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg blieb erfolglos. Auch ein danach zwischen Stadt und Landkreis geführter Gesprächsprozess über eine engere Zusammenarbeit endete im April 2025 formal, ohne den Status als Große Kreisstadt zu ändern (mehr dazu im Abschnitt zur Bauaufsichtsbehörde). Mit mittlerweile rund 118.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wächst die Stadt kontinuierlich weiter, was den Bedarf an aktuellen Grundrissen, Aufmaßen und Wohnflächenberechnungen zusätzlich treibt.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Reutlingen

Für Bauanträge im Reutlinger Stadtgebiet ist das Bürgerbüro Bauen zuständig, die zentrale Anlaufstelle für Bauthemen im Baudezernat der Stadt Reutlingen am Marktplatz 22; es nimmt zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Möglich ist das, weil Reutlingen seit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1. April 1956 eine Große Kreisstadt ist: Nach § 46 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sind grundsätzlich die Landratsämter untere Baurechtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden – Stadtkreise und Große Kreisstädte nehmen diese Aufgabe für ihr eigenes Gebiet jedoch selbst wahr. Reutlingen bleibt damit, anders als die kreisfreien baden-württembergischen Großstädte wie Ulm oder Heilbronn, formal Teil des Landkreises Reutlingen und zugleich dessen Kreisstadt, entscheidet über Bauanträge auf seinem Gebiet aber ebenso in eigener Zuständigkeit. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist stattdessen das Kreisbauamt beim Landratsamt Reutlingen zuständig – eine eigene untere Baurechtsbehörde besitzt im Landkreis neben Reutlingen nur die zweite Große Kreisstadt Metzingen.

Wie im gesamten Land ist die Bauantragstellung seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend digital: Bauvoranfragen und Bauanträge gehen ausschließlich über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) ein, eine Einreichung in Papierform sieht das Bürgerbüro Bauen seither nicht mehr vor.

Bauordnung und Besonderheiten in Reutlingen

Auch für Reutlingen bildet die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) den rechtlichen Rahmen, unabhängig vom Status als Große Kreisstadt oder Stadtkreis. Zum 28. Juni 2025 trat das Gesetz für schnelleres Bauen in Kraft und reformierte die LBO grundlegend, unter anderem mit einer Genehmigungsfiktion bei Fristablauf und einer neuen Typengenehmigung für wiederkehrend errichtete Gebäudetypen; seit der amtlichen Neubekanntmachung vom 15. April 2026 liegt die LBO in entsprechend konsolidierter Fassung vor.

Eine Reutlingen-spezifische Denkmalschutz-Besonderheit liegt mitten in der Altstadt: Die Häuserzeile Oberamteistraße 28–32 zählt mit Bauteilen aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu den ältesten zusammenhängenden Fachwerkhausreihen Süddeutschlands und steht unter Denkmalschutz. Möglich wurde das auch dadurch, dass drei schwere Luftangriffe am 15. Januar, 22. Februar und 1. März 1945 zwar rund ein Viertel des Reutlinger Gebäudebestands zerstörten und mehreren hundert Menschen das Leben kosteten, die mittelalterliche Kernsubstanz der Altstadt – anders als etwa in Pforzheim oder Heilbronn – aber überwiegend erhalten blieb. Wer in der Reutlinger Altstadt saniert, anbaut oder eine Nutzungsänderung plant, sollte deshalb frühzeitig beim Bürgerbüro Bauen klären, ob neben der Baugenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

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