Planprofi24 in Heidelberg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Heidelberg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Heidelberg blieb von den schweren Luftangriffen weitgehend verschont, die im Zweiten Weltkrieg Städte wie das benachbarte Mannheim oder Ludwigshafen großflächig zerstörten – die Stadt besaß kaum kriegswichtige Industrie und war damit kein vorrangiges Ziel der alliierten Bomberverbände. Getroffen wurde lediglich der Stadtteil Pfaffengrund im September 1940, und beim Rückzug im März 1945 sprengten deutsche Truppen zwei Bögen der Alten Brücke, um den amerikanischen Vormarsch zu verzögern. Die berühmte Ruine des Heidelberger Schlosses hat mit alldem nichts zu tun: Französische Truppen brannten sie bereits 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg nieder und sprengten 1693 Türme und Mauern, ein Blitzschlag zerstörte 1764 auch die wiederaufgebauten Teile im Nordosten endgültig – rund 250 Jahre vor jedem Weltkrieg.
Erhalten blieb dadurch eine der am dichtesten bebauten historischen Altstädte Süddeutschlands, in der seit 1386 mit der Universität Heidelberg die älteste noch bestehende Universität auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands lehrt und die seit Dezember 2014 als UNESCO City of Literature zum Creative Cities Network zählt. Als Wissenschaftsstadt mit vier Max-Planck-Instituten, dem Deutschen Krebsforschungszentrum und dem Europäischen Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) wird in Heidelberg ständig saniert, umgebaut und die Nutzung geändert – in einem Baubestand, der gleich durch zwei eigene Gesamtanlagenschutzsatzungen geschützt ist. Wer dort baut oder verkauft, braucht deshalb häufig ein aktuelles Aufmaß, statt sich auf möglicherweise veraltete Bestandspläne zu verlassen.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Heidelberg
Für Bauanträge im gesamten Stadtgebiet ist das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg zuständig, ansässig im Verwaltungsgebäude Prinz Carl am Kornmarkt 1. Heidelberg ist kreisfrei und nimmt damit selbst die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr; für die Gemeinden im umliegenden Rhein-Neckar-Kreis ist stattdessen das eigenständige Baurechtsamt des Landkreises zuständig. Anders als in Regensburg, wo Bauordnungsamt und Untere Denkmalschutzbehörde in getrennten Referaten liegen, bündelt Heidelberg beide Aufgaben in einem einzigen Amt, das zugleich als untere Denkmalschutzbehörde für das gesamte Stadtgebiet fungiert.
Bei der Digitalisierung war Heidelberg früh dran: Bereits seit dem 1. März 2022 lief die Antragstellung über die städtische Elektronische Bauakte Heidelberg (elBauHD) papierlos. Seit dem 29. Juni 2025 hat das Amt dieses lokale Verfahren zugunsten des landesweiten virtuellen Bauamts Baden-Württemberg (ViBa-BW) abgelöst; Bauanträge und Bauvoranfragen werden seither ausschließlich darüber eingereicht. Für die Bearbeitung ist das Stadtgebiet zusätzlich in mehrere Baubezirke gegliedert, von denen einer allein die Altstadt umfasst.
Bauordnung und Besonderheiten in Heidelberg
Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Zuletzt wesentlich verändert durch das 2025 in Kraft getretene Gesetz für schnelleres Bauen, liegt sie seit dem 15. April 2026 in einer entsprechend aktualisierten Gesamtfassung vor. Für die meisten Vorhaben in der Heidelberger Altstadt und der angrenzenden Weststadt kommt zusätzlich eine genuin örtliche Regelungsebene hinzu.
Auf Grundlage von § 19 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat gleich zwei eigene Gesamtanlagenschutzsatzungen beschlossen: zuerst am 15. März 2012 für die Weststadt, danach am 18. Oktober 2018 für die Altstadt. Geschützt wird jeweils das Erscheinungsbild der gesamten Anlage – bei der Altstadtsatzung ausdrücklich auch der Blick von den Neckar-Hangbereichen auf die Stadt und die Sichtbeziehungen zwischen Altstadt und Hang. Wer dort ein Gebäude verändert, das selbst kein Einzeldenkmal ist, braucht für sichtbare Veränderungen trotzdem die denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Amts für Baurecht und Denkmalschutz als untere Denkmalschutzbehörde.
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