Planprofi24 in Münster

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Münster — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Münster zählt mit rund 41.000 Studierenden zu den größten Universitätsstädten Deutschlands – das prägt den Wohnungsmarkt spürbar und macht Nachverdichtung und Nutzungsänderungen zu einem Dauerthema der Stadtentwicklung. Gleichzeitig ist die Innenstadt rund um den wiederaufgebauten Prinzipalmarkt eines der bekanntesten Beispiele deutscher Nachkriegsarchitektur und entsprechend dicht denkmalrechtlich reguliert. Bauherren treffen in Münster damit häufig auf eine Kombination aus hohem Nutzungsdruck und strengen gestalterischen Vorgaben, wenn es um Bauantrag, Grundriss oder Wohnflächenberechnung geht.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Münster

Münster ist kreisfrei und verfügt über ein zentrales Bauordnungsamt, das für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist – eine Aufteilung nach Bezirken wie in Berlin oder Hamburg gibt es nicht. Bauanträge werden seit 2024 digital über das landesweite Bauportal.NRW eingereicht; erste Anlaufstelle für Fragen rund um Bauantrag, Bebauungsplan und Vermessung ist das städtische Kundenzentrum Planen und Bauen.

Eine Besonderheit Münsters: Die Stadt ist zugleich Sitz der Bezirksregierung Münster, die als obere Bauaufsichtsbehörde über der städtischen Bauaufsicht steht – die Aufsichtsbehörde befindet sich hier also, anders als für die meisten anderen Städte des Regierungsbezirks, direkt vor Ort. Für denkmalgeschützte Objekte wie am Prinzipalmarkt ist zusätzlich die Denkmalpflege im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung einzubinden, die organisatorisch getrennt vom Bauordnungsamt arbeitet.

Bauordnung und Besonderheiten in Münster

Der Prinzipalmarkt, Münsters zentrale Einkaufs- und Repräsentationsstraße, wurde nach der fast vollständigen Zerstörung im Zweiten Weltkrieg ab 1948 wiederaufgebaut – mit Giebelhäusern und Laubengängen, die den historischen Stadtgrundriss aufnehmen, ihn aber in der zeitgenössischen Formensprache der 1950er-Jahre neu interpretieren. Dieses Ensemble steht heute nicht über eine allgemeine Altstadtregel, sondern über eine eigens dafür erlassene Denkmalbereichssatzung Prinzipalmarkt unter Schutz, die objektübergreifend das Erscheinungsbild der gesamten Straße sichert.

Grundlage für Bauvorhaben in ganz Münster ist im Übrigen die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Darüber hinaus verfolgt die Stadt mit ihrem Baulandprogramm das Ziel, jährlich rund 2.000 neue Wohnungen zu schaffen, davon mindestens 750 durch Nachverdichtung im Bestand statt durch Neuausweisung am Stadtrand – ein Ziel, das angesichts der großen Zahl Studierender und des angespannten Wohnungsmarkts zusätzliches Gewicht bekommt.

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