Bemaßte Ansichten in Münster — Giebelfassaden am Prinzipalmarkt und Altbaufronten im Kreuzviertel

Eine Ansicht zeigt, was ein Grundriss nicht kann: wie ein Gebäude von außen wirkt. In Münster stellt sich diese Frage an keiner Stelle des Stadtgebiets so zugespitzt wie am Prinzipalmarkt. Die dort ab 1948 wiederaufgebauten Giebelhäuser mit ihren Laubengängen stehen seit 1997 als Gesamtensemble unter der Denkmalbereichssatzung Prinzipalmarkt – wer an einer dieser Fassaden etwas ändert, muss ihre äußere Wirkung zeichnerisch belegen können, bevor überhaupt über eine Genehmigung gesprochen wird. Ganz anders liegt der Fall im gründerzeitlichen Kreuzviertel, wo einzelne Gebäude, nicht ein zusammenhängendes Straßenbild, unter Denkmalschutz stehen können und die Prüfung entsprechend objektbezogen bleibt. Für beide Fälle liefert die bemaßte Ansicht die zeichnerische Grundlage – nur die Prüftiefe dahinter unterscheidet sich erheblich.

Was eine Ansicht für Münster zeigen muss

Die BauPrüfVO NRW stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Regelmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Für die Darstellung der Umgebungsbebauung lässt die Verordnung alternativ einen kleineren Maßstab oder eine Farbfotografie beziehungsweise Fotomontage zu.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Der Prinzipalmarkt als objektübergreifend geschütztes Ensemble

Was die Denkmalbereichssatzung Prinzipalmarkt von einem gewöhnlichen Einzeldenkmal unterscheidet, ist ihr Zuschnitt: Geschützt ist nicht ein einzelnes Gebäude, sondern das gesamte, nach der fast vollständigen Kriegszerstörung ab 1948 auf den alten, teils sehr schmalen Parzellen neu errichtete Ensemble aus Giebelhäusern und Laubengängen. Für eine Ansicht bedeutet das: Selbst wenn nur ein einzelnes Fenster oder eine Ladenfront verändert werden soll, prüft die städtische Denkmalpflege im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, wie sich der Eingriff in die Gesamtwirkung der Straße einfügt – Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung sind dabei typische Abstimmungspunkte, bevor die Ansicht überhaupt in den Bauantrag geht. Im Kreuzviertel dagegen, dessen Gründerzeitbestand zu rund 60 Prozent unbeschädigt blieb, gibt es keine vergleichbare flächendeckende Satzung: Denkmalschutz betrifft dort, wenn überhaupt, einzelne Häuser, und die Ansicht muss entsprechend nur die Wirkung des konkreten Gebäudes dokumentieren, nicht die eines gesamten Straßenzugs.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:

Neubau: alle Seiten aus der Planung

Bei einem Neubau, etwa im York- oder Oxford-Quartier auf früherem Kasernengelände, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein aufeinander abgestimmt.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Umbau am Prinzipalmarkt oder einer veränderten Dachgaube im Kreuzviertel braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Münster gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf die Lage im Denkmalbereich Prinzipalmarkt

    Liegt das Gebäude innerhalb der Satzungsgrenzen, wird die Ansicht von Beginn an für die Abstimmung mit der städtischen Denkmalpflege aufbereitet.

Bemaßte Ansichten in Münster – Beispiele aus der Praxis

Erneuerung einer Ladenfront am Prinzipalmarkt

Die Ansicht zeigt, wie sich die neue Schaufensteraufteilung in die Laubengang-Fassade einfügt – Grundlage für die Abstimmung mit der städtischen Denkmalpflege, bevor der Bauantrag gestellt wird.

Fenstertausch in einer Kreuzviertel-Villa

Neue Fensteröffnungen müssen in der Ansicht mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden, auch wenn sich die äußeren Maße nicht ändern.

Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

Neubau im Oxford-Quartier Gievenbeck

Für ein Mehrfamilienhaus auf dem früheren Kasernengelände entstehen alle Fassadenansichten direkt aus der Planung, im einheitlichen Maßstab 1:100 abgestimmt auf Grundriss und Schnitt.

So entsteht Ihre Ansicht für Münster

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht mehrere Schritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben tatsächlich sichtbar betroffen – bei einem schmalen Giebelhaus am Prinzipalmarkt oft nur die Straßenfront.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte aus dem Stadthaus 3 oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für Bauordnungsamt und gegebenenfalls Denkmalpflege zusammenstellen

    Als PDF-Digitalisat für das Bauportal.NRW aufbereitet, bei Lage im Denkmalbereich zusätzlich für die Abstimmung mit der städtischen Denkmalpflege.

Was den Preis für eine Ansicht in Münster beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht am schmalen Giebelhaus ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Neubau.

  • Lage im Denkmalbereich Prinzipalmarkt

    Liegt das Gebäude innerhalb der Satzungsgrenzen, kommt eine zusätzliche Abstimmung mit der städtischen Denkmalpflege hinzu.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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