Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wolfsburg — vom Bau-Bürger-Büro für die ganze kreisfreie Stadt

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Wolfsburg eine einzige zuständige Stelle: das Bau-Bürger-Büro im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung – dieselbe Behörde, die auch über Bauanträge und die seit 2022 mögliche Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB entscheidet. Eine Aufteilung nach Bezirken wie in Berlin oder Hamburg gibt es dabei nicht, denn Wolfsburg ist als kreisfreie Stadt für ihr gesamtes Gebiet einheitlich zuständig, organisiert in ein Ost- und ein West-Team. Wer aus einem Bundesland kommt, das eine Sachverständigen-Alternative zur behördlichen Bescheinigung kennt, sollte diese Erwartung für Niedersachsen zurückstellen und im Zweifel direkt beim Bau-Bürger-Büro nachfragen. Das gilt unabhängig davon, ob es um eine Wohnung in einer der großen Nachkriegssiedlungen oder um ein älteres Gebäude in Fallersleben geht – die Zuständigkeit und der Prüfmaßstab bleiben stadtweit dieselben.

Was das Wolfsburger Bau-Bürger-Büro prüft

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und Kommunen:

  • Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, eine eigene Vor-Ort-Begehung ist nicht die Regel.
  • Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
Eine Behörde, zwei getrennte Verfahren

Das Bau-Bürger-Büro nimmt sowohl den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung als auch – sofern das Gebäude mehr als fünf Wohnungen hat – den Antrag auf die seit dem 24. September 2022 geltende Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB entgegen. Entschieden werden beide aber nach vollständig unterschiedlichen Maßstäben: Über die Abgeschlossenheit befindet die Behörde anhand des Aufteilungsplans, über die Umwandlungsgenehmigung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs zum Schutz von Mietwohnraum. Für Bauherrinnen und Bauherren bedeutet das einen kurzen Weg zur Antragstellung, aber keine Vereinfachung der Sache selbst – beide Bescheide müssen unabhängig voneinander vorliegen, bevor der Notar die Teilungserklärung beurkundet. Eine der behördlichen Bescheinigung gleichgestellte Sachverständigenlösung, wie sie in einigen anderen Bundesländern existiert, war für Niedersachsen bei unserer Recherche nicht auffindbar.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:

Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung

Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – das Bau-Bürger-Büro prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen.

Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan

Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus der Bauakte, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo die Akte nicht ausreicht. Bei Gebäuden in Detmerode oder Westhagen kann ein Typenplan der Siedlung als Ausgangspunkt dienen.

Welche Unterlagen für Ihre Wolfsburger Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist immer derselbe:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Behörde prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.

  • Formloser Antrag beim Bau-Bürger-Büro

    Zu richten an die für das gesamte Stadtgebiet zuständige Stelle im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Wolfsburg – Beispiele aus der Praxis

Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Detmerode mit acht Einheiten

Neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist hier zusätzlich die Umwandlungsgenehmigung desselben Bau-Bürger-Büros erforderlich, weil das Gebäude mehr als fünf Wohnungen hat – zwei getrennte Prüfungen, eine Behörde.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.

Kleines Zweifamilienhaus außerhalb der Umwandlungsverordnung

Da weniger als sechs Wohnungen betroffen sind, entfällt die zusätzliche Umwandlungsgenehmigung vollständig – hier genügt die Abgeschlossenheitsbescheinigung allein.

Werkssiedlungshaus mit nachträglich getrennten Einheiten

Wurde ein ursprünglich als Einfamilienhaus geplantes Gebäude auf dem Steimker Berg später in zwei Wohnungen geteilt, muss der Aufteilungsplan diese Trennung eindeutig zeigen – die bauliche Abgeschlossenheit wird unabhängig vom Denkmalschutzstatus geprüft, auch wenn eine bauliche Umsetzung der Trennung selbst zusätzlich mit der Denkmalpflege abzustimmen wäre.

Historisches Gebäude in Fallersleben ohne aktuellen Plan

Fehlt für ein älteres Gebäude im Ortskern eine verwertbare Bauakte, wird der Aufteilungsplan zunächst per Vor-Ort-Vermessung erstellt, bevor er dem Bau-Bürger-Büro zur Prüfung der Abgeschlossenheit vorgelegt werden kann.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wolfsburg ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Wolfsburg ist der Weg dank der einheitlichen Zuständigkeit besonders geradlinig:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.

  2. Antrag beim Bau-Bürger-Büro stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.

  3. Gegebenenfalls Umwandlungsgenehmigung parallel beantragen

    Bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen läuft dieses zweite Verfahren bei derselben Stelle, aber nach eigenen Maßstäben.

  4. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Wolfsburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für Ihr konkretes Vorhaben:

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang verlängern.

  • Ob zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung nötig ist

    Bei mehr als fünf Bestandswohnungen kommt ein zweites, eigenständiges Verfahren beim Bau-Bürger-Büro hinzu.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung oder einem Siedlungs-Typenplan spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.

  • Denkmalbezug zu Steimker Berg oder Fallersleben

    Bei Gebäuden in einem der beiden geschützten Bereiche kann zusätzlich eine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde sinnvoll sein.

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